…beurteilen. Umstände, die der Partei (§ 78 BAO) im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa auf Grund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, bilden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme auf Antrag der Partei (§ 78 BAO) (vgl. Fischerlehner…
…falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann." Die Bf. wird daher nochmals nachdrücklich aufgefordert, eine Abgabestelle bekannt zu geben, an welcher dem von ihr namhaft gemachten Zustellbevollmächtigten rechtswirksam zugestellt werden kann. Sollte keine Abgabestelle für den Zustellbevollmächtigten oder alternativ kein anderer inländischer Zustellbevollmächtigter…
…Wohnung zu bezeichnen, von der ihr bekannt ist, dass diese nicht die Kriterien einer Abgabestelle erfüllt. Ein subjektives Recht auf Zustellung an eine Nichtabgabestelle besteht nicht. Der Bf wollte dem BFG ein Postfach benennen. Ein Postfach ist keine Abgabestelle (VwGH 27.5.2004, 2002/03…
…werden. Festzustellen ist weiters, wenn Frau M im Zeitpunkt der Zustellung des Haftungsbescheides auf der gegenständlichen Adresse in Z keinen Wohnsitz im Haus der Eltern gehabt hätte, wäre sie ihrer Verpflichtung gem. § 8 (1) ZustellG, der Behörde die Änderung ihrer bisherigen Abgabestelle bekanntzugeben, nicht nachgekommen…
…Mail vom 14.3.2019 wie folgt: Es sei nicht bekannt, dass die Bf bei einem elektronischen Zustelldienst gem. § 33 ZustellG angemeldet gewesen sei. Das Anheften eines Schreibens an eine Tür stelle keine wirksame Zustellung dar. Könne ein Schriftstück an der Abgabestelle nicht zugestellt werden…
…taxativen Aufzählung in § 2 Z 4 ZustG und der mangelnden Bekanntgabe der Nachsendeadresse an die Behörde keine gültige Abgabestelle war. Da Sie jedoch in der zu Protokoll gegebenen Beschwerde vom 12.11.2024 auf den bis 07.03.2025 gültigen Nachsendeauftrag verwiesen, kommt die Bestimmung…
…dass der Bf. im Zeitpunkt der Zustellung der streitgegenständlichen Umsatzsteuerbescheide nicht mehr in Österreich wohnhaft gewesen ist. Die Bescheide wurden an die der Behörde bekannte Abgabestelle zugestellt, das Schriftstück ist jedoch mit dem Vermerk „verzogen retour“ an das Finanzamt rückübermittelt worden. Das Finanzamt ging in…
…Unterkunft als Abgabestelle dienen. Dies gilt in gleichem Sinne für einen Nebenwohnsitz. Da sich aus dem gesamten Verfahren keine Hinweise darauf ergeben haben, dass es sich bei der der Behörde bekannten und für die Zustellung verwendeten Adresse des Bf nicht um eine Abgabestelle handeln könnte…
…dass er trotz genauer Beobachtung seiner Abgabestelle und seines Postbrieffaches keine Zustellbenachrichtigung vorgefunden habe. Aus welchem Grund sich diese nicht oder nicht im Bereich seiner Abgabestelle befunden habe, sei ihm nicht bekannt und er könne dies auch nicht wissen. Sollte sich im Zuge der amtswegigen…
…rechtsgültige Zustellung sei es jedoch erforderlich, dass ein Zustellversuch an der Wohnanschrift stattfinde und im Falle der Erfolgslosigkeit die Hinterlegung an der Abgabestelle bekannt gemacht werde. Der Bf habe von einem Zustellversuch ebenso wenig wie von einer Hinterlegung irgendetwas mitbekommen. Es könne wiederum möglich gewesen…
…4.9.5. Die Beschwerdeführerin hat gemäß Büromietvertrag sei 2014 samt Firmenbucheintragung keine falsche Abgabestelle bekannt gegeben, daher liegt Verstoß gegen das Gebot eines wirksamen Rechtsschutzes, wenn gemäß § 8 Abs 6 die Zustellung ohne Zustellnachweis wie beim Scheinunternehmen mit vorgetäuschter Abgabenstelle rechtswidrig erfolgt. Zu einem…
…4.9.5. Die Beschwerdeführerin hat gemäß Büromietvertrag seit 2014 samt Firmenbucheintragung keine falsche Abgabestelle bekannt gegeben, daher liegt Verstoß gegen das Gebot eines wirksamen Rechtsschutzes, wenn gemäß § 8 Abs 6 die Zustellung ohne Zustellnachweis wie beim Scheinunternehmen mit vorgetäuschter Abgabenstelle rechtswidrig erfolgt. Zu einem…
…mit 21.7.2023. Eine neue Abgabestelle wurde von Ihnen trotz offenem Verfahren nicht bekannt gegeben. Ersuchen um Bekanntgabe einer Abgabestelle sowohl an Ihre frühere Ehegattin, als auch an Ihren Rechtsvertreter, blieben erfolglos. Sollte von Ihnen keine neue Abgabestelle bekannt gegeben werden, wird daher durch…
…OGH 9.7.2014, 2Ob207/13z; VwGH 02.02.2022, Ra 2022/03/0004). Eine Änderung iSd § 8 Abs 1 ZustG liegt auch dann bei Aufgabe der Abgabestelle vor, wenn keine neue Abgabestelle besteht (zB Oberhammer, WoBl 1994, 23, FN 27; VwGH 23.11.2009…
…Person zuzustellen, da keine andere Zustellbevollmächtigung aufrecht ist. Dieser letzte Geschäftsführer der Bf hat sich nach einer durch das BFG getätigten ZMR-Abfrage im Jahr 2010 nach Slowenien abgemeldet. Die Bf hat weder dem Finanzamt noch dem BFG die Änderung seiner Abgabestelle bekannt gegeben, obwohl…
…Ritz, BAO6, § 8 ZustG, Rz 11 mit weiteren Beispielen und zahlreichen Judikaturverweisen). Ist trotz derartiger Maßnahmen keine aktuelle Abgabestelle ermittelbar, hat die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch bei einer der in § 23 ZustG genannten Einrichtungen zu erfolgen (VwGH 19.3.2013, 2011/21/0244…
…begründet noch keine Wohnung iSd § 2 Z 4 ZustG (VwGH 9.3.1998, 96/10/0112) (Ritz/Koran, BAO, 7. Aufl. (2021), ZustG, § 2, III. Abgabestellen Rz 12ff mwN). Die Einvernahme der Zeugin hat ergeben, dass die Adresse ***6***, schon seit langem keine Abgabestelle iSd…
…Geschäftsanschrift (§ 3 Z 4), weil dort keine Abgabestelle besteht und eine andere nicht festgestellt werden kann, so ist zunächst die Zustellung an den dem Gericht bekannten Privatanschriften des Unternehmers bzw. der Mitglieder des vertretungsbefugten Organs der sonstigen Rechtsträger und eines Prokuristen zu versuchen. Bleibt dies…
…Bratislava, wie in der Beschwerde vorgetragen, gewohnt. Im fraglichen Zeitraum war die Adresse A1, keine Abgabestelle iS leg.cit., sodass keine rechtswirksame Zustellung der zu Grunde liegenden 19 Strafverfügungen erfolgt ist. Sie sind als Nichtbescheide zu qualifizieren. Gleiches gilt für die an die A1, zugestellten…
…der BF aufgrund eines auslandsbedingten Aufenthaltes an der Abgabestelle nicht anwesend gewesen. Ein zwischenstaatliches Abkommen über die Zustellung behördlicher Schriftstücke zwischen Österreich und der Republik M sei nicht bekannt. Behördliche Prüfungen darüber, dass die Republik M über keine die Zustellung ausländischer Schriftstücke regelnde Bestimmungen verfüge…