…liquide Mittel ertragbringend veranlagen zu können. Der Grund dafür, gerade "ältere" Anleihepapiere zu erwerben und nicht in Neuemissionen zu investieren lag, unter anderem in deren Höherverzinslichkeit in Relation zum aktuellen Zinsniveau der Rentenmärkte im Anschaffungszeitpunkt. Im Zeitablauf sank das Volumen der Veranlagung in (festverzinsliche) Wertpapiere…
…dem behördlich vorgegebenen System in die (damalige) Gesamthandschaft einzuzahlenden Einlagen könnten in der OEG nur als notwendiges Betriebsvermögen angesehen werden. Selbst dann, wenn man einen Zusammenhang zwischen den Gesellschaftereinlagen und der Veranlagung in festverzinsliche Wertpapiere annehmen wollte (was bestritten werde), müssten die Zinsen abzugsfähig sein…
…Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, 101 unten). g) Dieser Liegenschaftszinssatz für Einfamilienhäuser drückt die (Netto)Rendite aus, die ein Anleger für sein mit relativ geringem Risiko eingesetztes Kapital erwartet. Er ist insofern für Einfamilienhäuser mit der langfristigen Veranlagung in festverzinsliche Wertpapiere vergleichbar (vgl. Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, 94). Die Sekundärmarktrendite…
…liquide Mittel ertragbringend veranlagen zu können. Der Grund dafür, gerade "ältere" Anleihepapiere zu erwerben und nicht in Neuemissionen zu investieren lag, unter anderem in deren Höherverzinslichkeit in Relation zum aktuellen Zinsniveau der Rentenmärkte im Anschaffungszeitpunkt. Im Zeitablauf sank das Volumen der Veranlagung in (festverzinsliche) Wertpapiere…
…Vertreterin des Finanzamtes wies darauf hin, dass bei den in Rz 3860d EStR angesprochenen Wertpapieren nur solche gemeint sein könnten, die eine der Geldveranlagung adäquate Veranlagungsform darstellten, wie etwa festverzinsliche Wertpapiere. Dies ergäbe sich aus einer Zusammenschau mit anderen Aussagen der EStR. Wertpapiere der Art…
…zum Betriebs- bzw. Privatvermögen wurde zusammengefasst Folgendes ausgeführt: […] Im Jahr 2005 hat sich Herr ***Bf1*** entschlossen, die finanziellen Überschüsse aus seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in Wertpapieren (meist festverzinsliche) anstatt in Sparbüchern zu veranlagen, da hier eine höhere Rendite zu erzielen war. Auch im Hinblick auf…
…4 Abs. 3 EStG und könne nur notwendiges Betriebsvermögen einbeziehen. Der Erwerb von Kryptowährung eigne sich seiner Art nach als private Anlage. Die spekulative Veranlagung in Kryptowährung weise nach der Verkehrsauffassung keinen Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmensberaters auf. Es sei auch nicht erkennbar, dass…
…vom 10.10.2012 bis 12.10.2012 habe ich Anleihen der Ges GmbH um 38.850 € gekauft. Diese waren damals ganz normale festverzinsliche Anleihen die am österreichischen Markt öffentlich angeboten wurden und auch von diversen Banken ihren Kunden empfohlen worden sind. Am 3…
…KStG § 21 Rz. 83). Da im vorliegenden Fall die in Rede stehenden festverzinslichen inländischen Wertpapiere dem Forstbetrieb und damit keinem Betrieb gewerblicher Art einer KÖR zuzurechnen waren, wurde mit dem Kapitalertragsteuerabzug die Körperschaftsteuer abgegolten. Eine Veranlagung war somit nicht erforderlich (vgl. VwGH 15.6.2005…
…im Jahr 2014 angeschafften Wertpapieren, für welche der Gewinnfreibetrag beantragt wurde, nicht um Wohnbauanleihen handle, sondern um festverzinsliche Wertpapiere, wie sie vor dem AbgÄG 2014 zulässig waren. Die Anschaffung sei bereits am 9.1.2014 im Vertrauen auf die Abzugsfähigkeit erfolgt. Die rückwirkende Streichung der…
…Die Wahl- bzw. Änderungsmöglichkeit des Asset Managers und der Veranlagungsstrategie durch den Versicherungsnehmer gewährleiste nicht das Vorliegen eines Tarifs. Für die Annahme einer Lebensversicherung sei im Übrigen das Vorliegen eines gewissen Mindestrisikos der Versicherungsgesellschaft auch schon vor dem FMA-Schreiben vom 12.12.2006 gefordert…
…relevierten VwGH-Erkenntnissen kann die Beschwerdeführerin nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts für die Rechtfertigung der streitgegenständlich geltend gemachten Abschreibungen schon allein deshalb nichts gewinnen, weil das tatsächliche Vorliegen von Aufwendungen in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen - im Gegensatz zum Beschwerdefall - unstrittig war. Im Beschwerdefall geht es aber darum…
…relevierten VwGH-Erkenntnissen kann die Beschwerdeführerin nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts für die Rechtfertigung der streitgegenständlich geltend gemachten Abschreibungen schon allein deshalb nichts gewinnen, weil das tatsächliche Vorliegen von Aufwendungen in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen - im Gegensatz zum Beschwerdefall - unstrittig war. Im Beschwerdefall geht es aber darum…
…4 angewendet wird. Die Besteuerung (§ 22 Abs. 2) von Kapitalerträgen und Einkünften aus der Veräußerung von Beteiligungen unterbleibt insoweit, als im Veranlagungszeitraum Zuwendungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 7 des Einkommensteuergesetzes 1988 getätigt worden sind, davon Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt worden ist und…
…unseres Erachtens methodisch grundsätzlich nachvollziehbar. lm Folgenden soll die Ermittlung der Vergleichsrendite gemäß BFG RV/6100603/2016 auf die Verhältnisse bei der Beschwerdeführerin übertragen werden: - Basiszinssatz (Faktor der Vergleichsrendite Kapitalmarkt): Heranzuziehen ist die Sekundärmarktrendite (kurz: SMR) als Vergleichsveranlagung in festverzinsliche Wertpapiere. Nach der Rechtsprechung des…
…dass die Veranlagungen aufgrund der abgegebenen Abgabenerklärungen sowie der Offenlegung der CH-Kapitalerträge für jedes einzelne der Streitjahre im Zuge der Selbstanzeige vom 05.11.2012 erfolgt wären. Die Kapitalerträge für die Jahre 2003 und 2004 seien mit dem Bruttobetrag mit dem besonderen Steuersatz von…
…Bestreitung von Betriebsausgaben zur Verfügung zu stehen, also dem Betrieb als Zahlungsmittel bzw. Geldwert erhalten bleibt. Im gegenständlichen Fall wurde im Veranlagungszeitraum 2010 vom Bf. auf dem Wertpapierdepot allerdings eine erhebliche Anzahl von An- und Verkäufen von Wertpapieren (Aktien) getätigt, welche zu einem Verlust führten.…
…000 Euro, mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 Abs. 1 versteuern (begünstigte Besteuerung). Der Höchstbetrag von 100.000 Euro steht jedem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum nur einmal zu. Der Anstieg des Eigenkapitals ergibt sich aus jenem Betrag, um den der Gewinn, ausgenommen Übergangsgewinne und Veräußerungsgewinne, die…
…oder nur geringe. Also jene, die im Freibetrag liegen. Es gibt ja pro Person einen Veranlagungsfreibetrag. Erst im Zuge der Verarbeitung des Finanzamtes ist die Bemessungsgrundlage für die AfA so gering ausgefallen, absolut unüblich gering mit EUR 500/m². Ich habe das noch nie in…
…die alternative Veranlagungsmöglichkeit in festverzinslichen Wertpapieren würde wieder entsprechend dem Zinssatz bei Kranewitter in der Empfehlung des Hauptverbandes der Sachverständigen Österreichs ansteigen. Eine ungenügende Fragestellung der Fachexperten des Finanzamtes an den Hochbau SV und eine daraus abgeleitete ungenügende Sachverhaltsdarstellung und Begründungspflicht kann nicht zu Lasten…