…bewogen haben, als pro forma-Geschäftsführer zu fungieren. Die mangelnde Einflussmöglichkeit des Bf auf den faktischen Geschäftsführer der Primärschuldnerin vermag ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschulden nicht zu begründen. Das Finanzamt hat den Bf zum Nachweis der Gleichbehandlung seiner Gläubiger aufgefordert. Die…
…mwN). Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Soweit der Beschwerdeführer mit seinem Vorbringen, er habe mangels Deutschkenntnissen gar nicht gewusst, was er unterschreibe, mangelndes Verschulden ins Treffen führt, ist…
…unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft und die Übernahme der Funktion eines handelsrechtlichen Geschäftsführers rein für ein monatliches Entgelt von € 200,00 ohne ein Geschäftsführergehalt zu beziehen, vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu…
…den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Eine solche Einschränkung lag gemäß dem Vorbringen des Bf. vor. Dieses Vorbringen kann den Bf. somit nicht exkulpieren…
…insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Eine solche Einschränkung lag dadurch vor, dass der Bf. über das Geschäftskonto und über die Gelder…
…91/17/0134) jedenfalls als zu lang anzusehen. Die mangelnde Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft aufgrund der De-facto-Geschäftsführung des GS vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Bezüglich der vom Bf erhobenen Beschwerde gegen die…
…Liebhabereibetrachtung vermischt. Das Vorbringen des Amtsvertreters betrifft die Liebhabereibetrachtung und hat nichts mit der Wiederaufnahme zu tun. Dies wird zu Unrecht vermischt. Das mangelnde subjektive Ertragsstreben ist eine reine Unterstellung. Erst jetzt wird uns bewusst, wie wichtig Energiegewinnung insbesondere durch den Ukrainekrieg geworden ist. Die…
…08 ab. Aufgrund der wechselseitigen personellen Verflechtung der beiden Stiftungsbegünstigten/Vorstände, zugleich Vermieter der Liegenschaft und Geschäftsführer (Gf.) der O sowie Gf. der M liege eine maßgebliche Einflussmöglichkeit vor die dazu führen würde, dass der Bf. die Kapitalertragsteuer zu Recht (anteilig) vorgeschrieben worden sei. Der…
…als unbegründet abgewiesen. Nach allgemeinen Ausführungen zur Theamtik der Liebhaberei wiederholte das Finanzamt auszugsweise eine schriftliche Stellungnahme der Beschwerdeführerin. Sie hatte darin erläutert, dass die Einflussmöglichkeit des Künstlers auf den Verkauf seiner Kunst gering sei. Zeitgenössische Kunst sei wenig beliebt bei Sammlern, die bevorzugt auf…
…zu der bisher keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes vorliege. Zudem habe das Bundesfinanzgericht die mangelnde Änderung der wirtschaftlichen Struktur damit begründet, dass das Anlagevermögen erst ab 2014 und insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 stark angestiegen sei und der Vertriebsbeginn von Beteiligungen an Immobilienprojekten (SL…
…und finanzielle Sicherheit haftet, beschränkt sich die Haftung des Vermittlers (Maklers) primär auf Beratungsfehler, mangelnde Sorgfalt bei der Informationsweitergabe und Verletzungen von Aufklärungspflichten. Selbst wenn man nur von der Verlagerung des Schwerpunkts ausgehen würde, was allenfalls dann der Fall sein könnte, wenn die Mitbeteiligte ab…
…dem Wortlaut von § 59 Abs 4 lit a GSpG sei gesetzlich keine zwingende Begrenzung der Haftung vorgesehen. Die mangelnde Begrenzung des Haftungsumfanges dem Wortlaut nach hätte den VfGH schon mehrfach sogar dazu bewogen, die gesetzlichen Grundlagen für die Haftungsinanspruchnahme als verfassungswidrig aufzuheben. So hätte er…
…2004, 2003/14/0097). Der Hinweis darauf, dass der Bf. keinerlei Einflussmöglichkeit gehabt und somit auch keinerlei Einfluss auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft ausgeübt hat, kann ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht begründen. Vielmehr stellt gerade die Untätigkeit des Bf…
…Richtlinien Rz 3660 zitiert. Die Vorschreibung der Erwerbsteuer gehe daher auf eine gravierende rechtliche Fehlentscheidung bzw. eine mangelnde Prüfung der vom Bf vorgebrachten Argumente und somit Sachverhaltes zurück (insbes. dass das Fahrzeug in Deutschland verblieben sei und erst vier Jahre später nach Österreich transportiert wurde)…
…ist (wegen der besonderen Einflussmöglichkeiten auf die Vertragsgestaltung) nicht nur bei familiären, sondern auch bei entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen geboten (VwGH 23.6.1998, 93/14/0192; VwGH 26.7.2006, 2001/14/0122; UFS 14.11.2008, RV/0105-G/03). Mangelnder Interessengegensatz zwischen den…
…jedoch würde die fehlende Anteilseignerschaft dem Vorlegen einer verdeckten Gewinnausschüttung entgegenstehen. Auch wenn sich ein Nichtgesellschafter aufgrund seiner Einflussmöglichkeiten zu Lasten der Gesellschaft widerrechtlich bereichern würde, würde es an einem der Gesellschaft zuzurechnenden Verhalten fehlen und es würden idR Betriebsausgaben der Gesellschaft vorliegen. Die einkommensteuerliche…
…Verfügung gestellt worden seien) derzeit nicht möglich. Auf die Ausführungen in der Vorhaltsbeantwortung vom 28.5.2016 wurde verwiesen. Zu den mangelnden Weisungen durch die GmbH für die Zahlungen von € 5.000,-- und 25.000,-- wurde ausgeführt, dass Zahlungen durch den Bf sowohl in…
…den Beschwerdeführer kein Verschulden an der Nichtentrichtung der Abgabetrifft, da die Geschäftsführung de facto einer anderen Person oblag und er keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Entrichtung von Abgaben hatte. Die Bemessungsgrundlage der Vergnügungssteuer wurde anlässlich einer am 11. Dezember 2013 durchgeführten Steuerprüfung an Hand der vorliegenden…
…2016, RV/7103594/2015 ). Aufgrund des vorliegenden Versicherungsschutzes, der mangelnden Möglichkeit der Einflussnahme auf die Kapitalveranlagung und des Vorliegens eines Tarifs sei die LV I mit einer österreichischen Versicherung vergleichbar. Die Frage der Zurechnung der Wertpapiere des Deckungsstockes müsste daher nicht mehr geprüft werden. Die…
…Ein fremder Dritter, der keinen Anteil an der ***1*** gehabt hätte, wäre daher nicht bereit gewesen ohne jede Sicherheit oder Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsgebarung die genannten Millionenbeträge an die ***1*** hinzugeben. Dies gilt auch dann, wenn man bedenkt, dass in der Branche der Beschwerdeführerinnen_1…