…2015/118, eingeführt wurde und erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 anzuwenden war. Am 29.8.2019 stellte die Bf einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend das Jahr 2017 gem § 303 BAO und ersuchte um Berücksichtigung von Werbungskosten für Mitgliedsbeiträge, Arbeitsmittel, Reisekosten…
…Aus- und Fortbildungskosten machte sie insb diverse Coachings und Seminare bei Diplom-Lebensberaterin ***8*** über die ***10*** (im Folgenden: ***11***), "Ausgleichsgymnastik und Rückenschulung vorbeugende Prävention zur Arbeitsbelastung auf den sehr niedrigen Kindermöbeln", semesterweisen Mitgliedsbeitrag bei ***12***, Seminare zur Burnout-Prävention, Jahresgebühr Gruppensupervision ("Frauenrunde" bei ***8***)…
…Anlässen (zB Muttertagsfeiern, runde Geburtstage von Mitbürgern) und Kranzspenden, weiters die Kosten von Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr, etwa in Form…
…Zuwendung den Wert der Gegenleistung erheblich übersteigt. Der dem gemeinen Wert der Gegenleistung entsprechende Teil der Zuwendung ist nicht abzugsfähig. Ebenso sind Mitgliedsbeiträge in Höhe der satzungsgemäß von ordentlichen Mitgliedern zu entrichtenden Beiträge, die an eine der begünstigten Körperschaften bezahlt werden, nicht abzugsfähig. c) Diese…
…00 ermäßigte Tageskarte Verkehrsverbund € 38,00, ÖBB € 10,00 Sport, € 249,00 und Printcenter € 60,40 Golfclub LG, Mitgliedsbeitrag € 704,00 Pilates Pilates am Vormittag € 63,00; Konzert Ticketcenter, Udo Jürgens Tour, 2 Stück für € 174,00 Theater…
…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Aufgrund dieser Bestimmung sind Aufwendungen für typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter, wenn sie gemischt, also zum Teil privat, zum Teil beruflich veranlasst sind, zur Gänze nicht abzugsfähig…
…private (Mit)Nutzung der "Arbeitsmittel" ausgeschlossen werden kann, b) die mittels Maestro-Bankomatkarten bezahlten Einkäufe tatsächlich vom Beschwerdeführer wirtschaftlich getragen wurden. 2.c) Der Beschwerdeführer überwies mit (undatierter) Zahlungsanweisung an den Einrichtung_B einen als "Mitgliedsbeitrag 2014 und Spende" gewidmeten Betrag von 50,00 €…
…reichte die Arbeitnehmererklärung 2018 auf elektronischem Wege ein. Unter dem Titel Werbungskosten machte er 1.451,74 Euro an beruflich veranlassten Reisekosten (Kilometergeld, Diäten) sowie 2.714,00 Euro an sonstigen Werbungskosten (Mitgliedsbeiträge ***Partei***, Repräsentationsaufwendungen sowie Internetkosten) geltend. Darüber hinaus wurden im Rahmen der außergewöhnlichen…
…Zudem übermittelte er Belege zur Fortbildung, zu Arbeitsmitteln, Mitgliedsbeiträge, Belege zu Fachliteratur und zu Reisekosten sowie eine Übersicht der Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung. Am 17.9.2024 übermittelte der Bf. das Programm der Studienreise in New York. Die Abgabenbehörde erließ am 30.9.2024 eine Beschwerdevorentscheidung…
…Eintritts- oder Ehrenkarten, Spenden, Tombola, Mitgliedsbeiträge regionaler Vereine etc. sind durch die Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 20 EStG) und damit vom Abzug ausgeschlossen. Und dies auch dann wenn die Unterstützung im Interesse des Empfängers steht und diese Leistungen mit einer gewissen…
…Sie bezog im Streitjahr 2011 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt. In ihrem Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 machte die Bf. Aufwendungen von € 114,98/Fachliteratur, € 1.673,65/Mitgliedsbeiträge, Porti-, Telefon-…
…Weineinkäufe in Höhe von EUR 65,00, eine Einladung zur Weihnachtsfeier in Höhe von EUR 375,00, Mitgliedsbeiträge bei diversen Vereinen in Höhe von insgesamt EUR 236,00, Gutscheinkäufe für Spenden in Höhe von EUR 150,70, eine Spende für die Rote Nasen in Höhe…
…den Aufwand geltend macht. Nicht zum Tragen kommt das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs 1 Z 3 zweiter und dritter Satz EStG 1988 bei Bewirtungen mit Entgeltcharakter; dabei handelt es sich um berufliche und nicht um gemischte Ausgaben (siehe Peyerl in Jakom, EStG16 § 34 Rn 26)…
…angemessen angesehen werde. Aufgrund der Belege seien vom Beschwerdeführer als sonstigen Werbungskosten - Abschiedsgeschenk für Erich € 20,00, - Spende am ***5*** Kameradschaft € 20,00, - Mitgliedsbeitrag Löschzug ***4*** € 10,00, - Kulturverein ***6*** € 10,00, - Werbedurchsage € 50,00, - Spargutschein für Geburtstag € 40…
…13/0206). Aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ergibt sich aber auch, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung, nicht abzugsfähig sind. Im Erkenntnis vom 09.04.2014, RV/5100900/2012, entschied das Bundesfinanzgericht: Auch für…
…als nicht beruflich veranlasst nicht zum Abzug zugelassen. Die Aufwendungen für die Grundumlage an die Wirtschaftskammer Österreich iHv EUR 65,00 sowie der Mitgliedsbeitrag zur "Österreichischen Computer Gesellschaft" iHv EUR 16,00 wurden als sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag in Abzug gebracht. ad…
…im Ausland handelt. Aus § 20 EStG ergibt sich, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also solche mit einer privaten und einer beruflichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Die besuchten Veranstaltungen sind untrennbar in Verbindung mit einem geselligen oder gesellschaftlichen Ereignis verbunden. Der Werbezweck müsste wesentlicher Charakter des Besuches…
…und Dissertationen: EUR 200,00). Weitere Beurteilungen erfolgten bis einschließlich 2025 nicht (Lohnzettel für die Jahre 2009 bis 2025). Der Beschwerdeführer unternahm auch nach seiner Emeritierung Reisen (2010: EUR 9.958,28), leistete Mitgliedsbeiträge (2009: EUR 40,-; 2010: EUR 94,76), kaufte Arbeitsmittel (2010: EUR…
…Zusatzausrüstungen, Steuern und Gebühren, Versicherungen sowie Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs. Aufgrund der ungenauen Angaben des Beschwerdeführers kann nicht beurteilt werden, welche Kosten er tatsächlich getragen hat. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sind unter "laufenden Kosten" jedenfalls keine Aufwendungen im Rahmen der Absetzung für Abnutzung oder für Zusatzausrüstungen…
…Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 enthält als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen (so genanntes Aufteilungs- und Abzugsverbot in Bezug auf typischerweise auch der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter; vgl. VwGH 13.11.2019, Ra 2019/13…