…Rechnungen der X GesmbH ein Vorsteuerabzug in Höhe von EUR 10.000 vorgenommen. Nach Ansicht des Finanzamtes ist dieser Vorsteuerabzug aus folgenden Gründen nicht zulässig: In der Rechnung scheint eine Firma (X GesmbH) als leistender Unternehmer auf, die unter der angegebenen Anschrift nicht existiert (Postbox). …
…25.06.2012 eidesstattlich erklärt habe, als angeblich Leistender für die Firma Firma abc tatsächlich nie betrieblich an der angeführten Firmenadresse tätig geworden zu sein und keine Geschäftstätigkeit entfaltet zu haben. Beim rechnungsausstellenden Unternehmen handle es sich um eine Betrugsfirma. Das Finanzamt gehe davon aus…
…unaufgefordert neue, nunmehr die vermeintlich "richtigen Rechnungen" vorgelegt worden. Diese Rechnungen haben die UID-Nummer des leistenden Unternehmers enthalten und seien rückdatiert worden. Wie bereits im BP-Bericht ausgeführt, würden sich die nunmehr "richtigen Rechnungen" auch optisch stark von den ursprünglichen Rechnungen unterscheiden. Der ungewöhnliche…
…sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, diesen Betrag schuldet. Dazu hat der VwGH (VwGH, 16.12. 2010, 2007/15/0016) unter Verweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt, dass in dem Fall, dass eine Rechnungsausstellung nicht der als leistender Unternehmer genannten Person zuzurechnen ist…
…Inkassanten, die die Einspielergebnisse ablesen und den Kasseninhalt aufzeichnen würden, hätten von der Bf nicht bekannt gegeben werden können. Aus diesem festgestellten Sachverhalt werden im BP-Bericht im Wesentlichen folgende rechtliche Schlüsse gezogen: Leistender Unternehmer und Umsatzsteuerschuldner sei derjenige, der nach Außen als Anbieter auftrete…
…des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Absatz 2, Satz 1: Als Rechnung im Sinne des Abs. 1 und Abs. 1a gilt jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung…
…den Anspruch auf Vorsteuerabzug. Die ersten Rechnungen der Firma D***** Personalleasing GmbH datieren vom Juni 2013. Die in den Fakturen angeführte Adresse des leistenden Unternehmens 1100 Wien, S*****-Gasse 3 stimmt mit der Eintragung im Firmenbuch zu Beginn der Auftragsdurchführung überein. Vor Auftragsvergabe wurden seitens…
…EuGH 22.10.2015, Rs C-277/14, PPUH Stehcemp, Rn 28). Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, reichen zum Vorsteuerabzug nicht aus (vgl. VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Gleiches gilt, wenn unter der…
…Unternehmer oder keine tatsächliche Leistung, z.B. bei Scheinrechnungen). Zweck des § 11 Abs. 14 UStG 1994 ist die Verhinderung missbräuchlich durch den Leistungsempfänger in Anspruch genommener Vorsteuerbeträge. Auch eine Rechnungsausstellung durch eine andere Person als die, welche in der Rechnung als Aussteller beziehungsweise leistender Unternehmer…
…§ 12 Tz 49ff zusammen, nach Auffassung des EuGH könne der Leistungsempfänger nach Art 168 MwSt-RL nur den Betrag an Umsatzsteuer abziehen, den der leistende Unternehmer auf Grund der Leistung schuldet (EuGH 13.12.1989, C-342/87, Genius Holding). Vorsteuerbeträge, die somit lediglich auf…
…deswegen versagt, weil die (angeblich) leistende Unternehmerin an der von ihr beim Firmenbuch und beim Finanzamt angegebenen Adresse nicht existiert. Ein Vorsteuerabzug aus den verfahrensgegenständlichen Rechnungen steht somit nicht zu. 3.2. Vorliegen der materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach der Rechtsprechung des EuGH 3…
…deswegen versagt, weil die (angeblich) leistende Unternehmerin an der von ihr beim Firmenbuch und beim Finanzamt angegebenen Adresse ***4*** nicht existiert. Ein Vorsteuerabzug aus den verfahrensgegenständlichen Rechnungen steht somit nicht zu. 3.2. Vorliegen der materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach der Rechtsprechung des EuGH…
…den Namen und die Adresse des leistenden Unternehmers steht der Vorsteuerabzug auch dann nicht zu, wenn dem Leistungsempfänger Name und Anschrift bekannt sind und die USt unstrittig an das Finanzamt abgeführt wurde. Die Betriebsprüfung hat zu keiner Zeit die Unternehmereigenschaft der geprüften Gesellschaft in Abrede…
…führen kann. Für das Finanzamt ist bereits aus dieser unterschiedlichen Namensverwendung offensichtlich, dass die laut Beschwerdeführerin unverdächtige Lieferantin so das Liefergeschäft und die Identität des wahren leistenden Unternehmens verschleiern wollte. Anzumerken ist, dass die obigen Umstände den gegenständlichen Lieferanten von den übrigen Lieferanten, von denen…
…Gesetzesbestimmung ist es, dass der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen ist, der tatsächlich geleistet hat (VwGH 26.11.2014, 2010/13/0185). Die Angabe von Name und Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmers in einer Rechnung dient nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger…
…des § 11 UStG 1994 ausgehen zu können (vgl. VwGH 28.5.1997, Zl. 94/13/0230). Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers müssen sich eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. VwGH 24.2.2000, Zl. 97/15/0151; 25.4.2001…
…wurden, nicht zu entnehmen. Das Finanzamt hat im Verfahren auch aus Deutschland übermittelte Lieferscheine vorgelegt. Diese dienten dem Finanzamt als Beweis, dass der Bf. der leistende Unternehmer ist. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage wurden sie jedoch nicht herangezogen. Laut den Lieferscheinen wurden Besteck, Töpfe, Bratpfannen, Reinigungsmittel…
…zu den Jahren 2011-2013 wurden folgende strittige Beträge - anders als in den ursprünglichen Bescheiden - nicht als Vorsteuer abgezogen: | Leistender Unternehmer | 2011 | 2012 | 2013 | Begründung | Subunternehmer1 | 0,00 | 240,69 | 1.200,81 | falsche Adresse …
…€ 1.146,95 und im Wj 2011 um € 348,48 zu kürzen. Laut Vorlagebericht des Finanzamtes an das BFG sei die A als Scheinfirma zu qualifizieren. Die im Arbeitsbogen der Betriebsprüferin aufliegenden Rechnungen enthalten folgende Angaben: Leistende Unternehmerin: A (mit Vor- und Nachname)…
…Fristverlängerung das Rechtsmittel der Berufung und übermittelte korrigierte Rechnungen. Am 27.8.2013 erließ das Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung in der es zusammengefasst vorbrachte, dass nur der leistende Unternehmer eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung ausstellen dürfe. Leistender Unternehmer sei den Angaben des Bf. zufolge Hr…