…Bei den herangezogenen Vorleistungen muss es sich jedoch um die tatsächlich von unserem Klienten aufgewendeten Beträge, dh um die um (nachträgliche) Entgeltsminderungen gekürzten Eingangsleistungen handeln. Ein Abstellen auf ungekürzte Vorleistungen führt zur Heranziehung einer willkürlichen und nicht den realen Gegebenheiten entsprechenden Bemessungsgrundlage und entspricht nicht…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Bf. ist ein drittländisches Telekommunikationsunternehmen. In den angefochtenen Bescheiden erfolgte für die im Spruch angeführten Zeiträume eine Korrektur der seinerzeitigen Vorsteuern auf Grund nachträglich gewährter Rabatte. Auf diesen Umstand wird im angefochtenen Bescheid darauf verwiesen, dass dies auf Grund zweier ausdrücklich…
Das nunmehrige bloße Vorbringen betreffend Schätzung eines zumindest 50%igen Anteils an unternehmerischen bzw. gleichgestellten (juristischen Personen öffentlichen Rechts) Leistungsempfänger unter durch nachträgliche (nunmehr unstrittige) Rabattierungen gekürzter Heranziehung der Höhe nach unstrittiger Vorleistungen kann nach Ansicht der ho. Finanzverwaltung - nach jahrelangen/unzähligen und tw. noch…
…im Drittland ansässiges Telekommunikationsunternehmen. Im angefochtenen Bescheid wurde für die Festsetzung der Umsatzsteuer für 7/2017 ein Verspätungszuschlag von 10% festgesetzt. Die Umsatzsteuerfestsetzung resultiert aus dem Finanzamt bekanntgegebenen Entgeltsminderungen für gewährte Rabatte auf verrechnete Telekommunikationsleistungen. In ihrer Beschwerde führte die Bf. aus, österreichische Netzbetreiber hätten…
…das Auslandsroaming schon gewusst haben konnte, dass sie in zwei Jahren noch weitere Rabatte im Jahr 2016 erhalten werde und dies ihren Kunden "weitergereicht" habe. Vielmehr werden nachträgliche Verbilligungen von Einkaufspreisen in späteren Jahren den Kunden üblicherweise nicht weitergereicht, zumal diese kaum von den Rabatten…
…wäre gegenständlich keine Entgeltsminderung vorzunehmen. Dies deshalb, weil sich Gutschriften von Telekommunikationsanbietern erfahrungsgemäß stets auf das vorangegangene Kalenderjahr beziehen. Da Bf. für das Jahr 2014 keine VSt-Erstattung in Österreich beantragt hat, würde auch eine allfällige Reduzierung dieser Vorsteuerbeträge aufgrund nachträglicher Rabatte zu keinen umsatzsteuerlichen…
…Kommt es zur nachträglichen Gewährung von Preisnachlässen oder Rabatten, so ist ein in Anspruch genommener Vorsteuerabzug unstrittigerweise in jenem Zeitraum, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eintritt, zu berichtigen (§ 16 Abs. 1 Z 2 UStG). 1. Vorliegen von Entgeltsminderungen Unser Klient (Bf.) hat von österreichischen…
…dies, dass unser Klient das Vorliegen der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - insb. durch Vorlage der Eingangsrechnungen - nachweisen muss, was unstrittig geschehen ist. Ist das Vorliegen von Entgeltsminderungen strittig, so liegt es jedoch an der Abgabenbehörde, deren Existenz nachzuweisen, da sie damit einen Abgabenanspruch geltend macht…
…II 383/2003 nach Österreich verlagert hat. Weiters heißt es im Bericht: "Das geprüfte Unternehmen hat von den österreichischen Telekommunikationsgesellschaften ***1***, ***2*** und ***3*** einmal im Jahr eine nachträgliche Rabattgutschrift erhalten. Aufgrund der von ***1*** und ***2*** für diese Vorgänge ausgestellten Belege hat die ***Bf**…
…16 UStG 1994 sind nur jene Rabatte von Bedeutung, die nachträglich gewährt oder in Anspruch genommen werden. Rabatte führen zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage. Wurde der Rabatt von vornherein zugesagt, so ist die Entgeltsminderung doch erst eingetreten, wenn der Rabatt in Anspruch genommen wird (VwGH…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Bf. ist ein drittländisches Telekommunikationsunternehmen. In den angefochtenen Bescheiden erfolgte für die im Spruch angeführten Zeiträume eine Korrektur der seinerzeitigen Vorsteuern auf Grund nachträglich berichtigter Rabatte. Weiters wird darauf verwiesen, dass dies auf Grund zweier ausdrücklich genannter inländischer Telekommunikationsunternehmen erfolgte…
…wurde Folgendes ausgeführt: "1. Rabatte 2016: Die bisher von der belangten Behörde angenommenen Vorsteuerberichtigungen aus gewährten Entgeltsminderungen der leistenden inländischen Telekommunikationsunternehmen werden in freier Beweiswürdigung mit 4.569.846,58 € (bisher: 4.577.940,89 €) anzusetzen sein. Sollten dem Finanzamt qualifiziertere Beweismittel als…
…vereinnahmten Bruttoentgelten herausgerechnet. Wir verweisen dazu weiterführend auf die bisherigen Vorhaltsbeantwortungen. Die Vorsteuerbeträge (KZ060) sind zwischen Klient und Finanzamt unstrittig und im Rahmen der ursprünglich eingereichten VSt-Erstattungsanträge durch Eingangsrechnungen belegt worden. Bei den Entgeltsminderungen (KZ067) stimmen die von uns o.a. VSt-Beträge in…
…seitens der österr. Finanzverwaltung nunmehr bekannt, dass auf Basis von zwischen der Konzernmutter des österr. Teleunternehmers und dem Drittstaatstelekommunikationsunternehmer geschlossener Rabattvereinbarungen es zur nachträglichen Rabattierung von Roamingdienstleistungen kommt, wobei der Rabatt über die Konzernmutter verrechnet/weitergeleitet wird. Nach Minderung der Bemessungsgrundlage beim österr. Telekomunternehmer wären…
…Bf. die Erstattung von Vorsteuern aus Roaminggebühren begehrt, die ihr von österreichischen Telekommunikationsunternehmen in Rechnung gestellt wurden, weil die Kunden der Bf. in Österreich telefonierten. Nachträglich gewährten die österreichischen Telekommunikationsunternehmen der Bf. Rabatte. Diese Rabatte, die zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage führen, hat die Bf…
…daraus in € darstellen:" Es folgt eine ziffernmäßige Darstellung. "Das Unternehmen hat es unterlassen, die aus den nachträglichen Entgeltsminderungen resultierenden umsatzsteuerlichen Auswirkungen dem Finanzamt zu erklären. Das Unternehmen hat es unterlassen, dem Finanzamt Umsätze in Österreich durch die Abgabe von Umsatzsteuerveranlagungserklärungen (U1) zu erklären." Das…
…auf von ihnen verrechnete Roaminggebühren nachträglich Rabatte gewährt haben, die bei der Bf. zu Vorsteuerkürzungen von insgesamt 31.272,- Euro geführt hätten. Die Bf. hat die Vorsteuern jedoch in ungekürztem Ausmaß beantragt. Nach Ansicht des Finanzamtes hätte die Bf. die Entgeltsminderungen im Rahmen von Umsatzsteuervoranmeldungen…
…1994 wg. Minderung der Bemessungsgrundlage vorgeschrieben, weil dem Finanzamt bekannt wurde, dass die österreichischen Mobiltelefonnetz-Betreiber (Provider) nachträglich Rabatte auf die verrechneten Roaminggebühren gewährt haben. Mit den ebenfalls hier angefochtenen Bescheiden vom 30. Oktober 2019 wurde die Bf. zur Umsatzsteuer 2013 - 2017 veranlagt. Das Finanzamt…
…In ähnlicher Weise ist auch das Argument der Discounts, Rabatte oder Entgeltsminderungen zu sehen, da keineswegs bescheinigt ist, dass die Bf. nachträglich gewährte Rabatte ihren Kunden weitergereicht oder bei der Preisgestaltung entsprechend berücksichtigt hatte. 3.1.6.2. Umsatzsteuer 2016 Hier erfolgte die Ermittlung der…
…ausgeführt, seitens der Finanzverwaltung sei nunmehr bekannt geworden, dass es auf Basis von zwischen der Konzernmutter des österreichischen Telekomunternehmens und der Bf. geschlossene Rabattvereinbarungen zu nachträglichen Rabattierungen von Roamingdienstleistungen gekommen sei, wobei der Rabatt über die Konzernmutter verrechnet bzw. weitergeleitet worden sei. Nach Minderung der…