…1 Z 2 KBGG um keine Ermessensbestimmung handle und auch sonst kein Vollzugsspielraum - wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe - gegeben sei, stehe der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb der zwingend vorzunehmenden Rückforderung nicht entgegen. Da im Nachsichtsansuchen gesamthaft keine Unbilligkeit der Einhebung erblickt…
…2006/13/0174). Da es sich bei der Bestimmung nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, stünde auch der Grundsatz von Treu und Glauben der bei einem objektiv unrechtmäßigen…
…Da es sich bei der Bestimmung nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb der bei einem objektiv unrechtmäßigen Bezug zwingend…
…Satz 2 KommStG 1993 hat die Gemeinde Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dabei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung. Wurde bei Selbstbemessungsangaben noch kein Bescheid gemäß § 201 BAO oder gemäß …
… 26 Abs. 1 FLAG 1967 stellt keine Ermessensbestimmung dar. Dass die Beschwerdeführerin anlässlich einer persönlichen Vorsprache im Info-Center des Finanzamtes Salzburg-Stadt die Auskunft erhalten hat, dass der Studienwechsel keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Familienbeihilfe haben werde, lässt sich anhand des vorliegenden Aktes…
…2006/13/0174). Da es sich bei der Bestimmung nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz von Treu und Glauben schon aus diesem Grund der bei…
…die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Da es sich bei § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb einer zwingend vorzunehmenden Rückforderung…
…VwGH 15.09.2011, 2011/15/0126), insbesondere also bei Ermessensbestimmungen. Da es sich bei der oben wiedergegebenen Bestimmung des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz…
…Abs 3 Satz 2 KommStG hat die Gemeinde Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn -) ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder -) sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dabei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung. Von der Erlassung eines solchen Abgabenbescheides kann nur dann abgesehen…
…Abs 3 Satz 2 KommStG hat die Gemeinde Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn -) ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder -) sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dabei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung. Von der Erlassung eines solchen Abgabenbescheides kann nur dann abgesehen…
…3 Satz 2 KommStG hat die Gemeinde Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dabei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung. Wurde bei Selbstbemessungsangaben noch kein Bescheid gemäß § 201 BAO oder gemäß …
…Abs 3 Satz 2 KommStG hat die Gemeinde Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dabei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung. Erweist sich die Selbstberechnung als unrichtig und wird diese Unrichtigkeit…
…insbesondere, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind (§ 184 Abs. 2). Vor diesem gesetzlichen Hintergrund ist zunächst darauf hinzuweisen, dass § 184 BAO keine Ermessensbestimmung enthält (vgl…
…anwesend ist, die Zustellung an ihn aber deshalb nicht möglich ist, weil der Zusteller davon keine Kenntnis hatte (VwGH vom 08.11.2012, 2010/04/0112). Hierbei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung (RS0083893). Insoweit das Finanzamt bzw. das Gericht davon ausgehen möchte, dass eine…
…2008/15/0323). Da es sich bei der Bestimmung nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie zB bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, stünde etwa auch der Grundsatz von Treu und Glauben der bei einem objektiv…
…1988 die Steuerschuld gemäß dem Ergebnis der Kontrollrechnung festzusetzen. Da es sich bei der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 um keine Ermessensbestimmung handelt, sondern die Abgabenbehörde verpflichtet ist, so vorzugehen - was sie im gegenständlichen Fall auch richtigerweise getan hat. Demzufolge ist der Bescheid…
…§ 26 Rz 12 zitierte Rechtsprechung). Da es sich bei der Bestimmung des § 26 Abs 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb der zwingend…
…die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Da es sich bei § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb einer zwingend vorzunehmenden Rückforderung…
…VwGH 15.09.2011, 2011/15/0126), insbesondere also bei Ermessensbestimmungen. Da es sich bei der oben wiedergegebenen Bestimmung des § 26 Abs 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz…
…eine Bescheidbeschwerde einzubringen, weil im zuständigen Team dazu keine einheitliche Meinung bestanden habe, macht der Bf im Ergebnis einen Verstoß gegen Treu und Glauben geltend. § 30a FinStrG enthält jedoch keine Ermessensbestimmung und - wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe - auch sonst kein Vollzugsspielraum. Der Anwendung des…