…Beschwerde vom 25.10.2024 werde im Wesentlichen vorgebracht, seit Corona überhaupt keine Umsätze erzieht zu haben. Es sei eine faktische Stundung mit dem Magistrat der Stadt Wien erzielt worden, weil weder Mahnungen noch Zahlungsaufforderungen erfolgt seien. Weiters wirke die Insolvenzquote reduzierend auf den Rückstand…
…Ansuchen vom 29. März 2018 beantragte die Bestrafte Zahlungserleichterung hinsichtlich ihres Rückstandes am Strafkonto dergestalt, dass sie um Stundung bis zum 31. Juli 2018 und für die Zeit danach um Gewährung einer Zahlung in Form monatlicher Raten zu € 200,00 ersuchte. Dies mit der…
…04.2022 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 29. März 2022, Strafkontonummer ***Nr***, betreffend die Abweisung eine Zahlungserleichterungsansuchens (Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen) gemäß § 172 Abs 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung mit § 212 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Bestraften mit erheblichen…
…86), der wie folgt festhält (VfGH 11.12.1986, G 119/86): "Schutz" als Teilaspekt des Ausdrucks "Rechtsschutz" ist auf den Rechtsunterworfenen bezogen und meint nicht zuletzt die - rechtzeitige - Wahrung und Gewährleistung einer faktischen Position, weshalb Rechtsschutzeinrichtungen diesen Zweck notwendig in sich schließen. Der VfGH…
…| 185,87 | Einfuhrumsatzsteuer | 03/2021 | 26.254,64 | Einfuhrumsatzsteuer | 07/2021 | 1.617,63 | Stundungszinsen | 2021 | 261,89 | Einfuhrumsatzsteuer | 08/2021 | 7.323,80 | Körperschaftsteuer | 10-12/2021 | 125…
…dadurch schadenersatzrechtlichen und unter Umständen auch strafrechtlichen Ansprüchen auszusetzen. Eine faktische Beeinflussung der Mittelgewährung lag somit - anders als in dem Judikat zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht vor. 7 Darüber hinaus ist der vorliegende Sachverhalt auch gänzlich anders gelagert, als die in der Entscheidung des VwGH zu 90…
…I. 1. Faktische Erledigung der Rückzahlungsanträge durch den Realakt der Auszahlung des Erstattungsbetrages Grundsätzlich sind Parteienanträge von der Verwaltungsbehörde mit Bescheid zu erledigen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann Anträgen - ohne Absprache mit Bescheid -durch bloße Vornahme des begehrten Realaktes entsprochen werden. Diese Anwendungsfälle sind idR…
…könnten ihr logischerweise nicht vorgeschrieben werden, weil sie nicht mal im Unternehmen gewesen sei. Außerdem bezögen sich die Abgaben wie die Anspruchszinsen, Körperschaftsteuer, Stundungszinsen usw. für den Zeitraum 2012-2014, also vor ihren Zeiten. Die Lohnabgaben für 03/2017 seien am 20.03.2017 iHv…
…§ 216 BAO, Antrag auf Stundung, St.Nr. ***Konto***") wandte sich die Beschwerdeführerin an die belangte Behörde. [...] Mit Datum vom 19.12.2017 erließ die belangte Behörde einen Abrechnungsbescheid: [...] Mit Schreiben vom 19.1.2018 bekämpfte die Beschwerdeführerin den Abrechnungsbescheid der belangten Behörde. [...] Mit Beschwerdevorentscheidung vom…
…5.7.2013 zwar ein solches Ansuchen vorgelegen, da jedoch zum Zeitpunkt des Ablaufes der vom Bf begehrten und mit Bescheid vom 17.7.2013 zuerkannten Stundungsfrist bis zum 1.2.2014 kein neuerlicher Antrag auf Zahlungserleichterungen gestellt wurde, noch die Zahlung des Abgabenbetrages erfolgte…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…bezeichneten Konto als unentrichtet aushaftenden Abgabenschuldigkeiten von insgesamt € 8.327,02; davon € 5.500,00 an Geldstrafe; € 363,00 an Verfahrenskosten und € 2.464,02 an Nebengebühren (Säumniszuschläge und Stundungszinsen) ersucht worden war, abgewiesen. Begründend dazu wurde ausgeführt, dass Zahlungserleichterungen gemäß …
…keine Ein- und Ausgänge mehr getätigt, sodass die Körperschaftsteuer 7-12/2007 und 2008 zu Unrecht vorgeschrieben wurde." Um Stundung des Steuerrückstandes wurde ersucht. Nachdem das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 31.08.2012 die Berufung als unbegründet abgewiesen hat, beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der…
…dadurch schadenersatzrechtlichen und unter Umständen auch strafrechtlichen Ansprüchen auszusetzen. Eine faktische Beeinflussung der Mittelgewährung lag somit - anders als in dem Judikat zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht vor. 7 Darüber hinaus ist der vorliegende Sachverhalt auch gänzlich anders gelagert, als die in der Entscheidung des VwGH zu 90…
…Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Dem Einwand der Bf., dass sie nie die faktische Geschäftsführung innegehabt, sondern dies der Prokurist P-5 wahrgenommen habe, ist entgegenzuhalten, dass - wie bereits…
… 3 Abs. 2 lit. d insbesondere die Nebengebühren der Abgaben, wie die Stundungs- und Aussetzungszinsen, der Säumniszuschlag und die Kosten (Gebühren und Auslagenersätze) des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens, worunter gemäß § 26 AbgEO insbesondere Pfändungsgebühren und die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen (somit auch Postgebühren) fallen. Gemäß…
…18 | 51.899.29 | Anspruchszinsen | 2012 | 22.01.18 | 5.892,39 | Aussetzungszinsen | 2019 | 02.01.20 | 34.944.29 | Stundungszinsen | 2018 | 16.05.18 | 8.158,48 | Summe: |  …
…2017 | 15.09.2017 | 10,52 | Zuschlag zum DB 08/2017 | 15.09.2017 | 1,03 | Stundungszinsen 2017 | 18.09.2017 | 137,99 | SZA 2014 | 18.09.2017 | 79,44 | SZA 2015 |…
…2 lit. d BAO insbesondere die Nebengebühren der Abgaben, wie die Stundungs- und Aussetzungszinsen, der Säumniszuschlag und die Kosten des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens. Der Rückstand bestehe infolge Nichtentrichtung der im Zeitraum von 15.09.2011 bis 16.04.2012 fälligen Abgaben. Der Bf. sei vom…