… 121a Abs. 4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Gewerbsmäßig begeht jemand derartige Abgabenhinterziehungen, wenn es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (§ 38 Abs. 1 lit. a FinStrG idFd BGBl 1994/681…
…erfolgten Schadensgutmachung und des Zeitablaufes seit Tatbegehung, womit der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich bedeutend abgeschwächt worden ist, kann für B und trotz der gewerbsmäßigen Begehung des Finanzvergehens durch A auch für diese von der Verhängung einer Strafe gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG abgesehen werden. In…
…weiterveräußern wollte. Insgesamt gesehen sei es der Behörde also nicht gelungen, nur einen stichhältigen Beweis für ein strafbares Verhalten der Bf zu erbringen, geschweige denn für eine gewerbsmäßige Begehung eines Finanzvergehens. Dazu werde auf die im § 98 FinStrG normierte Beweispflicht der Behörde verwiesen, im Gegensatz…
…21.521,16 + USt € 20.364,40, insgesamt € 95.736,61). Der Spruchsenat erachtete eine gewerbsmäßige Begehungsweise hinsichtlich sämtlicher Fakten als gegeben. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd eine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, seine schwierige finanzielle Lage [wohl im Tatzeitraum] und…
…01/09 bis 06/09 jeweils € 858,62) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, wobei es ihr darauf angekommen ist, sich durch eine wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und hiedurch gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 2 lit…
…11.200,- (im NEF 28 Tage EFH) sowie Kosten in Höhe von € 500,-- verhängt. Als erschwerend wurde lediglich das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen gewertet, nicht jedoch die gewerbsmäßige Begehung. Wie aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, wurden von der Beschuldigten Rechnungen der "C" ins Rechenwerk aufgenommen…
…nach § 33 Abs. 1 FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit Geldstrafen bis zum Zweifachen der verkürzten Abgaben geahndet. Im Falle einer gewerbsmäßigen Begehungsweise erhöht sich dieser Strafrahmen gemäß § 38 Abs. 1 FinStrG auf das Dreifache der verkürzten Abgaben. Dabei ist nach § 21 Abs…
…März 2014 bis 30. Juni 2016 in Linz gewerbsmäßig (§ 70 StGB), mithin in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat längere Zeit hindurch ein nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von 400,00 Euro übersteigendes, mithin nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu…
…Erstangeklagte bei ihr wohnt und ein Einkommen erzielt, ebenfalls nicht oder geringer ausbezahlt worden wären. Auch über diese gewerbsmäßige Begehung der Zweitangeklagten hat der Erstangeklagte gewusst, denn sie ist sozusagen im Familienverbund durchgeführt worden. Der Erstangeklagte hat nun, obwohl er im Zeitraum September 2006 bis…
… 4 Abs. 2 FinStrG gelangt im gegenständlichen Fall die Strafrechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Spruchsenates zur Anwendung, weil dann die Begrifflichkeit einer gewerbsmäßigen Begehungsweise im Sinne des § 38 FinStrG idFd BGBl I 2015/163 mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2016 nicht zum Tragen…
…Lässig in WK2, FinStrG § 15 Rz &), und dass nunmehr gewerbsmäßige Begehung einen Erschwerungsgrund darstellt, sind Aspekte der Strafbemessung und solcherart - wie dargelegt - für die nach § 4 Abs. 2 FinStrG anzustellenden Günstigkeitsvergleichs nicht von Bedeutung." Daher: Der OGH kommt in einem - hier nicht vorliegenden - gerichtlichen Finanzstrafverfahren…
…Spruchsenat führte in seiner Erkenntnis vom 19.11.2019 aus, dass mit "22.7.2019 [der] § 38 FinStrG ersatzlos aus dem Rechtsbestand gestrichen [wurde]. Stattdessen wurde die gewerbsmäßige Begehung als Erschwerungsgrund aufgenommen (§ 23 Abs. 2 FinStrG). Da die Beschuldigte die Taten vor dieser Gesetzesänderung gesetzt…
…1 lit. a FinStrG rechtskräftig bestraft worden. [Das Ergebnis der] Vorstrafenabfrage sei unverändert geblieben. In der Verhandlung vor dem Spruchsenat sei der vom Amtsbeauftragten [erhobene Vorwurf] dahingehend modifiziert worden, dass eine gewerbsmäßige Begehung nach § 38 Abs. 1 und 2 Z 3 FinStrG [vorzuwerfen] sei. Auch…
…die Sachen, hinsichtlich derer der Schmuggel begangen wurde, hier also die geschmuggelten Möbel, dem Verfall unterlegen. 6.2. Ebenso wäre im Falle der gewerbsmäßigen Begehungsweise (hier beim Zweitbeschuldigten) gemäß § 17 Abs. 2 lit. c Fall 2 FinStrG auch der verfahrensgegenständlichen Transporter dem Verfall unterlegen, weil…
…konnte der Beschwerdeführer nicht sich selbst unmittelbar einen abgabenrechtlichen Vorteil im Sinne des § 38 FinStrG idF BGBl. I Nr. 163/2015 verschaffen, weshalb hier nicht von einer gewerbsmäßigen Begehung auszugehen ist. Die Geldstrafe ist somit nach § 35 Abs. 4 FinStrG und nicht nach § 38 Abs…
…oder Ausgangsabgaben oder die Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 begeht, wobei es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung). Gemäß § 134 Abs. 1 BAO sind Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie für die Feststellung…
…zu verheimlichen und zu verhandeln, wobei sie in der Absicht handelten, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung): und zwar A. (= Bf.) zwischen Ende Juni und Dezember 2000, indem er die Erlöse aus dem Verkauf von 28 Millionen Stück…
…2 FinStrG idF BGBl I 2015/163) nicht überschreiten, liegt schon tatbestandlich keine gewerbsmäßige Begehung vor. A hat daher betreffend das Veranlagungsjahr 2011 eine Hinterziehung an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.127,00 und an Einkommensteuer in Höhe von € 2.039,00 gemäß…
…wird - Unwissenheit. Vor diesem Hintergrund ist eine gewerbsmäßige Tatbegehung im Sinne des § 38 FinStrG nicht zu unterstellen, da der Beschwerdeführer jedenfalls keine Absicht hatte, sich durch die wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen und auch die weiteren Tatbestandsmerkmale des § 38…
…ist die Verkürzung einer bestimmten Abgabe für einen bestimmten Zeitraum, daher liegen verfahrensgegenständlich immerhin 33 Taten erschwerend vor. Ein Schuldspruch gewerbsmäßig Finanzvergehen begangen und damit in der Absicht, sich durch ihre wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen, gehandelt zu haben…