…Finanz-Organisationsreformgesetzes, BGBl I 2020/99, oder auch beider Gesetze zu deren Ahndung zuständig wäre. - Im gegenständlichen Fall wäre nun diese nunmehrige Gerichtszuständigkeit keine Folge der Organisationsreform der Finanzverwaltung, sondern hat auch bereits bei Anwendung der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2020 bestanden, weshalb die…
…zoll- und steuerrechtlichen freien Verkehr -gem. Art.220 Abs.1 Zollkodex Eingangsabgaben iHv € 65.578,99, davon € 10.727,03 an Zoll und €54.851,96 an Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben (nachträglich buchmäßig erfasst) und zum anderen gem. § 108 Abs.1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung…
…Videorecorders für verschiedenen Wien ansässige Warenempfänger -gem. Art.220 Abs.1 Zollkodex Eingangsabgaben iHv € 2.625,05, davon € 852,39 an Zoll und € 1.772,66 an Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben (nachträglich buchmäßig erfasst) und zum anderen gem. § 108 Abs.1 ZollR-DG eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. RI über die Beschwerde vom 13.2.2017 der Frau B F aus Stadt / Slowenien gegen den Bescheid des Finanzamtes Stadt2 vom 27.1.2017 betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2011 zu Recht erkannt: Der bekämpfte…
…Stundungsvereinbarung aufzulösen und ihre Forderungen sofort fällig zu stellen. Wichtige Gründe sind insbesondere a) schwerwiegender Zahlungsverzug; b) nachträglich eintretende oder nachträglich den Gläubigern bekannt werdende wesentliche Vermögensverschlechterungen der Schuldnerin oder der Sicherheitenbestellerin; c) Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen, insbesondere ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur grundbücherlichen…
…Stundungsvereinbarung aufzulösen und ihre Forderungen sofort fällig zu stellen. Wichtige Gründe sind insbesondere a) schwerwiegender Zahlungsverzug; b) nachträglich eintretende oder nachträglich den Gläubigern bekannt werdende wesentliche Vermögensverschlechterungen der Schuldnerin oder der Sicherheitenbestellerin; c) Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen, insbesondere ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur grundbücherlichen…
… 272 BAO halten wir die Frage des Risikozusammenhangs in Bezug auf die nachträglich eintretende Insolvenz für eine von grundsätzlicher Bedeutung. Abschließend verweisen wir auf unsere Beschwerde vom 09.04.2018 gegen den Bescheid über die Abweisung des Aussetzungsantrags vom 01.03.2018 (zugestellt am 09…
…seien, die auch auf Willenserklärungen von Parteien beruhen können. Mit Bescheid vom 2.3.2017 wurde der Antrag abgewiesen. In einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Nichtbezahlung des Kaufpreises eine nachträglich eintretende Leistungsstörung ist, die den Verkäufer zivilrechtlich zum Rücktritt berechtigt…
…Tod eines Steuerpflichtigen führt zu einer Zäsur in der Einkünftezurechnung. Sowohl Einkünfte des Erblassers, nachträglich zufließende Einkünfte, die noch der Erblasser erwirtschaftet hat und Einkünfte aus der Verlassenschaft (ab dem Todestag) müssen einem Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Im Steuerrecht ist der ruhende Nachlass nur in Ausnahmefällen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, gegen FA vertreten durch AB wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 30.01.2019, betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 24.05.2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 15.05.2019, betreffend Umsatzsteuer 2017 und Verspätungszuschlag Umsatzsteuer 2017 zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den am 23.08.2017 eingebrachten Vorlageantrag des Bf, AdresseBf, gegen die Beschwerdevorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 65, vom 24.07.2017, GZen, beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt und das Verfahren…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, vom 30. November 2017, gegen den Haftungsbescheid des (vormaligen) Finanzamtes Baden Mödling, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 30. Oktober 2017 betreffend Inanspruchnahme in Höhe von EUR…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck ) vom 25. April 2019 betreffend Einkommensteuer 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über den am 05.10.2018 eingebrachten Vorlageantrag der P1, A1, gegen die Beschwerdevorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 13.09.2018, MA 67-PA-564785/8/6, beschlossen: Gemäß § 50 VwGVG in Verbindung mit § 31…
Wird der entscheidungsrelevante Sachverhalt dem Finanzamt offengelegt, aber dennoch Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ausbezahlt, kann grundsätzlich eine sachliche Unbilligkeit nach § 236 BAO vorliegen (vgl. BFG 14. 10. 2016, RV/7101355/2016). Nach der Rechtsprechung kann eine sachliche Unbilligkeit vorliegen, wenn durch die Beihilfenbehörde der Grundsatz von…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
Zur Ausübung des Ermessens bei der Erlassung des Bescheides auf Wiederaufnahme wird ergänzend ausgeführt, dass grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit zu geben ist (vgl VwGH 30.5.1994, 93/16/0096; 28.5.1997, 94/13/0032; 30…
(3) Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). In den Fällen eines Erwerbes von Todes wegen oder einer Zweckzuwendung von Todes wegen verjährt das Recht auf Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jedoch spätestens zehn Jahre nach dem…
…keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des der Partei bekannten Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich demnach bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (vgl Predota/Rzeszut in Rzeszut/Tanzer/Unger (Hrsg), BAO…