…Entscheidung nicht verständlich. Da die vorobligatorischen Arbeitgeberbeiträge mangels gesetzlicher Regelungen als Vorteile aus dem Dienstverhältnis sowohl nach dem EStG 1972 als auch nach dem EStG 1988 zu versteuern waren, muss daher nicht weiter untersucht werden, ob diese Arbeitgeberbeiträge seinerzeit tatsächlich der Besteuerung unterworfen wurden oder…
…und führte nach Darlegung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere das Nachstehende aus: ***Bf1*** hat die Möglichkeit der Vorwegbesteuerung gemäß § 48b PKG in Anspruch genommen. Die vorweg abzuführende Steuer nach § 48b PKG hat sich wie folgt errechnet: Deckungsrückstellung 2011 aus Arbeitgeberbeitragen EUR 934.747,61 abzüglich…
…die Abgabenerhebung betreffende anhängige Verfahren von Bedeutung sind, in denen diejenigen Parteistellung haben, für die auf Grund von Abgabenvorschriften die Bücher und Aufzeichnungen zu führen waren oder für die ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt wurden. Gemäß § 138 Abs. 1 und 2 BAO haben die Abgabepflichtigen…
…ausländischen gesetzlichen Verpflichtung oder an ausländischen Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes gehören (§ 26 Z 7a zweiter Teilstrich EStG 1988), zählen nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Keine Beiträge des Arbeitgebers, sondern solche des Arbeitnehmers liegen aber dann vor, wenn Arbeitgeberbeiträge…
…dass die nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung beruhenden Arbeitgeberbeiträge in die berufliche Vorsorge und seine eigenen Arbeitnehmerbeiträge in den gegenständlichen Jahren die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erhöht haben und von der Abgabenbehörde ordentlich besteuert wurden. Die eingereichten Steuererklärungen der gegenständlichen Jahre kann der Abgabenpflichtige…
auf Abfindungen im Sinne des § 269 ASVG und vergleichbare Abfindungen im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung oder auf Grund von Satzungen der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen." Wie das Bundesfinanzgericht bereits mit Erkenntnis vom 15. Mai 2019, RV/1100113/2017, festgestellt hat, hat…
…und keine gesetzlich verpflichtende Versicherung. Mit Vorlageantrag vom 15. April 2014 hat der Bf. die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht beantragt. Begründend wurde ausgeführt, der Bf. könne mit Ausscheiden als Dienstnehmer lediglich in der Vorsorgestiftung verbleiben, wenn die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge aus eigenen…
…nicht für experimentelle Entwicklung gelte, deren Beurteilung der FFG umgehängt worden sei. Durch gesetzliche Tricks sei ein Forschungsanteil etwa in Gestalt der Lösung einer technologischen Unklarheit in die experimentelle Entwicklung hineinreklamiert worden, der in der Praxis inhaltlich oft nicht greifbar sei. In der Arbeitsweise des…
…1 Z 4 lit. e EStG 1988 maximal abzugsfähigen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (€ 6.072,57 für 2022) beinhalten bereits die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge. Mit Eingabe vom 27.03.2024 wurde ein Vorlageantrag eingebracht. Im Rahmen dieses Vorlageantrages wurde ergänzend wie folgt…
… 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 maximal abzugsfähigen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (6.072,57 Euro für 2022) bereits die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge beinhalten. Am 27.03.2024 wurde ein Vorlageantrag eingebracht, indem ferstgehalten wurde, dass die Abgabenbehörde irrtümlich davon…
…auf den Jahreslohnausweisen ausgewiesen und in der Folge im Zuge der Einkommensteuerveranlagungen als Werbungskosten berücksichtigt worden. Die in Zeiten des Vorobligatoriums mangels Zuflusses nicht der Steuerpflicht unterliegenden Arbeitgeberbeiträge hingegen, seien auf den Jahres-Lohnausweisen nicht ausgewiesen und auch in den Einkommensteuererklärungen der Grenzgänger nicht als…
…den Einkommensteuerbescheid 2019 ein: Die unter 7.8. (AG-Zuschuss zu freiwilligen Versicherungen) ausgewiesenen Beträge dürfen nicht der Besteuerung unterworfen werden. Arbeitgeberzuschüsse genauso wie die Arbeitgeberbeiträge bei Mitarbeitern, die gesetzlich pflichtversichert sind, müssen steuerfrei bleiben. Denn es handelt sich nicht um freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers…
…sondern auch durch Arbeitgeberbeiträge und durch abgereifte Zinsen erwachsen ist, dann ist inländische Steuerpflicht nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 gegeben. Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, führt die Abfindung der gegenständlichen ausländischen - auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von…
…124b Z 53 EStG 1988 der letzte Satz angefügt. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (927 BlgNR 21. GP) wurde dazu Folgendes ausgeführt: "Ausländische gesetzliche Regelungen bzw. die darauf beruhenden Statuten der ausländischen Pensionskassen sehen vielfach Pensionsabfindungen vor. Eine Übertragung des abzufindenden Barwertes in eine inländische…
…habe ich Konkursantrag gestellt bzw. langte ein Konkurseröffnungsantrag gegen die Gesellschaft ein. Damit sind gesetzliche Fristen von mir eingehalten worden. Es kann dem Grunde nach kein Haftungstatbestand vorliegen. Die Gesellschaft hat ihre vorhandenen liquiden Mittel anteilsmäßig unter die Gläubiger verteilt. Auch das FA hat daher…
…und experimentellen Entwicklung (Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden…
…Behandlung des auf vorobligatorische Beitragszahlungen entfallenden Anteils an der Kapitalauszahlung sei anzumerken, dass die vorobligatorisch geleisteten Arbeitgeberbeiträge nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt worden seien und dem Empfänger der Leistung erst im Leistungszeitpunkt zugeflossen seien, sodass keine Unterscheidung zwischen vorobligatorischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen vorzunehmen sei…
…Frist diese Beschwerde. Die Entscheidung Ihres Finanzamtes ist aus meiner Sicht insofern unrichtig, als ich mich durch die Indexierung der steuerlichen Begünstigungen (Absetzbeträge, Freibeträge) in meinen gesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere dann den unmittelbar und vorrangig anwendbaren Europäischen Rechten und den Grundrechten, verletzt fühle. Die bei…
…Frist diese Beschwerde. Die Entscheidung Ihres Finanzamtes ist aus meiner Sicht insofern unrichtig, als ich mich durch die Indexierung der steuerlichen Begünstigungen (Absetzbeträge, Freibeträge) in meinen gesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere dann den unmittelbar und vorrangig anwendbaren Europäischen Rechten und den Grundrechten, verletzt fühle. Die bei…
…bestätigt, wonach Wanderarbeitnehmer in Bezug auf Familienleistungen sowie steuerliche und soziale Vergünstigungen gleichbehandelt werden müssen. 110 Im vorliegenden Fall wird nicht bestritten, dass die österreichische Familienbeihilfe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird, die auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Löhne der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer berechnet werden…