…dh. dass die Vorgaben dieser Richtlinie in den jeweiligen nationalen Energiesteuergesetzen umzusetzen sind und der Vorgaben der Richtlinie zu folgen ist. lm Falle von Auslegungsfragen hat die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung Vorrang. Bereits im Urteil vom 21.12.2011, C-250l10 - (…) - führt der EuGH aus, dass…
…unmittelbare Anwendung der Wanderarbeiter-VO Nr. 1408/71 würden im Inland beschäftigte EU-Bürger Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag erhalten, auch wenn sich das Kind ständig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhält. Somit würde eine gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 106 Abs. 1 EStG bedeuten, dass auch Kinder…
…Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens zu entscheiden. Eine gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung gebietet es daher, Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften nicht als Anteil ein einem Investmentfonds anzusehen. Es dürfen nämlich steuerlich nur solche ausländischen Konstruktionen als ausländische Investmentfonds eingestuft werden, die bei enger Auslegung einem inländischen Investmentfonds vergleichbar sind (siehe…
…vergleichbare) Spesen zu zahlen, weshalb selbst die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung der genannten Gesetzesstellen der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen vermag. In einem auf Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichteten Verfahren tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund (vgl. zB VwGH 22.1…
…erstens aus dem Welteinkommensprinzip (§ 1 Abs. 2 EStG 1988) und zweitens wäre eine andere Auslegung auch kaum mit dem Zweck der erhöhten Absetzbeträge in Einklang zu bringen. Von den erhöhten Absetzbeträgen sollen nämlich nur Steuerpflichtige mit besonders niedrigem Einkommen profitieren; dabei kann es nach Ansicht…
…wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. (2) Forderungen, die uneinbringlich sind, bleiben außer Ansatz. ……………." Die Richtlinien einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH sind bei der Auslegung des KVG zu beachten (siehe Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz Kurzkommentar², Pkt…
…dem diese Erträge zuzurechnen sind, nicht festgesetzt, so besteht kein Grund in unions- bzw. gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung von einer - im Sinne des § 295a BAO nachträglichen - Abgeltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auszugehen, womit sich auch verfahrensrechtliche Überlegungen dahingehend erübrigen, ob ein rückwirkendes Ereignis erstmals im Verfahren vor…
…10/0159; vgl auch Ehrke-Rabel, Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009, 189), weshalb für eine unionsrechtskonforme Auslegung einzelner BgA-Merkmale sowie des Merkmals der wirtschaftlichen Selbstständigkeit kein Raum besteht (vgl Ehrke-Rabel, Die Unternehmereigenschaft von Körperschaften öffentlichen Rechts in Österreich, taxlex 2010…
…Das "Regime", das an die Stelle der gemeinschaftsrechtswidrigen Rechtsnorm tritt, muss somit im Auslegungswege ermittelbar sein. Absolute Grenze jeder Auslegungsmethode muss dabei in Österreich der erkennbare gesetzgeberische Wille sein (Ehrke-Rabel, Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009/412, 194 unter Hinweis auf VwGH…
…Gesellschafter als Mitglieder oder Gesellschafter beteiligt sind (vgl. VwGH 17.2.1994, 92/16/0089). Auf Grund der verbindlichen Auslegung des Artikel 4 Abs 2 lit b Kapitalansammlungs-RL durch den EuGH ist § 3 KVG einschränkend auszulegen. Das KVG dient jedenfalls seit der Novelle BGBl…
… 188 InvFG vor. Die Auflösung dieses Normenkonflikts habe im Auslegungswege durch eine vorrangige Anwendung des völkerrechtlichen DBA zu erfolgen, so wie schon in der Stellungnahme vom 22.9.2017 ausgeführt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der vorstehende Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt und…
…ein Anbot des Antragstellers sein, eine bereits erhaltene gemeinschaftsrechtswidrige Förderung in eine gemeinschaftsrechtskonforme Förderung umzuwandeln. In diesem Sinne heißt es auch in den Förderbedingungen zur Gewährung einer Beihilfe nach den Spätantragsrichtlinien durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG): "Durch Einbringung des Antrags auf…
…ein Anbot des Antragstellers sein, eine bereits erhaltene gemeinschaftsrechtswidrige Förderung in eine gemeinschaftsrechtskonforme Förderung umzuwandeln. In diesem Sinne heißt es auch in den Förderbedingungen zur Gewährung einer Beihilfe nach den Spätantragsrichtlinien durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG): "Durch Einbringung des Antrags auf…
…ein Anbot des Antragstellers sein, eine bereits erhaltene gemeinschaftsrechtswidrige Förderung in eine gemeinschaftsrechtskonforme Förderung umzuwandeln. In diesem Sinne heißt es auch in den Förderbedingungen zur Gewährung einer Beihilfe nach den Spätantragsrichtlinien durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG): "Durch Einbringung des Antrags auf…
…ein Anbot des Antragstellers sein, eine bereits erhaltene gemeinschaftsrechtswidrige Förderung in eine gemeinschaftsrechtskonforme Förderung umzuwandeln. In diesem Sinne heißt es auch in den Förderbedingungen zur Gewährung einer Beihilfe nach den Spätantragsrichtlinien durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG): "Durch Einbringung des Antrags auf…
…seinem klaren Wortlaut den nationalen umsatzsteuerlichen Unternehmensbegriff iZm Körperschaften öffentlichen Rechts zwingend auf ertragsteuerliche Betriebe gewerblicher Art einschränke, bestehe für eine unionsrechtskonforme Auslegung der Kriterien für einen Betrieb gewerblicher Art kein Raum (mit Hinweis auf Ehrke-Rabel, Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009…
…Das "Regime", das an die Stelle der gemeinschaftsrechtswidrigen Rechtsnorm tritt, muss somit im Auslegungswege ermittelbar sein. Absolute Grenze jeder Auslegungsmethode muss dabei in Österreich der erkennbare gesetzgeberische Wille sein (Ehrke-Rabel, Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009/412, 194 unter Hinweis auf VwGH…
…Das "Regime", das an die Stelle der gemeinschaftsrechtswidrigen Rechtsnorm tritt, muss somit im Auslegungswege ermittelbar sein. Absolute Grenze jeder Auslegungsmethode muss dabei in Österreich der erkennbare gesetzgeberische Wille sein (Ehrke-Rabel, Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009/412, 194 unter Hinweis auf VwGH…
… VwGH 17.2.2000, 99/16/0027). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus der Begründung der Bescheide des Finanzamtes, von welchem Sachverhalt das Finanzamt ausgegangen ist, wenn angeführt wird, dass die mitbeteiligte Privatstiftung (konkret bezeichnete) Privatschulden ihrer vier (namentlich genannten) Stifter getilgt habe…
…11***-Squeeze Out ***8*** In einer Email der ***9*** vom 16.11.2005 wurde neben der voraussichtlich von der ***11*** zu zahlenden Beträge in Höhe von insgesamt € 18.271.820,00 ausgeführt, dass davon ausgegangen werde, dass alle 40 Aktien (, die barabfindungsberechtigt seien)…