… - Ursachen der Verluste im Verhältnis zu Vergleichsbetrieben; - marktgerechtes Verhalten/angebotene Leistungen; - marktgerechtes Verhalten/Preisgestaltung; - Verbesserungsmaßnahmen. Die Aufzählung dieser Kriterien ist nicht taxativ. Ergibt die Prüfung nach den in der LVO genannten Kriterien kein eindeutiges Bild, können auch in der Privatsphäre gelegene Motive für das Inkaufnehmen…
… - Ursachen der Verluste im Verhältnis zu Vergleichsbetrieben; - marktgerechtes Verhalten/angebotene Leistungen; - marktgerechtes Verhalten/Preisgestaltung; - Verbesserungsmaßnahmen. Die Aufzählung dieser Kriterien 514 ist nicht taxativ. Ergibt die Prüfung nach den in der LVO genannten Kriterien kein eindeutiges Bild, können auch in der Privatsphäre gelegene Motive für das…
…Vergleich der Umstände, unter denen die Beschwerdeführer die Wohnungseigentumsobjekte W 2 und C 4 an ihre Eltern bzw. Schwiegereltern überlassen, mit den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, zeigt, dass die Motive für die Vorgehensweise der Beschwerdeführer in ihrer Privatsphäre begründet…
…in der nicht steuerbaren Privatsphäre veranlasst seien und ergo dessen weder als Einkünfte aus Kapitalvermögen, noch als solche aus privaten Veräußerungsgeschäften bzw. als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu beurteilen seien. Aus vorgesagtem sei die seitens des Bf. monierte Ignorierung der zu seinen Gunsten in…
…sei. In Bezug auf die Einkommensteuer wurde angemerkt, dass aus privaten Motiven (z.B. zur Versorgung naher Angehöriger oder in Erfüllung einer Unterhaltspflicht) eingegangene Mietverhältnisse für den Bereich des Steuerrechtes keine rechtliche Wirkung zu entfalten vermögen würden und als eine in der Privatsphäre (außerhalb des…
…beigebracht. Der Einkommensteuerbescheid zur Arbeitnehmerveranlagung erging mit Datum 6. Dezember 2023. Die Festsetzung der Einkommensteuer ergab eine Gutschrift iHv Euro 2.645,00. Insgesamt berücksichtigte die Behörde Werbungskosten iHv Euro 4.250,77. In der Begründung wurde auf die in der Privatsphäre gelegenen Gründe für…
…nicht ersichtlich, weshalb die ständige Rechtsprechung des VwGH nur auf Fälle anwendbar sein soll, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer seiner wirtschaftlich strauchelnden Gesellschaft Sicherheiten bietet; auch bei der anfänglichen oder laufenden Kapitalausstattung bestehen die selben im Beteiligungsverhältnis gelegenen Motive, jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die für…
…einer Einkunftsquelle führen muss. Typischerweise aus privaten Motiven (z.B. zur Versorgung naher Angehöriger) eingegangene Mietverhältnisse vermögen für den Bereich des Steuerrechts keine rechtliche Wirkung zu entfalten, sondern gelten als eine in der Privatsphäre (außerhalb des Unternehmensbereiches) stattfindende Einkommensverwendung. Die Beurteilung, ob eine Vermietungstätigkeit im…
…In wie weit eine allfällige Disparität im Verhältnis zu ebenfalls zur Hälfte beteiligten Gesellschafterin aus gesellschaftsfremden Motiven vorliegen könnte, hat die belangte Behörde keine weitergehenden Feststellungen getroffen. Das von der belangten Behörde geortete angeblich fehlende Unternehmerrisiko unter Hinweis auf Angehörigenjudikatur (Ehegattenvermietungen) im Einkommensteuerbereich kann im…
…etc.). Aufwendungen, die typischerweise der privaten Lebensführung dienen (Kleidung, Armbanduhr, Fernsehgerat, etc), können nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn im konkreten Fall die betriebliche oder berufliche Veranlassung eindeutig im Vordergrund steht (zB Fernsehgerät in Gaststube). Ist eine klare Abgrenzung zur Privatsphäre nicht möglich, so kann…
…Kalenderjahre wurden (nur) deshalb Abgabenbescheide (Festsetzung von Dienstgeberbeiträgen samt Zuschlag) erlassen, weil das Finanzamt zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein in der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges gelegener geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliege. Diese Beurteilung erweist sich den oa. Ausführungen zufolge als nicht zutreffend…
…der Grünfläche mit 20% der Baulandwerte. Dieser im unteren Bereich gelegene Wert von 20% begründet sich laut Gutachten auf die Tatsache, dass sich das Grünland im Vergleich zum Bauland im gegenständlichen Fall als relativ groß darstellt. Die vom Sachverständigen angeführte Vorgehensweise findet sich in der…
…auch in der Privatsphäre gelegenen Motive, und den Umstand, dass durch weitere Einkunftsquellen (Einkünfte aus SA und Pensionseinkünfte) die Bestreitung des Lebensunterhaltes nie gefährdet war, sieht das Finanzamt das Fehlen einer Gesamtgewinn- bzw. Gesamtüberschussabsicht, somit spricht dies für Liebhaberei. Mit der schriftlichen Vorhaltsbeantwortung wurde dem…
…12.2009 bei. Die Motive für die Schenkung würden auf in der Privatsphäre der Vertragsparteien gelegenen Ursachen basieren. Unter Pkt. 3 werde festgehalten, dass der Besitz und Genuss am Schenkungsweg bereits mit 1.11.2009 an den Bf. übergegangen sei. Der Bf. sei seitdem aufgrund…
…200 [Anm. BFG: verschrieben; richtig: 100) Fahrzeuge in der Privatsphäre gesammelt, aber dann hat sich derKommanditist entschlossen, die Fahrzeuge zu verkaufen. Auch der VwGH sagt, dass es sich bei einem planmäßigen Abverkauf um eine gewerbliche Einnahmequelle handelt. Es darf auch nicht vergessen werden, dass die…
…führen muss. Typischerweise aus privaten Motiven (z.B. zur Versorgung naher Angehöriger oder in Erfüllung einer Unterhaltspflicht) eingegangene Mietverhältnisse vermögen für den Bereich des Steuerrechtes keine rechtliche Wirkung zu entfalten, sondern gelten als eine in der Privatsphäre (außerhalb des Unternehmensbereiches) stattfindende Einkommensverwendung (s. VwGH 22…
…des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Ob in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit ein subjektives Ertragsstreben vorliegt oder nicht, ist durch eine Kriterienprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 LVO festzustellen. Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für…
…nicht anerkannt. Die Nutzung erfolgte im Rahmen der privaten Lebensführung, die steuerlich unbeachtlich sei. Diesfalls werde keine unternehmerische Tätigkeit entfaltet. Das vermutliche Motiv des Beschwerdeführers zum Um- bzw Ausbau des Einfamilienhauses sei nicht in erster Linie die Schaffung einer Einkunftsquelle mit regelmäßigen Einnahmen, sondern die…
…in Fällen, in denen der Stpfl. seine Tätigkeit werbend an die Allgemeinheit richtet, für eine gewerbliche Tätigkeit. Bei einem größeren Umfang von Grundstücksgeschäften spielt es keine Rolle, aus welchen Motiven die einzelnen Verkäufe erfolgt sind (VwGH 13.5.1986, 84/14/0077). Unterlässt es der…
…im überwiegenden Interesse der Arbeitnehmer gelegen ist, weil dadurch den Dienstnehmern ein in ihrer Privatsphäre gelegener Bedarfsdeckender Nutzen zukommt, ohne dass der Arbeitgeber (Unternehmer) eine spezielle Gegenleistung erhält (siehe Ausführungen zu Punkt 4.1 bis 4.4 und 5.1). Damit erbringt der Unternehmer aber…