……)" Bei einer Holdinggesellschaft, deren operative Tätigkeit im Eingreifen in die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft besteht und sich darauf beschränkt - eine sogenannte geschäftsleitende Holding - liegt eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinn der MwSt-RL und damit eine unternehmerische Tätigkeit im Sinn des § 2 UStG 1994 vor…
…Absicht, durch die Begebung von Genussrechtskapital Tochtergesellschaften zu gründen. Tatsächlich hat die Bf. jedoch keine Tochtergesellschaften gegründet. Eine geschäftsleitende Holding kann somit nicht vorliegen, da keine Beteiligungen bestehen, für welche die Bf. die Geschäftsführung (entgeltlich) übernehmen hätte können. Auch eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit der Bf…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Gegenstand der X (Beschwerdeführerin, i.d.F. Bf., a) ist die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen. Die Bf. wurde zunächst in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (X1) gegründet und mit Hauptversammlungsbeschluss vom 8…
…Service Agreements oder einer Management-Fee weiterverrechnet worden seien. Jedoch sei die Frage, ob die Bf. eine geschäftsleitende Holdinggesellschaft gewesen sei, keine Voraussetzung für die steuerliche Zurechnung einer Beteiligung. Auch einem passenden Investor (zB Mehrheitsaktionär) seien Beteiligungen zuzurechnen, wenn er das wirtschaftliche Eigentum erworben habe.…
…Beteiligungs GmbH ist eine reine Holdinggesellschaft, die Vorzugsaktien an der D.E. hält. Die D.E. erbringt neben ihrer Funktion als Beteiligungsholding (geschäftsleitende Holding) an Tochtergesellschaften in Osteuropa diverse Dienstleistungen an die Beteiligungsgesellschaften (unter Einsatz von eigenem Personal und eigener Infrastruktur) und erbringt im Rahmen…
…Es werde jedoch darauf hingewiesen, dass die Frage, ob die Bf. eine geschäftsleitende Holdinggesellschaft gewesen sei, keine Voraussetzung für die steuerliche Zurechnung der Beteiligung sei. Auch einem passiven Investor (zB Minderheitsaktionär) seien die Beteiligungen zuzurechnen, wenn er das wirtschaftliche Eigentum erworben habe. 2.2.3…
…Anfang Dezember 2012 im Zuge der geplanten Unternehmensnachfolge in einem ersten Schritt 15 % der Anteile an der x-Holding, Firmenadresse (FN genannt) seiner Tochter unentgeltlich übertragen. Die x-Holding halte als geschäftsleitende Holding mittelbar und unmittelbar diverse Beteiligungen unter anderem an der XY-Gruppe-AG…
…war die slowakische Kapitalgesellschaft ***1*** s.r.o., deren Gesellschafter ebenfalls die Bf und ihr Ehemann waren. Die ***3*** Beteiligungs GmbH übte als Holdinggesellschaft eine geschäftsleitende Funktion aus und hielt Beteiligungen an verschiedenen Kapitalgesellschaften in Westeuropa und Tschechien, welche ebenfalls in der Werbebranche tätig waren…
…als Kommanditisten beteiligt. Komplementärin war eine slowakische Kapitalgesellschaft, deren Anteile ebenfalls die Bf und ihr Ehegatte hielten. Die X Beteiligungs GmbH übte als Holdinggesellschaft eine geschäftsleitende Funktion aus. Sie hielt Beteiligungen an verschiedenen Kapitalgesellschaften in Westeuropa und Tschechien, welche ebenfalls in der Werbebranche tätig waren…
…als Kommanditisten beteiligt. Komplementärin war eine slowakische Kapitalgesellschaft, deren Anteile ebenfalls der Bf und seine Ehegattin hielten. Die X Beteiligungs GmbH übte als Holdinggesellschaft eine geschäftsleitende Funktion aus. Sie hielt Beteiligungen an verschiedenen Kapitalgesellschaften in Westeuropa und Tschechien, welche ebenfalls in der Werbebranche tätig waren…
…je 50% Gesellschafter einer österreichischen GmbH, die keine operative Tätigkeit, sondern nur geschäftsleitende Funktionen ausübte. Mit Notariatsakt vom 21.12.2007 brachten sie ihre Geschäftsanteile an dieser GmbH ohne Gegenleistung als Sacheinlage in die slowakische Gesellschaft ***1*** ***2*** k.s. mit Sitz in Bratislava ein…
…der Dinge (vgl. VwGH 16.9.2003, Zl. 97/14/0169). 1. Determinierung der maßgeblichen Leitungsentscheidungen: Maßgeblich seien die tatsächlich vorgenommenen geschäftsleitenden Tagesgeschäfte, die mit dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einhergehen. Im Sinne der höchstgerichtlichen Entscheidungslinie seien dabei unternehmensspezifische Parameter wie Art, Umfang, Struktur und Eigenart der…
…da diese kein Deutsch sprechen. Das gelte auch für den Auditor ***S.D.***. Die Beschilderung im "***Adresse4***" mit der Aufschrift "***Bf1*** Cyprus - Holding" sei lediglich deswegen passiert, um die Vollständigkeit der "Unternehmensgruppe des ***F.B.***" nach außen sichtbar zu machen. Die Einreichung der ESt-Erklärungen…
…Eigentumsrechts, nämlich den Ausschluss von der Einwirkung auf die Sache auf Dauer geltend machen könne. 1.5.2 zu den Zeugenaussagen und dem wirtschaftlichen Eigentum: Die seitens der BP vorgenommene freie Beweiswürdigung stelle eine unzulässige Vermischung der Frage nach der Funktion der geschäftsleitenden Holding, die…
…ist die Holdinggesellschaft Unternehmer (vgl. EuGH 27.9.2001, Rs C-16/00, Cibo Participations). Die Ermittlungen der BP haben ergeben, dass die geprüfte Privatstiftung keinerlei Dienstleistungen an ihre Beteiligungsgesellschaften erbringt. Die Privatstiftung übt somit keine Tätigkeiten aus die einer sog "geschäftsleitenden" Holding entsprechen würden…
…des Eigentumsrechts, nämlich den Ausschluss von der Einwirkung auf die Sache auf Dauer geltend machen könne. 4.2 zu den Zeugenaussagen und dem wirtschaftlichen Eigentum: Die seitens der BP vorgenommene freie Beweiswürdigung stelle eine unzulässige Vermischung der Frage nach der Funktion der geschäftsleitenden Holding, die…
…erfüllt die Bf. durch die Besetzung desselben operativen Geschäftsführers GF in der Bf. sowie in der KGesmbH sowie infolge dessen Leistungen die Erfordernisse einer geschäftsleitenden Holding, die zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dieser Umstand sei als Nachweis dahingehend anzusehen, dass die Gesellschaft immer den Zweck verfolgte…
…"Geschäftsleitend" ist nach Meinung des Bundesfinanzgerichtes der Fonds auf den Cayman Islands (gemeint wohl: über die Treuhandgesellschaft), weil von ihm das Kapital für die Beteiligung stammt und er über die ihn beratende australische Gesellschaft die Zielgesellschaft fachlich beraten kann. Der geschäftsleitenden Tätigkeit einer Holdinggesellschaft von…
…dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin, die Holding GmbH steht im alleinigen Eigentum der Anteilseignerin. Die Bf. ist Gruppenträgerin und Gesellschafterin der ***4*** , der ***5***, der ***6*** und…
…zugrunde gelegte Aktenlage bietet keine Anhaltspunkte dafür, die Zwischenschaltung einer in Luxemburg situierten Gesellschaft(en) als wirtschaftlich sinnvoll erscheinen zu lassen. Im Ergebnis ist daher im Fall der Gewinnausschüttung an die luxemburger Holding G S.à.r.l. bzw. der darüber liegenden luxemburger O S…