… 5 WiEReG begonnen habe. Da Erst- und Einmaligkeit vorliege, hätte bei richtiger Gesetzesanwendung nur von einer leicht fahrlässigen Pflichtenverletzung ausgegangen werden dürfen. In Bezug auf die Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben sei aus dem tatzeitraum zwischen März 2020 und Juli 2022 erkennbar, dass sich die inkriminierten Verspätungen…
…Meldepflicht gemäß § 5 WiEReG trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt; bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Begehung ist über den Beschuldigten eine Geldstrafe zu verhängen. Im Umkehrschluss ergibt sich aus dieser Bestimmung, dass eine leicht fahrlässige Begehung nicht strafbar ist. 4.2. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG…
…die entstehenden Unzulänglichkeiten dem Machthaber zuzurechnen seien. Im konkreten Fall, der großteils mit dem Vorliegenden vergleichbar ist, erachtete die Behörde aber nur eine unbewusste Fahrlässigkeit als gegeben, also eine leichte Fahrlässigkeit, wenngleich diese nicht als entschuldbar anzusehen war. Der UFS, GZ: FSRV/0046-W/10…
…Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, … Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (zB VfGH 24.2.1998, B 2290/96…
…durch die - warum auch immer - unrichtige Entwertung in der Rubrik "Tag" erfolgte Entrichtung der pauschalen Parkometerabgabe kein finanzieller Vorteil und dem Magistrat der Stadt Wien kein finanzieller Nachteil entstanden ist. Darüber hinaus ist auf die vorstehenden Ausführungen zum Vorliegen eines leicht fahrlässigen Verhaltens des Bf…
…eine Verspätung nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (zB VwGH 20.01.2016, Ro 2014/17/0036). Tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Vorschreibung eines Verspätungszuschlages ist somit das Vorliegen einer nicht entschuldbaren Verspätung. Nach der ständigen…
…1.811,86 € fällig wurde – einen neuen Gebührenbescheid mit reduzierter Vorschreibung an Wasser-/Abwassergebühren zu erhalten; dieses Verhalten kann nicht mehr als (lediglich) leicht fahrlässig qualifiziert werden. Vielmehr wäre der (bisher) festgesetzte Teilzahlungsbetrag für das Quartal 1/2014 in Höhe von 1.811,86…
…außergewöhnliche Belastungen, wenn ihnen kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Grunde liegt (vgl. z.B. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34; LStR 2000, Tz 906). Nach dieser Meinung schließt lediglich leicht fahrlässiges Verhalten die Zwangsläufigkeit nicht aus. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich…
…Abgabe in Höhe von € 2.108,97 erhoben worden. Nach Ansicht des Zollamtes liegt, und das ist die rechtliche Kernfrage, die zu lösen ist, nur leichte Fahrlässigkeit vor, weil die Bf. „versehentlich“ gehandelt habe; aus diesem Grund handle es sich nicht um eine Tat…
…das Unterlassen dieser Erkundigungspflicht jedenfalls vorwerfbar und durfte sohin zu Recht von einer Verletzung der zukommenden Sorgfaltspflicht und somit von einer fahrlässigen Handlungsweise ausgegangen werden (siehe BFG-Erkenntnis vom 17.05.2023 zur Zahl RV/7500531/2022). Sie haben dadurch die Gebrauchsabgabe leicht fahrlässig verkürzt…
…000,00 im Jahr 2020 erledigt wäre. Erst im weiteren Verfahren musste er erkennen, dass es sich hier um eine neue Strafe handeln würde. Aus dem vorstehenden Vorbringen ergibt sich, dass der Beschwerdeführer hier allenfalls leicht fahrlässig, aber nicht vorsätzlich, im Sinne des § 8 Abs…
…entsprechend weiter herabzusetzen ist. D. Die Schuld ist als gering einzustufen Der Handlungsunwert der Tat war gering. Die Tat wurde durch leicht fahrlässiges Unterlassen begangen, und zwar hinsichtlich aller Tatvorwürfe basierend auf einem einzigen faktischen "Vergessen" der neuerlichen Antragstellung, die noch dazu nach ihrer Entdeckung…
… 156 Abs. 4 IO laut OGH nur dann in Betracht komme, wenn der Gläubiger durch den Schuldner gehindert worden sei, eine Aufrechnungserklärung vor rechtskräftiger Sanierungsplanbestätigung abzugeben. Bei leicht fahrlässigem Mitverschulden des Gläubigers sei § 156 Abs. 4 IO nicht anzuwenden. Im gegenständlichen Fall hätte die Abgabenbehörde…
…zusätzliche Kontrollen durchzuführen, um die Richtigkeit der Buchungen zu gewährleisten." Damit legt die belangte Behörde selbst dar, dass der Beschwerdeführerin nur ein geringer Verschuldensvorwurf gemacht wird, sodass (allenfalls) leicht fahrlässig ein Abgabenvergehen gesetzt wurde, das weder strafbar ist, noch zu einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs…
…mildernd die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit gewertet und berücksichtigt, dass bisher keine Schadensgutmachung erfolgte. Ausgehend von einer - wie die belangte Behörde festgestellt hat - leicht fahrlässigen Handlungsweise der Beschwerdeführerin wurden weitere Milderungsgründe weder vorgebracht noch sind sie dem Akteninhalt zu entnehmen. Als erschwerend war jedoch der Umstand der…
…seien jedoch einzelfallmäßig zu behandeln. Mit Vorlagebericht vom 13.2.2025 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vor und verwies auf ihr bisheriges Vorbringen. Die Unterlassung der rechtzeitigen Abgabe der Einkommensteuererklärung sei zumindest leicht fahrlässig gewesen, was die Entschuldbarkeit der verspäteten Einbringung ausschließe…
…das Unterlassen dieser Erkundigungspflicht jedenfalls vorwerfbar und durfte sohin zu Recht von einer Verletzung der zukommenden Sorgfaltspflicht und somit von einer fahrlässigen Handlungsweise ausgegangen werden (siehe BFG-Erkenntnis vom 17.05.2023 zur Zahl RV/7500531/2022). Sie haben dadurch die Gebrauchsabgabe leicht fahrlässig verkürzt…
…fest, dass er der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne des § 9 BAO nicht nachgekommen sei. Nach Einbringung von Fristverlängerungsanträgen erhob der Bf. fristgerecht am 28. Februar…
…die Hauptlast der Beweisführung beim Abgabepflichtigen, der von sich aus das fehlende oder nur als leicht fahrlässig anzusehende Verschulden an der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung zweifelsfrei darzulegen habe. Die Verhängung eines Säumniszuschlages sei die vom Gesetzgeber gewollte Folge verspätet entrichteter Abgaben. Das Gesetz stelle nicht darauf…
…abzuleiten, dass der Geschäftsführer keine Veranlassung gesehen habe, mehr als bisher stichprobenweise zu kontrollieren. Damit liege für diese Säumnis kein Kontrollverschulden vor, sondern leichte Fahrlässigkeit im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO. Nach Ansicht des Amtsbeauftragten habe im gegenständlichen Fall das Kontrollsystem nicht funktioniert bzw…