…vorsätzliche Begehung und Wissentlichkeit hinsichtlich des Tatzeitpunktes nahe. Bei der Strafbemessung berücksichtigte der Spruchsenat als mildernd ein Tatsachengeständnis, die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der Beschuldigten und eine geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. Unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Situation der Beschuldigten laut ihren Angaben vom 14…
…nur vorgetäuscht hat, gegründet hat und durch Ausstellung von mehreren Scheinrechnungen und weiteren Manipulationen in drei Jahren Abgaben von rund € 68.000,00 hinterzogen hat, wobei bisher nur eine geringfügige Schadensgutmachung (ca. 25%) erfolgt ist und eine weitere nicht zu erwarten ist. Diese planmäßige…
…dass es teilweise beim Versuch geblieben ist sowie die teilweise, wenngleich geringfügige Schadensgutmachung; erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeiten ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle…
…dass es teilweise beim Versuch geblieben ist sowie die teilweise, wenngleich geringfügige Schadensgutmachung; erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei einem strafbestimmenden Wertbetrag von € 51.944,52 ergibt sich eine Strafdrohung von € 103.889,04 und wurde durch den Spruchsenat eine Strafe von € 18…
…die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung war im Einzelnen mildernd die teilweise - wenngleich äußerst geringfügige - Schadensgutmachung, erschwerend die einschlägige Vorstrafe. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die…
…verwendeten Firmenstempel mit jenen auf den Scheinrechnungen. Der Beschuldigte setzte diesen Erhebungen keine Rechtfertigung entgegen. Er hat hiedurch die im Spruch genannten Finanzvergehen (Finanzordnungswidrigkeiten) begangen. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat mildernd: den bisherigen ordentlichen Lebenswandel sowie eine geringfügige Schadensgutmachung durch Guthabenverrechnung, erschwerend: keinen Umstand. …
…nicht. Bei der Bemessung der Strafen bzw. der Verbandsgeldbuße wertete der Spruchsenat jeweils als mildernd eine bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, eine geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend jeweils einen längeren Tatzeitraum [eine Mehrzahl deliktischer Angriffe über einen längeren Zeitraum], sowie als zusätzlich mildernd beim Beschuldigten eine schwere Erkrankung…
…die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Bei der Strafbemessung wertete der Senat als mildernd den bisher ordentlichen Lebenswandel, die geringfügige Schadensgutmachung, das teils abgelegte Geständnis, die angespannte wirtschaftliche Lage, die Sorgepflicht für ein Kind sowie die Selbstanzeige, erschwerend den längeren…
…FinStrG gehandelt hat. Ebenfalls als mildernd ist das Handeln aus einer betrieblichen Notlage zu werten und zumindest für die Umsatzsteuervorauszahlung 2/2015 eine geringfügige Schadensgutmachung von € 520,51 erfolgt ist. Schließlich wurden die Aussagen des Beschuldigten in Summe als Geständnis gewertet. Weitere Milderungs- oder…
…angestrebt habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat für den Beschuldigten als mildernd einen bislang ordentlichen Lebenswandel, eine geringfügige Schadensgutmachung [laut Abgabenkonto rund € 500,00] sowie den Umstand, dass es betreffend die angestrebte Verkürzung an Jahres-USt für 2011 beim bloßen Versuch geblieben sei…
…Lohnkonten geführt habe sei auf zumindest bedingt vorsätzliches Handeln bei der Nichtabgabe der entsprechenden Erklärungen zu schließen. Durch den festgestellten Sachverhalt sei die im Spruch genannte Finanzordnungswidrigkeit begangen worden. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und eine (geringfügige) Schadensgutmachung…
…2000/14/0020). Hinsichtlich Schadensgutmachung sah § 29 Abs. 2 FinStrG a. F. vor, dass diese entsprechend den Abgaben- oder Monopolvorschriften zu erfolgen hat. Dies wurde von der Judikatur derart interpretiert, dass beispielsweise im Insolvenzfall (mit Restschuldenbefreiung) häufig keine oder lediglich eine geringfügige Schadensgutmachung erforderlich ist…
…nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung war im Einzelnen mildernd: die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten sowie die - wenngleich geringfügige - teilweise Schadensgutmachung; erschwerend: zwei einschlägige Vorstrafen. Bei Bedachtnahme auf…
…wenn auch geringfügige - Unterschreitung der in § 23 Abs. 4 FinStrG angeführten Mindestgeldstrafe ist im vorliegenden Fall möglich, weil der Berufungswerber sich laut Vorbringen der Amtsbeauftragten glaubhaft reumütig und einsichtig gezeigt hat. Die Absicht gehabt habe, die Umsatzsteuer zu begleichen und sich um eine Schadensgutmachung trotz…
…sich oder einem Verband, als dessen Entscheidungsträger er gehandelt hat, durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine nicht nur geringfügige fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Eine wiederkehrende Begehung liegt vor, wenn der Täter bereits zwei solche Taten begangen hat oder einmal wegen einer solchen Tat bestraft…
…Finanzstraftaten ab dem 1. Jänner 2011) bzw. wenn es der Finanzstraftäter die Abgabenhinterziehungen mit der Absicht ausführt hat, sich durch ihre wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen, und 1. unter Einsatz besonderer Fähigkeiten oder Mittel handelte, die eine wiederkehrende Begehung…
…Stadt übersenden lassen, in welchen ein Verlust aus seiner selbständigen Arbeit in Höhe von - € 7.445,91 (Veranlagungsakt, Einnahmen- / Ausgaben-Rechnung 2009) und geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Arbeitnehmer des Vereines "D" im Ausmaß von € 4.160,88 (Finanzstrafakt, Bl. 62) ausgewiesen…
…den vorliegenden Sachverhalt nicht zutrifft, weil ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit aus der aktiven Förderung der Tat durch Inseratschaltungen und Fahrten resultiert und nicht aus einem nachträglichen Verhalten. Das Bemühen um Schadensgutmachung ist hingegen als wesentlicher Milderungsgrund anzuerkennen, ändert aber nichts daran, dass der objektive und subjektive…
…sich oder einem Verband, als dessen Entscheidungsträger er gehandelt hat, durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine nicht nur geringfügige fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Eine wiederkehrende Begehung liegt vor, wenn der Täter bereits zwei solche Taten begangen hat oder einmal wegen einer solchen Tat bestraft…
…am 1. April 2015 ergangen (Finanzstrafakt Bl. 31 ff). Eine Schadensgutmachung ist bis dato nicht erfolgt; die Einhebung der Abgabe ist auf Antrag des Beschuldigten ausgesetzt (Abfrage Abgabenkonto). Eine Aussetzung der Abgabeneinhebung ist jedoch keine tatsächliche Entrichtung mit schuldbefreiender Wirkung, weshalb der Selbstanzeige des Beschuldigten…