…die aus dem Betrieb des ***1*** resultierenden Einkünfte und Umsätze zuzurechnen, dem ***2*** als "Verein" oder dem Beschwerdeführer als natürlicher Person? Vereine, GmbHs, Stiftungen, Anstalten, Genossenschaften sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts können, sofern sie sich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke betätigen…
…erklärt. Begründung Ad I. Beschluss: § 34 BAO (Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke) lautet: § 34. (1) Die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, daß die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse…
…mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzung geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der…
…2023 Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung des Bescheides mit folgender Begründung: "§ 3 Abs 1 Z 3 GrEStG lautet: Von der Besteuerung sind ausgenommen ... der unentgeltliche Erwerb eines Grundstückes durch Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der…
…mildtätigen oder kirchlichen Zweck fördern, können – unter den Voraussetzung der Z. 2 – den Gemeinnützigkeitsstatus erlangen. Für eine entgegen diesem unmissverständlich zum Ausdruck gebrachten Norminhalt stehende Rechtsauslegung können keine tragfähigen Gründe erkannt werden. Von der belangten Behörde wurde trotz mehrmaligen Verlangens (in der Stellungnahme und in…
…Körperschaftsteuerpflicht Inländische gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine sind gem. § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 als juristische Person des privaten Rechts grundsätzlich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Dient ein solcher Verein nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke, ist er…
…zumal sich aus der Satzung des beschwerdeführenden Vereins in keiner Weise ein ausschließlich und unmittelbar verfolgter gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck ergab. 3.1.2.5 Berechnung der Körperschaftsteuer Der beschwerdeführende Verein erzielte im beschwerdegegenständlichen Zeitraum folgende Einkünfte: 2016: Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Betriebseinnahmen iHv EUR…
…unerledigt galten. Dabei verwies der rechtliche Vertreter des Bf. auf das oben dargelegte Beschwerdevorbringen und führte noch aus, dass die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in den einzelnen Abgabevorschriften gewährt würden, an die Voraussetzungen geknüpft seien, dass…
…Einkommensteuergesetz 1988 und diesem Bundesgesetz. § 5 Z 6 ist sinngemäß anzuwenden, wenn die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse – ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im übrigen Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes hat oder – der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke im Sinne…
…Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen, hinsichtlich ihres Schriftenverkehrs mit den öffentlichen Behörden und Ämtern von der Entrichtung von Gebühren befreit. Gemäß § 34 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen…
…nur für gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchliche Zwecke im Sinne der $ 354 ff ABO verwenden. …" Mit Wirkung ab 1. Jänner 2021 wurden die Statuten durch die Beschwerdeführerin abermals geändert (siehe Schreiben vom 20. Dezember 2021): "1. Name, Sitz und Tätigkeitsbereich 1.1. Der Verein…
…dass eine Körperschaft, die die Voraussetzungen einer Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet im übrigen erfüllt und einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 31) unterhält, sie nur hinsichtlich dieses Betriebes abgabepflichtig ist, wenn er sich als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke darstellt. Diese Voraussetzung ist gegeben…
…daher als unbegründet abzuweisen. 3.2.2. Umsatzsteuer 2016 bis 2020 und Körperschaftssteuer 2016 bis 2020 Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind, die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft…
…keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung…
…dass bereits aus der Satzung vor ihrer Änderung ein ausschließlich und unmittelbar verfolgter gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck sowie der Ausschluss des Gewinnstrebens ersichtlich waren und dass die tatsächliche Geschäftsführung bereits vor der Änderung der nunmehr gesetzeskonform gefassten Satzung entsprochen hat. Das Bundesfinanzgericht hat sich…
…20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind - abgesehen von den Fällen des § 4a EStG 1988 - etwa Spenden für gemeinnützige, mildtätige, kulturelle oder sportliche Zwecke bzw. an Kirchen und kirchliche Einrichtungen nicht abzugsfähig (vgl. Atzmüller/Krafft in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 11. GL…
…darauf abzielen, dass freiwillige Zuwendungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gemäß § 4a lediglich an die in § 4a Abs. 5 EStG genannten Einrichtungen als Betriebsausgabe gelten. Strittig ist, ob der Antrag der Bf. auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides für mildtätige, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen gem. § 4a…
…Rechts (§ 2). 3.Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Nach § 5 Z 6 KStG 1988 sind von der Körperschaftsteuerpflicht Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung dienen…
…eine Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet wegen Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke insgesamt nicht zu. Eine nähere Betrachtung der tatsächlichen Geschäftsführung des Beschwerdeführers zeigt, dass diese durch religiöse Motive bestimmt und auf religiöse Zwecke ausgerichtet ist, was an sich bereits einer steuerlich begünstigten Behandlung…
…4 dritter Satz KStG 1988 anzuwenden ist, 3. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen, und 4. wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinn des § 31 BAO. § 6. (Umsatzsteuer) Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn kann nur…