…nicht zu einer Nichtabzugsfähigkeit dieser Kosten. b) Die Leistungen des Sohnes von ***WB*** seien in der Messebetreuung gelegen. B. Unterlagen, Schriftverkehr Durch die rechtsfreundliche Vertretung der SMI sowie der SM GmbH wurde mit Schreiben vom 06.07.2009 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt…
…an CHS erfolgten. Überdies wird nach der schon oben angeführten Firmenpräsentation ebenfalls davon auszugehen sein, dass CAG ein verbundenes Unternehmen zur Bf. darstellte. Auch erscheint die Vermutung des Finanzamtes, dass der Alleingesellschafter der Firma CAG nur als Treuhänder für die Bf. oder der Bf. nahestehende…
…zur Verfügung gestanden, waren also zur Kenntnis zu nehmen . Wenn es zwischen den Unternehmern, für unternehmerische Leistungen, zu Verrechnungen gekommen ist, dann hat dies lediglich eine Verschiebung von Gewinnanteilen von einer zur anderen Person bedeutet, die auf der einen Seite den Gewinn erhöht, auf der…
…Beherbergungsbetriebe; Errichtung und Betrieb von Filialen, Produktionsstätten und weiteren Betriebsstätten sowie die Beteiligung und Geschäftsführung an Unternehmungen mit gleicher Zielsetzung im In- und Ausland (Gesellschaftsverträge). Der Reitstall hatte 40 Einstellplätze, von denen 25 belegt waren. Die Kapazität für 40 Pferde wäre ohne weiteren Umbau da…
…entspricht nicht den vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Kriterien für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, die kumulativ vorliegen müssen. Die Abgabenbehörde hat demnach zu Recht die in Rede stehenden Reisekosten nicht als steuerliche Abzugspost zugelassen. Zulässigkeit einer Revision Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…die Anweisung von Q betreffend Textierung "Mehraufwand für weitere 11 Wohnungen" nicht verständlich. So sei auch das Mail vom 20. August 2010 mit dem Inhalt zu verstehen: "zu den 10% kannst verrechnen Text: Mehraufwand für weitere 11 Wohnungen (75.000,-) davon 85%" (Q an Name7…
…2008) und -EUR 400.000 (2009) rechtfertigen könnten, jeweils nach Erteilung der uneingeschränkten Bestätigungsvermerke eingetreten sind. Im vorliegenden Fall beruhen die von der Bf. angestrebten "rechnerischen Abgrenzungen" der Bestandsveränderungen an noch nicht abgerechneten Leistungen iHv -EUR 600.000 (2007), -EUR 500.000 (2008) und -EUR…
…ist. Wir haben Routexkarten, für fast alle Fahrzeuge, auch für die Deutschen. Von der österreichischen Firma stellen wir dann eine Rechnung an die deutsche Firma und verrechnen so die Kosten nach Deutschland. 14. Gibt es eine Betriebsstätte der Firma a in Österreich? Antwort: Nein. 15…
…UStG5, § 12 Tz 64). Nach der Judikatur des VwGH fehlt es an einer Leistung (und daher auch an der Vorsteuerabzugsberechtigung), wenn für einen in einer Rechnung zum Ausdruck gebrachten Leistungsaustausch zwischen gesellschaftsrechtlich nahestehenden Personen die Kriterien der Angehörigenjudikatur nicht erfüllt sind (VwGH 29.03.2007…
…der Geschäftsführer der Bf , sei der Bruder des 100 % igen Gesellschafters der Bf . B.X. als Empfänger der Zuwendung (Leistung einer Zahlung von € 196.200) falle damit zweifelsfrei unter den Begriff “nahestehende Person“, was auch aus den in der Rechtsprechung enthaltenen Beispielen für Nahebeziehungen…
…dargestellten Verrechnungen zwischen Bf_Vater und ihm gestellt. Dazu existieren von Bf_Vater erstellte Abrechnungen, die sich auf dem oben erwähnten Laptop befinden. Diese dienen zum Nachweis dafür, dass Bf_Vater Kosten vorfinanziert hat und diese Kosten vom Bf. in weiterer Folge an Bf_Vater…
…Es ist somit realistisch und nachvollziehbar, dass die BF allen ihren „nahestehenden Subunternehmern“ einer Stundensatz von € 13,00 zugestand. Doch auch hinsichtlich der Berechnung dieser Stundensätze für die SubunternehmerA kann das BFG den Ausführungen des FA nicht folgen. Die Berücksichtigung eines höheren Stundensatzes für…
…auf Grund der Beteiligungsverhältnisse, der Geschäftsführer-Bestellungen und der persönlichen Beziehungen die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes über "nahe Angehörige" anzuwenden ist, die Bf. Unterlagen betreffend die vermeintlichen Leistungen der ***A-GmbH*** an die Bf. nicht vorgelegt hat, die Vertragsgestaltung mit der ***A-GmbH*** nicht fremdüblich ist…
…Maße konkret sein, dass die Einschätzung des genauen Marktwerts der Leistung möglich ist und in der Folge die Feststellung getroffen werden kann, ob auch ein fremder Dritter jene Gegenleistung zu erbringen bereit gewesen wäre, welche von der nahestehenden Gesellschaft geleistet worden ist. Einer besonders exakten…
…worden. Dies berücksichtige nicht, dass der Steuersatz von 10% ganz allgemein lt. § 10 Abs. 2 Z 14 UStG auf die Leistungen der Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hierbei üblichen Nebenleistungen im Rahmen von Jugendheimen an Personen bis 27 Jahre zu verrechnen sei, unabhängig davon, ob…
…in Faktum 4 für sehr wahrscheinlich gehalten werde. Die Außenprüfung schließt sich aufgrund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens den Aussagen in dem Gutachten der ***11*** diesbezüglich an. Geldrückflüsse an den Bf. bzw. ihm nahestehende Firmen (wie in Faktum 4) konnten auch von der Außenprüfung keine festgestellt werden…
…haben. Unter einem Anteilsinhaber ist dabei ein Gesellschafter oder eine Person mit einer gesellschafterähnlichen Stellung zu verstehen. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt wird (siehe z.B. VwGH vom 31.5.2011…
…der lntercompany-Verrechnungen auf der Grundlage des Angebots der C. GmbH vom 7.11.2012 wird zugestimmt. Der Bericht des Bf. als Masseverwalterin an das Handelsgericht vom 06. Dezember 2012 enthält Folgendes: Zu berücksichtigen ist jedenfalls, dass gewisse Steuerrisiken bestehen. Nach der von mir gemeinsam…
…Gewinnspanne erzielt hat, um ihre Kosten zu decken und noch einen Gewinn aus dem Anbieten von ausländischen Kommunikationsdienstleistungen zu erzielen. Mit einer bloßen Prozessbehauptung ist es dabei nicht getan. 2.2. Zur aufgestellten Behauptung der Bf., es seien zu 50% der Leistungen an Unternehmer (§ 19…
…gestundet. Auf Grund des bei Vereinbarungen zwischen einander nahe stehenden Personen fehlenden Interessengegensatzes hat die höchstgerichtliche Rechtsprechung besondere Kriterien für die steuerliche Anerkennung derartiger Vereinbarungen entwickelt. Eine Überprüfung derartiger Vereinbarungen ist in allen Fällen erforderlich, in denen Aufwendungen an Nahestehende steuerlich geltend gemacht werden sollen. …