…Der Ausgleich nach § 896 ABGB findet nur unter gleichstufig Verpflichteten statt, der bloß subsidiär haftende Ausfallsbürge steht mit den primär haftenden Bürgen und Zahlern nicht auf einer Stufe, weshalb diesen gegen ihn kein anteiliger Rückersatz zusteht. Hinzu waren drei weitere Unterschiede, die die Sonderstellung der…
…vorliegenden Belege ordnungsgemäß erstellt und fristgerecht eingereicht worden seien. Nach § 9 BAO berechtigten jedoch nur schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten zur Haftungsinanspruchnahme (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038; VwGH 31.10.2000, 95/15/0137). Der Bf. treffe nicht nur kein Verschulden…
…Die in der Beschwerde dargelegten Sachverhalte ließen keine Umstände erkennen, die zu einer anderen Beurteilung führen würden. Am 26.8.2014 stellte die Bf - ebenfalls ohne Erstattung eines neuen Vorbringens - einen Vorlageantrag den Abrechnungsbescheid betreffend. Mit Eingabe vom 30.7.2015 brachte die Bf beim…
…in der Systematik der Ergebniszurechnung zwischen Organschaft und steuerlicher Unternehmensgruppe keine Unterschiede bestehen würden, müsse dies auch für die Unternehmensgruppe gelten. Damit sei unabhängig von der Auslegung des Zinsbegriffes ab 2006 jedenfalls eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Geldbeschaffungskosten gegeben. Die Bezug habende Rz 467 sei erst…
…im letzten Satz für die "kleine Vermietung" explizit eine Trennung von Vermietungszeiträumen mit unterschiedlicher Bewirtschaftungsart vorgibt, stellt § 2 Abs.3 auf die objektivierte Absicht zur Gesamtgewinnerzielung innerhalb des üblichen Kalkulationszeitraumes ab, ohne auf eine geänderte Bewirtschaftungsart Bezug zu nehmen. Eine analoge Anwendung der "Trennungsbestimmung" des …
…Trotz der nicht bzw. unzureichend begründeten Vorläufigkeit war zu keinem der vorläufig ergangenen Bescheide des Verfahrenszeitraumes ein Antrag auf Bescheidbegründung gestellt oder ein Rechtmittel eingebracht worden. Einer inhaltlichen Überprüfung zur Klärung der Voluptuarfrage wurde die Vermietungstätigkeit des Bf nach der Aktenlage erstmals im Zuge der…
…für freie Dienstnehmerinnen erst ab dem 1.1. 2010 - wie der Bf in seiner Berufung richtig ausführt - DB zu entrichten ist, der gegenständliche Sachverhalt aber die Zeiträume 2006 bis 2009 betrifft, also davor liegt, ist seitens des Bf für diese beiden Ärztinnen kein DB zu…
…zog das Finanzamt ihn zur Haftung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten heran. In der schriftlichen Beschwerde wendete der Bf. die Mangelhaftigkeit des Haftungsverfahrens ein, weil ihm bislang keine Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt worden sei. Daher werde der erstintanzliche Bescheid aufzuheben sein. Inhaltlich wurde ausgeführt…
…Schätzung auf das Ausmaß der Ungleichbehandlung zu schließen, wenn dazu kein konkretes Vorbringen erstattet wird (VwGH 24.02.2010, 2005/13/0124). Das Legalitätsprinzip gebietet grundsätzlich die Heranziehung zur Haftung bei Verschulden des Vertreters an der Uneinbringlichkeit der Abgaben. Von der Heranziehung zur Haftung bei…
…19:35." Es besteht keine Veranlassung, diesem Vermerk nicht die gleiche Beweiskraft zuzumessen wie einem Datumstempel, den die Post nach Einwurf einer Briefsendung in den Postkasten als Nachweis dafür anbringt, dass sie die Sendung an diesem Tag übernommen hat. Der angeführte Zeitpunkt ist daher als…
…sind. Bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben (zB Körperschaftsteuer) ist grundsätzlich die erstmalige Abgabenfestsetzung entscheidend (VwGH 21.5.1992, 88/17/0216; vgl. Ritz, BAO6, § 9 Tz 10). Im gegenständlichen Haftungsverfahren hat der Beschwerdeführer keine Angaben über die finanziellen Mittel der Primärschuldnerin während des haftungsgegenständlichen Zeitraumes gemacht…
…keine Sonderstellung einzuräumen: So ist der Fruchtnießer nach § 515 iZm § 514 ABGB zu Bauführungen, die durch das Alter des Gebäudes oder einen Zufall notwendig gemacht werden, berechtigt. Er erwirbt dann kraft Gesetz einen Ersatzanspruch gegenüber dem Eigentümer, den er bei Beendigung des Fruchtgenusses nach der…
…er arbeite erst seit dem Vortag (7.11.2011) und würde nach Kollektivlohn bezahlt, ca 1.000 € netto. Dienstplan gäbe es keinen und auch Arbeitsaufzeichnungen würde er nicht führen. Das Lokal sei von 11.00 bis 23.00 geöffnet täglich und unter der Woche…
…Beschwerdeführer beide erst seit Mai 2016 und können daher aus eigener Wahrnehmung keine Angaben über den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers im haftungsrelevanten Zeitraum (vor allem von Dezember 2015 bis Februar 2016) machen. Die Schreiben lassen nicht erkennen, dass bzw. inwieweit die Erkrankung die Ausübung der Geschäftsführertätigkeit…
…Selbstbemessungsabgabe jeweils schon lange vor ihrer bescheidmäßigen Nachforderung fällig geworden ist, kommt der erst im Nachhinein erfolgten bescheidmäßigen Festsetzung keine für die Haftung relevante Bedeutung zu. Die hier angegebenen Umsatzsteuern waren jedoch alle im Zeitraum der Geschäftstätigkeit des Bf. fällig. Rechtliche Erwägungen zur Haftung: Laut…
…ein Anlaufzeitraum iSd § 2 Abs.2 LVO ist nicht zu berücksichtigen (§ 2 Abs.3 erster Satz LVO). Die Vermietung von so genannten „Zinshäusern“ ist nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung, von der abzuweichen das BFG im anhängigen Verfahren keine Veranlassung sieht, dem Bereich des § 1 Abs…
…Besteuerung auf den Zeitpunkt vorzunehmen, zu welchem die seinerzeitigen Bezüge zugeflossen sind. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des VwGH führte die Bf. weiters aus, dass es bei der Besteuerung keinen Unterschied mache, wenn Änderungen in Folgejahren eintreten, insbesondere die Rückzahlung. Diese könne den einmal erfolgten…
…Vorgangsweise bei Erstellung der Gleichbehandlungsrechnung dar und errechnete im Rahmen einer zeitraumbezogenen Betrachtungsweise für diese Zeiträume per Saldo eine Benachteiligung der Abgabenbehörde gegenüber den anderen Gläubigern in Höhe von € 317.254,81. Leider seien für den Zeitraum April 2008 bis März 2009 keine Saldenlisten…
…strittige Rechtsfrage zu Grunde gelegen sei, sei die Bedienung dieser Verbindlichkeiten dem Geschäftsführer der Schuldnerin erst gar nicht möglich gewesen, sodass insoweit kein haftungsbegründendes Verhalten vorliege. 6. Stundungsansuchen: Im Übrigen sei davon auszugehen, dass seitens der späteren Schuldnerin am 15. September 2010 durch deren steuerliche…
…tatsächliche und bescheidmäßig vorgeschriebene KÖSt-Belastung (Zwischensteuer) reduziert habe, keine Bedeutung habe. Die Bestimmung des § 24 Abs. 5 KStG kommt zur Anwendung, wenn Zuwendungen nicht im Jahr der Erzielung der zwischensteuerpflichtigen Einkünfte, sondern erst danach erfolgen. Zunächst vorgeschriebene Zwischensteuer werde somit in späteren Zeiträumen gutgeschrieben.…