…eine Verwendung und damit den Standort des Fahrzeuges in Deutschland zu indizieren. Maßgeblich ist zudem der Ort, von dem aus hauptsächlich über das Fahrzeug verfügt wird. -- Der Bf. setzt pro Aufenthaltstag in Österreich 10 (im Inland gefahrene) Kilometer an. In der Beschwerde gibt er an…
…bei Fahrzeugen von Unternehmungen den Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Zur Beurteilung der Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Inland ist zunächst der VIII Abschnitt des KFG über den internationalen Kraftverkehr anzuwenden. Darin finden sich generell Regelungen über…
…der Beschwerdeführer für die ***2*** für deren Marktaufbereitung bzw. den Vertrieb von Jagd- und Sportartikel in Österreich zuständig und somit hauptsächlich in Österreich tätig gewesen und habe keinen Zweitwohnsitz in Deutschland besessen. Dies habe sich auch in den Jahren 2012 und 2013 nicht geändert. Der…
Da der Bf. sowohl in der Schweiz über die - wie festgestellt - Unterkünfte der X AG, als auch jene in Österreich frei verfügen konnte, war - unvorgreiflich der Ausführungen im Zuge der rechtlichen Beurteilung - das Bestehen von zwei Wohnstätten zu bejahen. Zum Mittelpunkt der Lebensinteressen wird - um…
…1, 42 Abs. 1 leg.cit) neben dem "Hauptwohnsitz" oder einen "Sitz" auch ausdrücklich auf weitere Orte, nämlich ua. "von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt" abstellt, gegen die Annahme, dass die Standortvermutung des § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 lediglich…
…damit unsere Mandantschaft einerseits über die Räumlichkeiten (Bettenkapazitäten) verfügen kann und andererseits durch den Ankauf des Inventars eine klare Abtrennung in den Verantwortlichkeiten getroffen werden konnte (Austausch von Teilen des Inventars in weiterer Folge etc.). Es handelte sich meiner Wahrnehmung nach um ein "verbundenes" Geschäft…
…gegeben, von dem aus über das KFZ hauptsächlich verfügt wird. Im gegenständlichen Fall steht das KFZ im Eigentum einer deutschen Gesellschaft und welches auch von dieser in Deutschland angemeldet worden ist und vom Mitarbeiter auch in Österreich mit der deutschen Zulassung verwendet werden kann. Es…
…sind nicht konkret genannt, da jeweils nur eine Postleitzahl sowie ein Ortsname angegeben werden. Es fehlt somit die konkrete Bezeichnung der herangezogenen vermieteten Liegenschaften. Weiters verfügen die angeführten Objekte jeweils über Wohnflächen von 49,00 m², 48,00 m², 75,00 m², 11,59 m²…
…Diese Autos befanden sich auch nie am Betriebsgelände des [Bf.], es gab nur Fakturierungen und der Kaufpreis wurde jeweils gegenseitig überwiesen. [Der Bf.] konnte somit über besagte Autos zu keinem Zeitpunkt verfügen, wie zum Beispiel diese zum Verkauf über sein Unternehmen, über eingangs beschriebene Verkaufsportale…
…nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um einen echten Ausweis handelt, geschweige denn, welche Stelle ihn für wen ausgestellt hat. Eine Überprüfung war dem Magistrat daher nicht möglich. Sollten Sie zu diesem Vorgang noch über Beweismittel verfügen, so werden Sie ersucht, diese umgehend, spätestens binnen…
…ausländischem Kennzeichen" aufgenommenen Niederschrift hat er auszugsweise angegeben: Er betreibe seit 2004 das Einzelunternehmen B in Ort1, E-Str, und verkaufe Neu- und Gebrauchtfahrzeuge hauptsächlich über Annoncen, Internet und Beziehungen. An dieser Adresse bewohne er eine Garconniere als Hauptwohnsitz. Seit 11.3.2009 sei er -…
…4. - 31.3.: Anm.) 2005 - 2007 durchgeführt. Aufgrund der durch die Betriebsprüferin getroffenen Feststellungen (hauptsächlich Nichtanerkennung von Wertberichtigungen von Forderungen gegen einen ehemaligen Gesellschafter) erhöhten sich die Gewinnanteile des Bf für diese Zeiträume, was zu - infolge der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes vom 28.07.2015, RV…
…Bf. ausschließlich über einen Standort im Inland verfüge, einer der Geschäftsführer, CD, seinen Hauptwohnsitz auch am Firmensitz habe, alle drei Gesellschafter der Bf. im Inland ihre Gewerbeberechtigung innehätten und auch im Inland sozialversichert seien und außerdem das Fahrzeug hauptsächlich als Firmenfahrzeug im Inland verwendet werde…
…dass der Verein Bf. in der Zeit von 3.5.2015 bis 5.7.2015 einen "Heurigen" veranstalte ohne über die erforderliche Gewerbeberechtigung zu verfügen. Das Vorliegen der Gemeinnützigkeit des Vereins scheine nicht gegeben. Mit Vorhalt vom 16.9.2015 ersuchte das FA den Obmann…
Der Abgabenschuldner wird zwar durch die Insolvenzeröffnung in Bezug auf die Insolvenzmasse verfügungsunfähig, und er verliert seine Handlungsfähigkeit, aber das führt nicht zum Untergang seiner Rechtspersönlichkeit (Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-Handbuch 233). Gemäß § 59 IO (früher 59 KO) tritt der (Gemein)Schuldner ua…
…monatlich für die Bereitstellung von Büroräumen innerhalb seines Hauses zugesprochen. Im Zuge der Ermittlungen wurde auch festgestellt, dass Herr Neubauer tatsächlich über ein Büro innerhalb seiner Wohnung verfügt und laut seiner eigenen Angaben die für Ihr Unternehmen zu erfüllenden Aufgaben hauptsächlich darin entfaltet. … Gem. …
…gehandelt habe. Er sei mit zwei seiner Angestellten seiner österreichischen Filialen auf dem Weg zu einer Messe in Bologna gewesen. Er benutze das Fahrzeug seit 10.1.2012 und benutze es hauptsächlich für Besuche seiner Kunden und Lieferanten sowie der Filialen in Italien, Schweiz, Frankreich…
…dagegen erhobene Beschwerde von vorn herein wenig Erfolg versprechend war. Die Beschwerden und sogar der Vorlageantrag selbst enthielten kaum Substanz, sondern hauptsächlich nicht nachprüfbare Behauptungen und scheinen eher darauf abzuzielen, die Zahlung der Steuerschuld hinauszuschieben. Aus diesem Grund hätte den Anträgen auf Aussetzung der Einhebung…
…werden, bei dem für einen bestimmten Einsatzbetrag in Verbindung mit bestimmten Symbolkombinationen Gewinne in Aussicht gestellt wurden. Die ermöglichten Spiele (hauptsächlich virtuelle Walzenspiele) konnten an den Geräten durch Betätigung mechanischer Tasten oder virtueller Bildschirmtasten zur Durchführung aufgerufen bzw ausgelöst werden. Nach Eingabe von Geld, Auswahl…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28. März 2013 verfügte das Finanzamt den Ablauf der mit Bescheid vom 20. Dezember 2012 bewilligten Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO infolge Erledigung der für die Aussetzung Anlass gebenden Berufung mit…