…VwGH 20.1.1999, 96/13/0090). Finanzielle Eingliederung: Finanzielle Unterordnung bedeutet kapitalmäßige Beherrschung. Entscheidend sind aber nicht nur die Höhe der Beteiligung, sondern die mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte: Die Willensdurchsetzung des Organträgers im wirtschaftlichen und organisatorischen Geschäftsbetrieb muss sichergestellt sein. Unter der Annahme…
…der Berufungswerberin gegeben sei. Das Finanzamt strich (daher) den bisher gewährten Vorsteuerabzug und setzte die Umsätze mit null fest. Unstrittig ist sowohl die finanzielle und als auch die organisatorische Eingliederung gegeben. Gegen das Vorliegen der wirtschaftlichen Eingliederung führte die Berufungswerberin ins Treffen: Gemäß § 2 Abs…
…als Bf. als Organträger und der W-GmbH, St.Nr. StNr2, als Organgesellschaft ein Organschaftsverhältnis gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 begründet worden sei. Nach Darlegung der entsprechenden Voraussetzungen für das Vorliegen einer Organschaft (finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung) ersuchte die Bf. zuletzt…
…Organträgerin und der Marketing GmbH als Organgesellschaft ergab. Beide Streitparteien gingen (übereinstimmend mit der Auffassung des Gerichts) letztendlich davon aus, dass der Veranstaltungsbereich als relevanter Unternehmensbereich der Beschwerdeführerin zu qualifizieren sei und nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung vorliegt…
…Umsatzsteuergesetzes ab dem Voranmeldungszeitraum Dezember 2011 sowie ihre finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung in das Unternehmen der BF alt, nunmehr BF (BF kurz, Beschwerdeführerin) an. Die A1 kurz werde Rechte an versicherungsspezifischen Softwareentwicklungen von der B1 erwerben und ausländischen Versicherungen im Rahmen einer Lizenzierung zur…
…2015 zwischen der A-GmbH als Organträger und der Bf. als Organgesellschaft ein Organschaftsverhältnis gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 begründet worden sei. Nach Darlegung der entsprechenden Voraussetzungen für das Vorliegen einer Organschaft (finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung) ersuchte sie zuletzt um Bestätigung…
…Bank lenkt und somit jedenfalls unmittelbar für den Bankbereich tätig wird. Aber auch der Veranstaltungsbereich dient zum Beispiel als "Werbeplattform" auch Bankgeschäften. Die genannten Eingliederungsmerkmale müssen kumulativ vorliegen. Zur Annahme einer Organschaft ist es nicht erforderlich, dass alle drei Merkmale (finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung)…
…Organträgerin und der Marketing GmbH als Organgesellschaft ergab. Beide Streitparteien gingen (übereinstimmend mit der Auffassung des Gerichts) letztendlich davon aus, dass der Veranstaltungsbereich als relevanter Unternehmensbereich der Beschwerdeführerin zu qualifizieren sei und nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung vorliegt…
…OP-Dienst). Die Behandlung der Patient/innen hat so zu erfolgen, dass die wirtschaftliche Betriebsführung der Krankenanstalt nicht beeinträchtigt wird und der organisatorische Ablauf gewährleistet bleibt. Im Besonderen ist der/die Arzt/Ärztin zu einer sparsamen Verwendung der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel verpflichtet. Weiters hat…
…wenn nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung in den Organträger vorliegt. Für die Annahme einer Organschaft ist es nicht erforderlich, dass sich alle drei in § 2 Abs. 2 Z 2 UStG genannten Merkmale einer Eingliederung gleichermaßen deutlich feststellen lassen…
…seit dem Jahr 2001 von der Abgabenbehörde anerkannte Organschaft zwischen der Beschwerdeführerin als Organ und der Rent-GmbH als Organgesellschaft negiert, andererseits aber mit der Begründung der finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung dieser Gesellschaft in das Unternehmen der Bank-AG ein die Beschwerdeführerin nicht mehr…
…Beantwortung der Frage, ob eine Organschaft der ST als Organgesellschaft mit der Beschwerdeführerin als Organträger vorliegt oder nicht. Auch hier schließt sich das erkennende Gericht der Ansicht und Vorgangsweise der Außenprüfung an, dass hier eine finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung jedenfalls gegeben ist. 3…
…weil das Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung nicht bestehe. Das Bankgeschäft der Mutter umfasse ein anderes Markt-Produkt-Segment als die Vermietungstätigkeit der Tochter, eine wirtschaftliche Ergänzungsfunktion sei daher nicht zu erkennen. Selbst bei Vorliegen der finanziellen und organisatorischen Eingliederung sei daher keine Organschaft gegeben. Wie…
…der Sechsten Richtlinie aufgestellte Voraussetzung, nach der die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe davon abhängt, dass zwischen den betreffenden Personen enge Verbindungen in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht bestehen, einer Präzisierung auf nationaler Ebene. Dieser Artikel hat daher insoweit einen bedingten Charakter, als er die Anwendung nationaler…
…wenn der Konsultation des Beratenden Ausschusses für die Mehrwertsteuer zufolge jeder Mitgliedstaat in seinem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen behandeln KANN. Was das Verhältnis des § 2 Abs…
…organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betrieben im Einzelfall an (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. November 1995, 94/15/0154). Als Merkmale für einen einheitlichen Betrieb sind etwa anzusehen (vgl. auch Jakom/Marschner, EStG, 2014, § 4 Tz 7 ff) ein Verhältnis wirtschaftlicher…
…5*** geht die Finanzverwaltung von einem "klassischen" Dienstverhältnis nach § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG aus und setzt sich ausführlich mit der organisatorischen Eingliederung auseinander, ohne im Detail zu klären, ob überhaupt eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit bestand. Herr ***Dr.5*** war weder…
…dauerhafte Geschäftsleitungsfunktion. Zahlungsverkehr und Liquiditätssteuerung erfolgten über ein österreichisches Bankkonto. Sämtliche Geschäftsabwicklungen liefen über die Kontaktdaten des Beschwerdeführers, der damit jederzeit über die Zuordnung von Aufträgen entscheiden konnte. Die vorliegenden Indizien sprechen für eine vollständige organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung in das österreichische Einzelunternehmen und belegen…
…die juristische Personen sind und mit dem Organträger dieser Gruppe durch ein Unterordnungsverhältnis verbunden sind. Das nationale Recht, das in § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 darauf abstellt, dass das Organ "nach der Gesamtheit der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in (das) Unternehmen…
…Feststellungen zusammen, bestehe eindeutig eine organisatorische Eingliederung der Mitarbeiter in den geschäftlichen Organismus im Sinne einer Abhängigkeit vom Verein BBB sowie eine Weisungsgebundenheit. Die Weisungsgebundenheit zeige sich in der Vorgabe der Arbeitszeit und der zu leistenden Stundenanzahl, des konkreten Arbeitsortes und der grundlegenden Arbeitsmittel. Im…