…Abs. 1 ZK Die Zollbehörden können nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vornehmen." Bei eigenständiger Würdigung der abgabenrechtlichen Berechnungen durch den Finanzstrafsenat können die Abgabenbeträge als Verkürzungsbeträge unbedenklich für das Finanzstrafverfahren herangezogen werden, wobei…
…auf das Unterlassen der Abfuhr und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und auf den Vorsatz dazu. Mit dem Vertrauen auf eine rechtzeitige Bekanntgabe des Abgabenbetrages an die Abgabenbehörde der vorsätzlich nicht entrichteten oder abgeführten Umsatzsteuervorauszahlungen kann sich der Beschuldigte nicht erfolgreich verantworten (vgl. VwGH 05.04.2011…
…Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls von Eingangsabgaben bedeutsamen Umstände offengelegt und auch dazu beigetragen, dass die Entrichtung des Verkürzungsbetrages innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgt sei. Sie habe sich davon überzeugt, dass die im Bescheid des Zollamtes Linz Wels, Zahl: ***11*** nachträglich buchmäßig erfassten Einfuhrabgaben…
…die hinsichtlich desselben Abgabenanspruches auf eine bereits erstattete Selbstanzeige folgten, sozusagen nachträgliche Erweiterungen einer bereits erstatteten Selbstanzeige, nur dann zum Strafaufhebungsgrund, wenn eine durch die Abgabenbehörde zu entrichtende Abgabenerhöhung in Höhe von 25 % des sich aus der neuerlichen Selbstanzeige ergebenden Mehrbetrages entrichtet wurde (§ 29 Abs…
…etwa eine vorsätzliche Nichteinreichung der Umsatzsteuervoranmeldung bis zur Fälligkeit (als zusätzliches Tatbestandsmerkmal des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) oder das Unterlassen der Bekanntgabe der geschuldeten Selbstbemessungsabgaben innerhalb der fünftägigen Nachfrist (als fehlender Strafaufhebungsgrund). A wäre - zumal in Anbetracht der sich beständig wiederholenden Säumigkeiten und…
…verkürzt. Geeignete Erkundigungen seien nicht vorgebracht und auch nicht behauptet worden. Für die Strafbemessung sei zunächst das Ausmaß des Verkürzungsbetrages maßgebend gewesen. Als erschwerend sei kein Umstand zu werten, als mildernd die Schadensgutmachung durch nachträgliche Begleichung der durch die Magistratsabteilung 46 festgesetzten Gebrauchsabgabe zu werten…
…eine Meldung der zu zahlenden Beträge als "Mitteilung der monatlichen Abgaben" an die Sekretärin des Unternehmens übermittelt. Sollten noch weitere Fragen bestehen, so ersuchen wir um einen weiteren Fragenvorhalt." **** In der mündlichen Verhandlung vom 10.12.2024 wurde wie folgt vorgehalten und festgestellt: "Bekanntgeben wird…
…Wochen festzusetzen. Die Verkürzung der Gebrauchsabgabe dauere so lange an, bis der Abgabepflichtige die Selbstbemessung nachhole oder die Gebrauchsabgabe bescheidmäßig festgesetzt werde. Für die Strafbemessung sei zunächst das Ausmaß des Verkürzungsbetrages maßgebend gewesen, wobei die verhängte Geldstrafe durch ihre Höhe geeignet sein solle, den Beschuldigten…
…die Entrichtung der monatlich fälligen Selbstbemessungsabgaben. Die Höhe der Verkürzungsbeträge ist unstrittig. Die schätzungsweise Zuordnung zu den einzelnen Tatzeiträumen wurde im Beschwerdeverfahren vorgehalten, dazu ist kein fundierter Einwand erfolgt. Der Beschuldigte ist nicht mehr Gesellschafter des belangten Verbandes. Der Sachverhalt sowie der objektive Tatbestand ergeben…
…Zeitpunkt der Begehung des letzten Teilfaktums von Bedeutung ist. BFG 14.11.2019, RV/6300015/2018: "Es macht einen gewichtigen Unterschied, ob der Beschuldigte nun wegen einer Mehrzahl von Hinterziehungen oder wegen der Begehung einer einzigen fortgesetzten Finanzstraftat zur Verantwortung gezogen wird. Die allfällige nachträgliche -…
…den gesetzlichen Vorgaben folgend 12 Geldstrafen nach sich ziehen, für die ein Strafausspruch zu tätigen und eine Ersatzfreiheitsstrafe auszusprechen ist. Für die Strafbemessung war zunächst das Ausmaß des jeweiligen Verkürzungsbetrages maßgebend (eine Verkürzung liegt bereits dann vor, wenn die geschuldete Abgabe nicht im Rahmen der…
…1 lit. c FinStrG schuldig erkannt, er habe vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes ***12*** als Abgabepflichtiger (St.Nr. ***BF1StNr1***) A) durch Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 2014 bis 2016, nämlich durch die Bekanntgabe von zu niedrigen Umsätzen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und…
…da im Gegenzug die Familie ***22*** Projekte in die A-GmbH eingebracht hat. Im Übrigen hat selbst nach den eigenen Angaben des Bf1 - dieser zumindest nachträglich davon erfahren und genehmigt. Zu den Vorwürfen der Anschaffung eines Mercedes Benz CLS 350 CDI, samt deren angeblichen Weiterverkauf…
…ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 bewirkt mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden…
…wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Absatz 1 mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden, bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit…
…bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, mit Bekanntgabe des Bescheides zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Nach § 8 (1) FinStrG handelt vorsätzlich…
…Geldstrafe soll durch ihre Höhe geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Für die Strafbemessung war zunächst das Ausmaß des Verkürzungsbetrages maßgebend. Als erschwerend war kein Umstand zu werten. Bei der Strafbemessung war aber auch zu berücksichtigen, dass Ihnen der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen…
…die Gebrauchsabgabe bescheidmäßig festgesetzt wird. Die verhängte Geldstrafe soll durch ihre Höhe geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Für die Strafbemessung war zunächst das Ausmaß des Verkürzungsbetrages maßgebend. Dieser betrug € 6.249,60 und war beträchtlich. Als erschwerend war kein Umstand…
…geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Für die Strafbemessung war zunächst das Ausmaß des Verkürzungsbetrages maßgebend. Als erschwerend waren acht zum Tatzeitpunkt rechtskräftige Vorstrafen zu werten. Als mildernd war kein Umstand zu werten. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige…
…sechs Wochen festzusetzen. Die Verkürzung der Gebrauchsabgabe dauert so lange an, bis der Abgabepflichtige die Selbstbemessung nachholt oder die Gebrauchsabgabe bescheidmäßig festgesetzt wird. Für die Strafbemessung war zunächst das Ausmaß des Verkürzungsbetrages maßgebend, wobei die verhängte Geldstrafe durch ihre Höhe geeignet sein soll, Sie wirksam…