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BFG RV/7100679/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…ua mit dem Wegfall des Wortes "einheitlichen" im § 188 Abs 1 durch das AbgVRefG begründet). Nunmehr ist (durch das FVwGG 2012, BGBl I Nr. 14/2013) diese Voraussetzung ausdrücklich in § 188 Abs 1 BAO gefordert (vgl Ritz/Koran, BAO7 § 188 Rz 5). Erzielen aus der…

BFG RV/7100678/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…ua mit dem Wegfall des Wortes "einheitlichen" im § 188 Abs 1 durch das AbgVRefG begründet). Nunmehr ist (durch das FVwGG 2012, BGBl I Nr. 14/2013) diese Voraussetzung ausdrücklich in § 188 Abs 1 BAO gefordert (vgl Ritz/Koran, BAO7 § 188 Rz 5). Erzielen aus der…

BFG RV/7100677/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…ua mit dem Wegfall des Wortes "einheitlichen" im § 188 Abs 1 durch das AbgVRefG begründet). Nunmehr ist (durch das FVwGG 2012, BGBl I Nr. 14/2013) diese Voraussetzung ausdrücklich in § 188 Abs 1 BAO gefordert (vgl Ritz/Koran, BAO7 § 188 Rz 5). Erzielen aus der…

BFG RV/7101875/2013Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…Das ***V 2*** stellte zur Führung des Hotels auch einen Hoteldirektor, der gleichzeitig gewerberechtlicher Geschäftsführer war (vgl Managementvertrag mit ***V 2*** vom 05.02.2007, Beilage 16 der Berufung). Die Gründe für die von Beginn an gewählte Vorgehensweise - insbesondere der Gründung einer eigenen Betriebsgesellschaft - lagen…

BFG RV/7101874/2013Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…ua mit dem Wegfall des Wortes "einheitlichen" im § 188 Abs 1 durch das AbgVRefG begründet). Nunmehr ist (durch das FVwGG 2012, BGBl I Nr. 14/2013) diese Voraussetzung ausdrücklich in § 188 Abs 1 BAO gefordert (vgl Ritz/Koran, BAO7 § 188 Rz 5). Erzielen aus der…

BFG RV/7100676/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

…ua mit dem Wegfall des Wortes "einheitlichen" im § 188 Abs 1 durch das AbgVRefG begründet). Nunmehr ist (durch das FVwGG 2012, BGBl I Nr. 14/2013) diese Voraussetzung ausdrücklich in § 188 Abs 1 BAO gefordert (vgl Ritz/Koran, BAO7 § 188 Rz 5). Erzielen aus der…

BFG RV/7103348/2021Ein fiktiver Umsatz berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug - die materiellen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug lagen nicht vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2025Teil 1/2

…die letztlich Eingang in die Buchhaltung der Bf. gefunden hätte. Desgleichen wäre die Provision an die A GmbH ausbezahlt und eine handschriftliche Bestätigung der Entgegennahme des Schecks vorgelegt worden. Auch die gewerberechtliche Geschäftsführerin der Bf. habe bekräftigt, dass die handschriftliche Unterzeichnung vom Geschäftsführer der A…

BFG RV/7102358/2021Empfängerbenennung; kein Vorsteuerabzug, wenn materielle Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges nicht mit Sicherheit bestimmt werden können
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2022Teil 1/2

…Der Firmenbuchauszug wurde üblicherweise zum Akt genommen. b. Befugnis Üblicherweise kontrollierte der sorgfältige Bauunternehmer die aufrechte gewerberechtliche Befugnis zur Ausführung der durchzuführenden Leistungen. Als formaler Nachweis wurde ein aktueller Auszug aus dem Gewerberegister geprüft (bei Unternehmen mit Sitz im Ausland die Bestätigung des Bundesministeriums für…

BFG RV/7102358/2021Empfängerbenennung; kein Vorsteuerabzug, wenn materielle Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges nicht mit Sicherheit bestimmt werden können
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2022Teil 2/2

…2022, Seite 15 betreffend ***5*** GmbH; Seite 21 betreffend ***8*** GmbH). Gewerberechtliche Informationen liegen überhaupt nur für die ***6*** GmbH vor. Abgerundet wird das Bild durch den durchgehenden Abschluss der Werkverträge nach Leistungserbringung sowie der Tatsache, dass mit Ausnahme der ***6*** GmbH nicht klar ist…

BFG RV/7102176/20121. Ist Poker ein Glücksspiel iSd § 1 GSpG und daher bis 2011 rechtsgeschäftsgebührenpflichtig gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG und ab 2011 glücksspielabgabepflichtig gemäß § 57 Abs. 1 GSpG? Ist diese Rechtsverkehrsbesteuerung unions- und verfassungsrechtswidrig? Hat die Übergangsbestimmung in § 60 Abs. 24 GSpG für gewerberechtliche Pokerspielstätten eine Auswirkung auf die Rechtsverkehrsbesteuerung? 2. Festsetzung von Säumniszuschlägen betreffend Glücksvertragsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2019Teil 1/3

…2011 glücksspielabgabepflichtig gemäß § 57 Abs. 1 GSpG? Ist diese Rechtsverkehrsbesteuerung unions- und verfassungsrechtswidrig? Hat die Übergangsbestimmung in § 60 Abs 24 GSpG für gewerberechtliche Pokerspielstätten eine Auswirkung auf die Rechtsverkehrsbesteuerung? 2. Festsetzung von Säumniszuschlägen betreffend Glücksvertragsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG? Der…

BFG RV/7102176/20121. Ist Poker ein Glücksspiel iSd § 1 GSpG und daher bis 2011 rechtsgeschäftsgebührenpflichtig gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG und ab 2011 glücksspielabgabepflichtig gemäß § 57 Abs. 1 GSpG? Ist diese Rechtsverkehrsbesteuerung unions- und verfassungsrechtswidrig? Hat die Übergangsbestimmung in § 60 Abs. 24 GSpG für gewerberechtliche Pokerspielstätten eine Auswirkung auf die Rechtsverkehrsbesteuerung? 2. Festsetzung von Säumniszuschlägen betreffend Glücksvertragsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2019Teil 2/3

…für Pokerspiele ohne Bankhalter im Lebendspiel dann nicht entgegen, wenn dieser Betrieb bereits auf Grundlage der Rechtslage zum 1. Jänner 2010 zulässig gewesen wäre und bereits vor dem 15. März 2010 auf Basis einer aufrechten gewerberechtlichen Bewilligung erfolgt ist. [BGBl. I 2010/73]. § 60 Abs…

BFG RV/7102176/20121. Ist Poker ein Glücksspiel iSd § 1 GSpG und daher bis 2011 rechtsgeschäftsgebührenpflichtig gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG und ab 2011 glücksspielabgabepflichtig gemäß § 57 Abs. 1 GSpG? Ist diese Rechtsverkehrsbesteuerung unions- und verfassungsrechtswidrig? Hat die Übergangsbestimmung in § 60 Abs. 24 GSpG für gewerberechtliche Pokerspielstätten eine Auswirkung auf die Rechtsverkehrsbesteuerung? 2. Festsetzung von Säumniszuschlägen betreffend Glücksvertragsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2019Teil 3/3

…des Monopols damit begründet, dass ein möglichst hoher Steuerertrag lukriert werden soll und andererseits, dass die Konzessionärin gegenüber gewerberechtlichen Anbieterin steuerliche Vorteile hat. 8.4. Rechtsgeschäftsgebühren und Glücksspielabgaben fallen trotz Gewerbeberechtigung für „Pokerspieler im Lebendspiel ohne Bankhalter“ an Dazu wird die Bf. auf das obzitierte…

BFG RV/2100504/2013Begünstigungen gemäß § 1 Z 7 NeuFöG - Befreiung von Lohnnebenabgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2020

…Die Ausübung der unternehmensrechtlichen Geschäftsführung sowie die Ausübung der gewerberechtlichen Geschäftsführung stelle sehr wohl eine Leistung am Markt dar. Es würden nämlich menschliche Arbeitskräfte in einer neuen organisatorischen Einheit gebündelt werden und das o.a. Produkt am Markt angeboten werden. Somit sei die Voraussetzung gemäß …

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 1/6

…Nach dem Wortlaut des § 60 Abs. 33 GSpG falle für die Bf. wegen der gewerberechtlichen Bewilligung auch keine Glücksspielabgabe an. Sie habe keinen Zugriff auf die Einsätz, sie sei auch kein Abgabenschuldner. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 8. August 2016 wies das Finanzamt die Beschwerden als unbegründet…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 1/7

…Nach dem Wortlaut des § 60 Abs. 33 GSpG falle für die Bf. wegen der gewerberechtlichen Bewilligung auch keine Glücksspielabgabe an. Sie habe keinen Zugriff auf die Einsätz, sie sei auch kein Abgabenschuldner. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 8. August 2016 wies das Finanzamt die Beschwerden als unbegründet…

BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden. (Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 1/6

…Betrieb eines Pokersalons für Pokerspiele ohne Bankhalter im Lebendspiel nicht entgegenstehe, sofern der Betrieb bereits auf Grund der Rechtslage zum 1.1.2010 zulässig gewesen wäre und bereits vor dem 15.3.2010 auf Basis einer aufrechten gewerberechtlichen Bewilligung erfolgt sei, was für die Bf…

BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 1/6

…Betrieb eines Pokersalons für Pokerspiele ohne Bankhalter im Lebendspiel nicht entgegenstehe, sofern der Betrieb bereits auf Grund der Rechtslage zum 1.1.2010 zulässig gewesen wäre und bereits vor dem 15.3.2010 auf Basis einer aufrechten gewerberechtlichen Bewilligung erfolgt sei, was für die Bf…

BFG RV/1300001/20231. Einfuhr von Ukulelen/Gitarren ohne erforderliche CITES-Einfuhrbescheinigung wegen artengeschützten Hölzern, die in den Griffbrettern der Musikinstrumente verarbeitet sind. Zwischenzeitig ist die CITES-Bestimmung geändert. 2. Frage des Günstigkeitsvergleiches betrifft nur Strafbestimmungen, nicht auch Bestimmungen außerhalb des Strafrechts. 3. Ordentliche Revision zur Frage des gemeinen Wertes zugelassen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2023Teil 1/2

…Juni 2019 70 Ukulelen vorsätzlich widerrechtlich in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt zu haben, obwohl die Voraussetzungen für die Einfuhr nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels…

BFG RV/7101181/20131. Ist § 57 GSpG verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist? (Folgezeitraum, daher wie BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012) 2. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)? 3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird? 4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden (§ 57 Abs. 6 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2017Teil 1/2

…iSd § 59 Abs. 2 Z 1 zweiter Spiegelstrich GSpG mangle. In der Aufzählung des § 59 Abs. 2 GSpG fehle jedoch die Bezugnahme auf gewerberechtliche Betriebe von Kartenspielsalons, die aufgrund aufrechter Gewerbeberechtigungen betrieben würden. Die Bf. werde zwar Vertragspartner der Spielteilnehmer, jedoch in Bezug auf Leistungen…

BFG RV/7103332/20111. Ist die definitive Anführung von Poker als Glücksspiel in § 1 Abs. 2 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? 2. Verwirklicht die Bf. das für die Glücksspielabgabenpflicht gemäß § 57 GSpG wesentliche Tatbestandsmerkmal „Ausspielungen“, wenn sie Kartenpokerspiele in Form des Cashgame und in Turnierform anbietet? 3. Gibt es durch den Bezug auf § 2 GSpG eine Konnexität zwischen § 57 GSpG und § 60 Abs. 24 GSpG idFv VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua.?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/4

…sei verfassungswidrig 8.6. Zu Berufungs/Beschwerdepunkt 4.6.: Das Einbeziehen von Geschicklichkeitsspielen in das Glücksspielmonopol durch namentliche Erwähnung von Poker als Glücksspiel sei unionsrechtswidrig 9 . Der Spielvertrag des bürgerlichen Rechtes als Voraussetzung der Anwendung des § 57 GSpG. 9.1. Der Glücksvertrag im bürgerlichen Recht…