…Hoheitsträgers. Jeder Gesetzgeber kann für sein Rechtsgebiet, und nur für dieses, Rechtssätze erlassen. Die hoheitliche Gewalt des Landesgesetzgebers hat an der Landesgrenze ihre absolute Schranke. Damit sind der Rechtsnorm alle Personen (mit Ausnahme jener, denen Exterritorialität zusteht) unterworfen, die innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches befinden. Der…
…öffentlichen Gewalt (hoheitliche Tätigkeiten) würden nicht in den Unternehmensbereich fallen. Jedoch würden auch hoheitliche Tätigkeiten in den Unternehmensbereich fallen, sofern die Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (Art 13 der MwSt-RL). Hoheitliche Tätigkeiten bzw. Umsätze im Rahmen der Ausübung der öffentlichen Gewalt…
…zB https://www.dnb.de/DE/Ueber-uns/Provenienzforschung/provenienzforschung_node.html; abgerufen am 23.2.2026). Die Vermögensentziehung fand dabei nicht nur durch faktische Gewalt oder hoheitliche Verfügungen, sondern auch durch Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Eigentümer durch Zwang zu einem vertraglichen Verkauf bestimmt wurden…
…überwiegend der Ausübung öffentlicher Gewalt dienen, wenn kein Annahmezwang gegeben ist (vgl nochmals Ruppe/Achatz, UStG5 § 2 Rz 182; hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die bereits oben in diesem Abschnitt angeführte Rsp des OGH, der zufolge die Unterrichtserteilung auch dann hoheitliche Tätigkeit bleibt…
…die Untersuchungen vom Land Steiermark basierend auf dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (kurz LMSVG) und der LMSVG-Kontrollgebührenverordnung vorgeschrieben werden und mit Bescheid im Rahmen der öffentlichen Gewalt festgesetzt werden. In diesem Sinne ist das Land Steiermark daher hoheitlich und nicht privatwirtschaftlich tätig. Unbestritten ist zudem…
…1100538/2012) ist das Merkmal "in Ausübung öffentlicher Funktionen" auf die Wahrnehmung hoheitlicher Staatsaufgaben zu beziehen. Der Hoheitsbereich eines Staates wiederum ist nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4.11.1998, 93/13/0201, betreffend Art. 19 DBA-Italien, gekennzeichnet von der Ausübung hoheitlicher Gewalt…
…wie sie die Ordnung des Privatrechtes auch jedermann sonst zur Verfügung stellt (vgl Ruppe Rz 185 zu § 2). Zusammenfassend ist die Ausübung öffentlicher Gewalt jedenfalls dann anzunehmen, wenn der eigentliche Leistungsaustausch der zu beurteilen ist, als hoheitliche Tätigkeit anzusehen ist. Das ist nicht der Fall…
…Verpachtung iSd Art. 13 Teil B lit. b der Sechsten Richtlinie (nunmehr Art. 135 Abs. 1 lit I MwStSysRL) als Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt (also hoheitlich) zu behandeln, soferne es dadurch nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen iSd Art. 4 Abs. 5 UAbs. 2 der…
…bilden könne, nicht zu überzeugen. Zum einen wird weiter unten beim Punkt XI.) "Zum Tatbestandsmerkmal des Vorliegens einer hoheitlichen Tätigkeit" ausführlich dargestellt, dass die streitggst Reinigungstätigkeiten nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt der Bf ausgeübt werden, es bei diesen Putzarbeiten um Leistungen handelt, die weder…
…dass "Hochwasserschutz" per se eine hoheitliche Tätigkeit darstelle und damit nicht in den unternehmerischen Bereich der Beschwerdeführerin falle. Gemäß § 2 Abs. 5 KStG 1988 liegt eine privatwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Als…
…der hoheitlichen Tätigkeit der Gemeinde zugeordnet werden könnte. Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Die herrschende Lehre leitete aus der Wendung "für die Beurteilung abgabenrechtlicher…
…diesen dazu beauftragt wurden, den herrschenden Grenzstreit einer bindenden Regelung zuzuführen, sohin hoheitliche Tätigkeiten zu verrichten, zur Überlassung von insgesamt EUR 1.400,--. B./ H**** R**** hat im Juni 2013 in ***Ort*** mit dem Vorsatz sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, D**…
…Tätigkeiten, die die Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung ausüben. Dies ist der Fall, wenn die Ausübung dieser Tätigkeit das Gebrauchen hoheitlicher Befugnisse umfasst. Zur öffentlichen Gewalt zählen somit Tätigkeiten, die durch das öffentliche Recht geregelt sind. Nicht dazu gehören Tätigkeiten…
…Beschwerdeführerin selbst ausgeübt worden, dem Hoheitsbereich zuzuordnen (vgl etwa VwGH 9.11.1994, 92/13/0024, wonach Öffentlichkeitsarbeit als Ausübung öffentlicher Gewalt gilt). Bereits auch schon aus dem Grund, dass die Tätigkeit von **C** bei eigener Aufgabenwahrnehmung durch die Beschwerdeführerin keinen BgA begründet hätte, können…
…aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Die Rsp des VwGH versteht unter einer hoheitlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand eine, durch die die KöR Aufgaben erfüllt, die ihr in ihrer Eigenschaft als Träger der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten sind (vgl VwGH 1.9.2015…
…UStG6, Rz 182). 15. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes versteht unter einer hoheitlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand eine, durch die die Körperschaft öffentlichen Rechts Aufgaben erfüllt, die ihr in ihrer Eigenschaft als Träger der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten sind (vgl. VwGH 1.9.2015, 2012…
…des *KPZ* auf Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung der an ihr beteiligten Körperschaften öffentlichen Rechts und Betriebe gewerblicher Art und nicht durch Körperschaften öffentlichen Rechts vorbehaltenen hoheitlichen Befugnissen ausgeübt wurden, handelt es sich dabei auch um keine Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt im Sinne des Art…
…Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende (insbesondere hoheitliche) Tätigkeiten nutzt (Rs. Landkreis Potsdam-Mittelmark, Rn. 40). Der in der Ermächtigung verwendete Begriff "unternehmensfremde Zwecke" erfasst folglich nicht den Fall, in dem der Steuerpflichtige Tätigkeiten ausübt, die ihm in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Gewalt obliegen. Darüber hinaus…
…durch die Fahrzeuge und nicht durch die vom Personal verursachten Kosten vorzunehmen sei, da das Personal (Lenker) von vornherein dem hoheitlichen Bereich der **MA-Y** zuzuordnen gewesen sei. Tz 8 und 9: Wahlamt und Hoheitsbereich Nach den Prüfungsfeststellungen habe die Beschwerdeführerin hinsichtlich Medienaufwand (Inserate, Werbeaufwand…
…es wurden keine Einnahmen erzielt. Aufgrund der Zuordnung zum hoheitlichen/nicht-wirtschaftlichen Bereich kann auch keine umsatzsteuerliche Reihenleistung vorliegen. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung steht der Beschwerdeführerin hinsichtlich der ihr im Zusammenhang mit der Initiative **B** in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge somit nicht zu. Die von der belangten Behörde…