…0058-L/02). Der Zeitpunkt der Anschaffung stimme mit dem Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums überein. Anschaffungszeitpunkt sei der Zeitpunkt der Lieferung, also der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (VwGH v. 26.7.2007, 2007/15/0096…
…Anschaffungszeitpunkt nicht das signing (Verpflichtungsgeschäft), sondern das closing (Verfügungsgeschäft) entscheidend. Erst zu diesem Zeitpunkt erlangt der Erwerber nicht nur die rechtliche, sondern auch die faktische Verfügungsmöglichkeit über die Beteiligung (Vgl Lachmayer, RdW 2014/245 [230]; Atzmüller/Wiesner/Zangerl-Reiter in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG …
…das Closing maßgeblich ist. "Bei Erwerb einer Beteiligung ist für den Anschaffungszeitpunkt nicht das Signing (Verpflichtungsgeschäft), sondern das Closing (Verfügungsgeschäft) maßgeblich, weil erst zu diesem Zeitpunkt der Erwerber auch die faktische Verfügungsmöglichkeit über die Beteiligung erlangt" (Lachmayer, AbgÄG 2014: Firmenwertabschreibung bei Gruppenbesteuerung abgeschafft, RdW 2014…
…das Closing maßgeblich ist. "Bei Erwerb einer Beteiligung ist für den Anschaffungszeitpunkt nicht das Signing (Verpflichtungsgeschäft), sondern das Closing (Verfügungsgeschäft) maßgeblich, weil erst zu diesem Zeitpunkt der Erwerber auch die faktische Verfügungsmöglichkeit über die Beteiligung erlangt" (Lachmayer, AbgÄG 2014: Firmenwertabschreibung bei Gruppenbesteuerung abgeschafft, RdW 2014…
…tatsächliche Übergabe der Seilbahnanlage lt. Leistungsvertrag erfolgte am 24. November 2005. Mit der Übergabe der Anlage "B_Bahn" erwarb die Bf die faktische Verfügungsmöglichkeit und damit das wirtschaftliche Eigentum über die Anlage. 5. Die Inbetriebnahme der Seilbahnanlage zum öffentlichen Liftbetrieb erfolgte am 5. Dezember 2005. …
…1 Z 1 GrEStG rückgängig gemacht, wenn der Vertrag zwar der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Erfolgt die Rückgängigmachung nur, um den Verkauf des Grundstückes an einen…
…Wirtschaftsgut hunderte Pflanzenschutzproduktregistrierungen. Dazu seien natürlich entsprechende Unterlagen unerlässlich gewesen weshalb er bzw. die B-GmbH diesbezüglich sehr sensibel gewesen sind. Der Masseverwalter habe die Verfügungsmöglichkeiten über die Unterlagen nicht aufgeben wollen, obwohl sie [die B-GmbH bzw. C] diese erworben hätten. Schlussendlich habe es…
…des jahrzehntelangen Dienstverhältnisses und dem Pensionsantritt in einem neuen aktiven Beschäftigungsverhältnis zu überbrücken. Daraus ergebe sich auch aufgrund der sehr engen zeitlichen Restriktionen eine faktische Unmöglichkeit der Bestreitung des vom FA anhand von Wikipedia-Quellen gezeichneten Weges, zumal die Beurteilung ex ante zu erfolgen habe…
…GrEstG 1987 rückgängig gemacht, wenn der Vertrag zwar- was die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt- der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine urspüngliche (freie) Rechtsstellung nicht wiedererlangt. In Fällen, in denen die Auflösung…
…0039, mwN). Der Bf. argumentiert, dass er im Beschwerdezeitraum weder (faktischer) Geschäftsführer noch Gesellschafter war und damit auch nicht wirtschaftlicher Eigentümer gewesen sein konnte. Im Beschwerdefall war der Bf. von der Gründung Datum1 bis Datum6 Gesellschafter der N-GmbH. Am Datum6 übertrug der Bf. seinen…
…25. GP 24) trifft dies etwa dann zu, wenn durch faktische Gegebenheiten oder rechtliche Schranken die amtswegige Ermittlung des Sachverhaltes eingeschränkt oder verhindert ist. Dies gilt grundsätzlich bei Auslandssachverhalten und wenn nach der Lage des Falles nur der Abgabepflichtige Angaben zum Sachverhalt machen kann bzw…
…hierauf bezogenen Verfahrens. Diese (vom Finanzamt dargestellte) faktische Zuordnung durch die Depotbank erlaubt jedoch nicht den - vom Finanzamt allerdings gezogenen - Schluss, das Vorgehen der Bank wäre rechtens erfolgt. Eine Verfügung über die gegenständliche Buchung war mir nicht bereits am Abend des 30.12.2019 (vor…
…von ***18*** und der ***27*** getätigt. Demnach hat der Besch. 2 lange Zeit faktisch fast allein über das Bankkonto 2 verfügt und dort Barabhebungen getätigt, die zu Eingängen in der Kassa der ***4*** geführt haben und dort wiederum bar abgehoben wurden. V an den Besch…
…Steuerbescheide der Stadt Hs für die Jahre 2013 - 2015; Anhänge zu den Beilagen ./2 - /4). Entgegen der Begründung des Finanzamtes hatte der Bf. seit seinem Wegzug aus Österreich keinen (faktischen) inländischen Wohnsitz, und ist der Bf. mit seinen Einkünften daher in Österreich nicht steuerpflichtig. Zur…
…der Feststellung des Verwenders (Halters iSd EKHG) und somit des Schuldners der NoVA und der KfzSt abwägend festzustellen, zu welcher Person aufgrund des zukommenden Nutzens und der tatsächlichen Verfügungsmöglichkeit über das Kraftfahrzeug die größte Nähe besteht. Nach den dargestellten Sachverhaltsfeststellungen war dies unzweifelhaft die Bf…
…des jahrzehntelangen Dienstverhältnisses und dem Pensionsantritt in einem neuen aktiven Beschäftigungsverhältnis zu überbrücken. Daraus ergebe sich auch aufgrund der sehr engen zeitlichen Restriktionen eine faktische Unmöglichkeit der Bestreitung des vom FA anhand von Wikipedia-Quellen gezeichneten Weges, zumal die Beurteilung ex ante zu erfolgen habe…
…Funktion bei der IGmbH gab BfKompl an, dass er immer der zumindest faktische Geschäftsführer gewesen sei. Eine weitere Stellungnahme zu den Ausführungen des Richters erfolge nicht und die Beschwerde werde trotz der Ausführungen des Richters und der drohenden sogenannten "Verböserung" nicht. Festgestellter Sachverhalt Soweit…
…weder behauptet noch nachgewiesen. Gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Hintergrund der LEKG und 3.2. Wirtschaftlicher Eigentümer und faktischer Geschäftsführer Im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung gab E am 9.10.2012 niederschriftlich an, dass er sich auf Ersuchen des BfKompl als Kommanditist an den 8 KGs beteiligt habe…
… 82 Abs. 8 KFG. In wirtschaftlicher Betrachtung hatte der Bf. faktische Verfügungsmacht über das KFZ und konnte das KFZ jederzeit gebrauchen. Daran ändert auch die Kostentragung durch die GmbH nichts. Es widerspräche nämlich der Intention des Gesetzgebers, wenn aufgrund der Kostentragung durch eine dritte Person…
…die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt - der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche (freie) Rechtstellung nicht wiedererlangt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt das Rückgängigmachen eines Kaufvertrages im Sinn des § 17 Abs…