…II. Einkunftsarten iRd beschränkten Steuerpflicht Rz 29). Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung jeder, "der unmittelbar Einfluss auf die Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung nimmt"; das sind etwa Künstler, gewerblich tätige Musiker, Artisten (in § 98 Abs 1 Z 3 EStG 1988 ausdrücklich erwähnt), Beleuchtungstechniker, Regisseure…
…nämlich der Musik, mitarbeiten, erfüllen sie genauso den Begriff eines „Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen“ wie bei Tanzveranstaltungen engagierte (selbständig tätige) Musiker (VwGH 21.09.1982, 82/14/0204). Anders als von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführt, ist ihr Hauptaugenmerk auch nicht nur auf einen ordnungsgemäßen…
…führte an, dass die Tätigkeit für ihn in der Absicht geschehen sei, gewerblich tätig zu werden und dies nicht als "Hobby" zu verstehen gewesen sei. Er verwehre sich gegen die Bezeichnung als "Liebhaberei", wobei der Senatsvorsitzende versuchte den steuerrechtlichen Begriff "Liebhaberei" entsprechend klarzustellen. Der Bf…
…ohne inländische Betriebsstätte der inländischen Besteuerung (im Auftrittsstaat). Gleiches gilt für den gewerblich tätigen und ebenfalls unter Artikel 7 fallenden Künstler (Musiker). Der Anwendungsbereich des Absatz 1 erfasst gemäß Satz 2 auch Vergütungen jeder Art, die Künstlern und Sportlern für die Benutzung oder das Recht…
…sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988), ausgenommen solche, die gemäß § 5 Z 12 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes…
…des Abgabepflichtigen (Johann G***** sen.) seit Jahrzehnten kenne. Diese Bekanntschaft gründet darauf, dass wir beide bis vor etlichen Jahren gemeinsam als Musiker in einem Musikverein tätig waren. Unsere Kontakte beschränkten sich aber auf ein eher spärliches gemeinsames "Vereinsleben". Private Zusammentreffen gab es auch da keine…
…zu erkennen sei. Zu Beweiszwecken habe die Prüferin von einigen dieser Beiträge Screenshots angefertigt, auf welchen Datum, Ort und ggf Foto klar erkennbar seien. c) Ein im Finanzamt tätiger Betriebsprüfer, der an den Wochenenden als Taxifahrer arbeite, habe der Prüferin gegenüber bestätigt, beinahe jedes Wochenende…
…eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübe. Das Unternehmen umfasse die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich sei jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehle oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig…
…Meldung in ***8*** gelöscht. Im österreichischen Gewerberegister war für den Bf eine nicht protokollierte Einzelfirma (Herstellung und Vervielfältigung von Ton- und Bildaufnahmen) eingetragen. Die Bf war als Musiker und als Musikagentur tätig. Als Musiker war der Bf in der Unterhaltungsbranche tätig. Er trat in Österreich…
…Nach eigenen Angaben ist die Bf inzwischen selbständig als ***53*** tätig (vgl. auch die vorgelegten Einkommensteuerbescheide) und studiert nebenbei an der ***48***. Sie ist seit 01. Oktober 2022 bis laufend bei der Sozialversicherungsanstalt für gewerblich selbständig Erwerbstätige angemeldet. Das Kind ***10*** und das zweite Kind…
…eigentlichen Sinn handle. Das Ziel des Lehramtsstudiums an einer Universität und an einer Pädagogischen Hochschule zB für das Fach Englisch sei weitgehend ident: Die Befähigung, als Englischlehrerin bzw Englischlehrer tätig zu sein. Von diesem Ziel habe sich ihre Tochter auch nicht abbringen lassen, als sie…
…ausgehen musste, dass seine Tätigkeit als Musiklehrer zeitlich befristet ist. Unter diesen Voraussetzungen erscheint es als eine wirtschaftlich nachvollziehbare Vorgehensweise, sich in diesen Jahren auf einen Neustart als selbstständig künstlerisch tätiger Musiker vorzubereiten. Die Erstellung einer CD, die bei künftigen Auftritten verkauft werden kann, hat…
…Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt, zumal der Beschwerdeführer persönlich in Österreich tätig geworden ist. Auch das im Jahr 2005 anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-CSSR BGBl 1979/34) weist dem Staat, in dem der Künstler oder Musiker persönlich tätig geworden ist (Österreich), ein Besteuerungsrecht zu (Art 17…
…Bf im Beschwerdezeitraum in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft nach dem GSVG pflichtversichert, ..., übte der Bf in Österreich (in welchem Umfang immer) eine selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne der VO 883/2004 aus... Mobile Erwerbstätigkeit Der Bf war vor allem als Musiker (Unterhalter) an verschiedenen Auftrittsorten…
…45 Grad gegeben. Die Verwendung der Räumlichkeiten sei wegen des „Lärms” von 100 Musikern im Haus ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten möglich gewesen und habe sich auf die in der Nähe des Saales3 befindlichen Unterrichtszimmer (Verkabelung) beschränkt. Den „ Saal1 ” habe er ebenfalls kostenlos - wie auch alle…
…Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Musikschullehrer war der Bf. Mitglied diverser Musikgruppen, in denen er Klavier spielte und auch sang, und erzielte daraus Einkünfte. Zusätzlich war er ab 2018 als selbständiger Gesangslehrer tätig. Im Jahr 2015 begann der Bf. eine Gesangsausbildung zum "Authorised CVT Teacher"…
…fixierten" Beruf als Grafikdesigner nicht mehr ausüben könne, und daher ab 2008 als Produktdesigner, seiner eigentlichen Spezialisierung, tätig sei. Der letzte Grafikdesign-Auftrag sei im April 2011 beendet worden. Als Produktdesigner habe er eine Referenzküche "At once" entworfen, die dafür angefallenen Ausgaben hätte das Finanzamt…
…die Monate 05-12/2015. In seiner Beschwerde gegen die FSU-Bescheide 5-12/2015 vom 5.7.2016 bestreitet der Bf das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit in den Monaten 05-12/2015 im Lokal "***1***" und begründet dies mit einem Wasserschaden aus dem Jahr…
…der die rasche Finanzierung des Fahrzeuges und der Garage ermöglicht habe, in seiner Gemeinde erwähnt habe. Er habe auch die freiwilligen Helfer, die bei der Organisation des Festaktes tätig gewesen seien, auf Getränke eingeladen (NiS. S. 15). Ad Besprechung mit einer Ortsgruppe seiner Partei am…
…unter § 1 Abs 1 LVO (UFS 02.03.2004, RV/1758-W/03, im Falle eines nebenberuflich künstlerisch tätigen akademischen Malers; UFS 24.03.2005, RV/0307-G/04; betreffend eines regelmäßig öffentlich auftretenden Nebenberufs-Musikers, UFS 21.02.2008, RV/0353-F/07, betreffend…