…Seite 311 von 375) bis zumindest Dezember 2017. Ein derartig langer Tatzeitraum (der im Strafverfahren vor dem ***LG*** sogar explizit als erschwerender Straffbemessungsgrund angeführt wurde) indiziert - nach Ansicht des erkennenden Richters - ein erhöhtes Vertrauensverhältnis zwischen den Tätern, das für ein Angehörigenverhältnis (im konkreten Fall "Vater…
…er durch die Nichteinhaltung der Vorschriften eine Pflichtverletzung begeht, womit auch die subjektive Tatseite erwiesen ist. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Die nun zugemessene Strafe ist unter Berücksichtigung der- Milderungsgründe: Unbescholtenheit- Erschwernisgründen: langer Tatzeitraum, Meldung bis dato nicht erstattet als schuldangemessen und tätergerecht…
…längere Verfahrensdauer. Bei der Bemessung der Geldstrafe wurden berücksichtigt als erschwerend: langer Tatzeitraum. Es wurde nach Abwägung sämtlicher Milderungs- und Erschwernisgründe daher die Geldstrafe in der Höhe von 17.000,00 Euro verhängt Außerdem wurde auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des…
…finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten, des längeren Zurückliegens der Taten und der schwierigen finanziellen Situation, sowie des Erschwerungsgrundes des langen Tatzeitraumes und der (festgestellten) persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten, zu dem eingangs genannten Straf- und Kostenausspruch. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die als Beschwerde iSd. …
…sodass unter Berücksichtigung der Milderungsgründe des Geständnisses, der bisherigen finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten und der (ebenfalls festgestellten) teilweisen Schadensgutmachung bzw. der erschwerenden Begehungsumstände des Zusammentreffens „mehrerer Finanzvergehen“ und des langen Tatzeitraumes von fünf Jahren, sowie der die sonstigen, wohl auch die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen…
…des Beschuldigten, eine erfolgte vollständige Schadensgutmachung, einen teilweise bereits länger zurückliegenden Tatzeitraum, sowie den Umstand, dass es teilweise beim bloßen Versuch geblieben ist, als erschwerend den längeren Tatzeitraum. B. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates hat der Beschuldigte innerhalb offener Frist wegen unrichtiger Sachverhaltsfeststellung, unrichtiger Beweiswürdigung…
…haben. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Bei der Strafbemessung wurden berücksichtigt, als mildernd: die bisherige Unbescholtenheit, die volle Schadensgutmachung, der länger zurückliegende Tatzeitraum, dass die Tat teilweise im Versuchsstadium geblieben ist, als erschwerend: kein Umstand, sodass mit der verhängten Strafe, bei deren Ausmessung…
…der Strafbemessung als mildernd die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, die Schadensgutmachung, den Umstand, dass es im Jahr 2009 beim Versuch geblieben ist und den länger zurückliegenden Tatzeitraum, als erschwerend hingegen den zweimaligen Tatentschluss gewertet. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG war bei der Bemessung der Geldstrafe…
…nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit, die Schadensgutmachung, das Tatsachengeständnis und der länger zurückliegende Tatzeitraum gewertet, als erschwerend kein Umstand. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 24. April 2014, in der nach Zitierung des Schuldspruches entgegnet wird, dass der…
…Der Beschuldigte habe bewusst gleichgültig gehandelt. Bei der Strafbemessung wurde als erschwerend kein Umstand, als mildernd aber die bisherige [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit, der Umstand eines [länger] zurückliegenden Tatzeitraumes und ein fehlender Abgabenausfall berücksichtigt. B. In der erwähnten, zuvor am 18. November 2014 abgehaltenen mündlichen Verhandlung hatte…
…Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis vom 20.7.2018 wurde der Bf. schuldig erkannt als Geschäftsführer der D.GmbH Wettterminalabgabe für zahlreiche Tatzeiträume nicht entrichtet zu haben. Das Erkenntnis wurde am 26.7.2018 an den Vertreter M, zugestellt. Am 24.9.2018 wurde mittels Mail an…
…Mangels Vorliegens der für eine verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung erforderlichen Gewissheit, dass ich die in der Strafverfügung angelastete Verwaltungsübertretung der fahrlässigen Verkürzung der Parkometerabgabe tatsächlich begangen habe (=Abstellen länger als 15 Minuten), ist sohin die Strafverfügung zu beheben und das Strafverfahren mangels ausreichender Talerweisung im Zweifel zu…
…die Gefahr gleichartiger Verfehlungen in der Zukunft ausgeschlossen, da der Antragsteller mittlerweile nicht mehr unternehmerisch tätig ist. Zudem liegen die Taten auch bereits länger zurück. Das Bundesministerium für Finanzen wird daher ersucht, diese Faktoren und die schwierige finanzielle, gesundheitliche und persönliche Situation des Antragstellers zu…
…zulässig. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis vom 20. Juli 2018 wurde Herr A. (in weiterer Folge: Beschuldigter) schuldig erkannt, als Geschäftsführer der B-GmbH Wettterminalabgabe für zahlreiche Tatzeiträume nicht entrichtet zu haben. Die Strafentscheidung wurde dem Vertreter Dr. Fabian Maschke am 26. Juli 2018 zugestellt. Am 24…
…zu verdanken, dass nicht nur alle Gläubiger zur Gänze befriedigt wurden, sondern auch die Finanzverwaltung bis heute vom Steueraufkommen aus der Gesellschaft profitieren konnte. Als einziger Erschwerungsgrund wurde vom erkennenden Spruchsenat der längere Tatzeitraum angeführt. Dieser Erschwerungsgrund ist jedoch im gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Es…
…4.2024 (richtig wohl: 2022) festhält - der erstgerichtlichen Entscheidung lediglich Feststellungen fehlten, welche eine abschließende finanzstrafrechtliche Würdigung nicht möglich machten. Bei der Strafbemessung war erschwerend: der lange Tatzeitraum, mildernd; die Unbescholtenheit, die lange Verfahrensdauer, der lange zurückliegende Tatzeitraum, die angespannte finanzielle Lage des Beschuldigten. Nach …
…eine Hundezucht sowie einen Welpenhandel in Form eines Einzelunternehmens an der Geschäftsanschrift ***2*** in ***3***, zugleich Wohnanschrift seit März 2004. Die Beschuldigte war im Tatzeitraum nicht steuerlich vertreten. 1.2. Zur Person der Beschuldigten: Die Beschuldigte ***29*** ***59*** ***22*** wurde am ***4*** in ***5***, ***6***…
…Bei der Strafzumessung waren als mildernd das volle Geständnis des Beschuldigten und die teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2017 und der lange Tatzeitraum zu werten. In Anbetracht dieser Strafzumessungsgründe erachtete der erkennende Senat eine Zusatzgeldstrafe in Höhe von 4…
…A: Das dürfte die Hausverwaltung so entschieden haben, aber ich kann mich nicht mehr genau erinnern, es ist schon zu lange her. F: Wer ist die verantwortliche Person hierfür bei der Hausverwaltung? A: Mein Ansprechpartner war Herr ***3***, wer die Mietverträge abwickelt und die Höhe…
…sieht und beabsichtigt, der Beschwerde stattzugeben. Daraufhin teilte die belangte Behörde mit, dass sich die Entscheidung des LVwG auf einen anderen Tatzeitraum beziehe und die Behörde nach wie vor die Ansicht vertrete, der Gegenbeweis sei nicht erbracht worden; eine bloße Glaubhaftmachung genüge nicht. 2. Sachverhalt …