…Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen sowie auf wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinne des § 31 BAO nicht anzuwenden. Daher kann im Zusammenhang mit gemeinnützigen Körperschaften eine ertragsteuerliche Liebhaberei bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Gewerbebetrieben…
…Eingewendet wurde, dass es sich bei dem Bw. um eine inländische juristische Person, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolge, weswegen bei der Besteuerung nicht der progressive Steuersatz gemäß § 8 Abs.1 ErbStG von hier 22%, sondern der lineare Steuersatz von 2,5% gemäß § 8…
…dieser Personen und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen einschließlich der Schaffung und Führung besonderer Einrichtungen (Heime) für diesen Personenkreis. Gemäß § 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung nur dann vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt…
…die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, bewirkt werden. Hinsichtlich der Begriffe "gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke" wird auf die VereinsR 2001 Rz 13 bis Rz 104 verwiesen. 6.1.25.2. Begünstigte Rechtsträger Rz 987: Hinsichtlich der begünstigen Rechtsträger wird auf VereinsR 2001 Rz…
…Urne nach Liezen zwecks leichterer Betreuung des Grabes aus persönlichen Gründen erfolgt wäre, womit eine der Voraussetzungen für die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 34 EStG 1988 (Berücksichtigung der Kosten mit Selbstbehalt) nicht gegeben sei. Spenden für wohltätige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Spende…
…die aus dem Betrieb des ***1*** resultierenden Einkünfte und Umsätze zuzurechnen, dem ***2*** als "Verein" oder dem Beschwerdeführer als natürlicher Person? Vereine, GmbHs, Stiftungen, Anstalten, Genossenschaften sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts können, sofern sie sich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke betätigen…
…Abgabenänderungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 9/1998: "Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke § 34. (1) Die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzung geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der…
…Abgabenänderungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 9/1998: "... Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke § 34. (1) Die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzung geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der…
…Abgabenänderungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 9/1998: "Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke § 34. (1) Die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzung geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der…
…erklärt. Begründung Ad I. Beschluss: § 34 BAO (Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke) lautet: § 34. (1) Die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, daß die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse…
…die mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen, siehe LRL 2012 Rz 146. 3.2.8.8 Liebhaberei bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechtes Rz 397: Zur Liebhaberei in Zusammenhang mit Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts siehe Rz 72 und LRL 2012 Rz…
…mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzung geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der…
…5%, § 2 Abs. 1 Z 1 StiftEG eine ermäßigter Steuersatz von 2,5% für Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgende in- und ausländische Körperschaften, § 2 Abs. 1 Z 2 StiftEG ein ermäßigter Steuersatz von 2,5% für Zuwendungen von Stiftungen an Stiftungen, § 2…
…2023 Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung des Bescheides mit folgender Begründung: "§ 3 Abs 1 Z 3 GrEStG lautet: Von der Besteuerung sind ausgenommen ... der unentgeltliche Erwerb eines Grundstückes durch Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der…
…mildtätigen oder kirchlichen Zweck fördern, können – unter den Voraussetzung der Z. 2 – den Gemeinnützigkeitsstatus erlangen. Für eine entgegen diesem unmissverständlich zum Ausdruck gebrachten Norminhalt stehende Rechtsauslegung können keine tragfähigen Gründe erkannt werden. Von der belangten Behörde wurde trotz mehrmaligen Verlangens (in der Stellungnahme und in…
…die durch das Anerkennungsgesetz RGBl. 68/1874 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zu verstehen. Gemäß § 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung nur dann vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. II.) Religiöse Bekenntnisgemeinschaften Gemäß § 1 des BekGG…
…diesbezüglich liege eine einheitliche Tätigkeit vor. Ein echtes diakonisches Handeln im Sinne des Neuen Testaments und damit des Artikel 4 der Verfassung der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich, stelle, auf steuerliche Begriffe umgesetzt, stets die Tätigkeit mit mildtätigem und kirchlichem Zweck iSd §…
2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988) 2.6.1 Betroffene Körperschaften Rz 177: Alle Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 können grundsätzlich zu den begünstigten Rechtsträgern im Sinn des § 5 Z 6 KStG 1988 gehören. Eine…
…mildtätigen oder kirchlichen Zwecke darstellt. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Abweichung von dem im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der…
…Körperschaftsteuerpflicht Inländische gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine sind gem. § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 als juristische Person des privaten Rechts grundsätzlich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Dient ein solcher Verein nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke, ist er…