…technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6%, höchstens jedoch 13 200 €, - sonst 12%, höchstens jedoch 26 400 €, der Umsätze im Sinne des § 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung. Daneben dürfen…
…freiberuflicher Tätigkeit. Zu diesen Einkünften gehören nur a) Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. Dazu zählen auch Einkünfte aus Stipendien für eine der genannten Tätigkeiten, wenn diese wirtschaftlich einen Einkommensersatz darstellen und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind. Stipendien, die jährlich…
…Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6 %, höchstens jedoch 13.200 €, sonst 12 %, höchstens jedoch 26.400 €, der Umsätze im Sinne des § 125 Abs…
…im kirchlichen, mildtätigen, sozialen, erzieherischen oder gemeinnützigen Bereich tätig sind." Auch ist diese Rechtsansicht deshalb verfehlt, da Vereine nach dem VereinsG ohne eine weitere Rechtsgrundlage nicht zur "Verbreitung der Religionslehre" dienen können. Eine Aufnahme eines derartigen Zweckes (Unterstützung einer Kultusgemeinde) wäre sohin rechtswidrig. Lediglich in…
…somit einen Pauschalansatz von monatlich € 1.200,00 zum Vergleich darstellen. Familiär bedingt hätten die Kinder bei den Großeltern gelebt, da die Eltern aufgrund des ständigen Aufenthaltes im Lokal den erzieherischen Verpflichtungen nicht hätten nachkommen können. Die Großeltern hätten sich auch aus eigenem verpflichtet…
…Kleidung, Spielzeug, kindergerechtes Mobiliar, sowie bei engerer Auslegung auch Teile der Mietaufwendung getätigt. Zudem werden von Frau X. im Zuge ihrer erzieherischen Tätigkeit, derer sie mit beispielhafter Hingabe nachkommt, auch Ausflügen zu Sport- und anderen Freizeitveranstaltungen finanziert. Sohin kann nicht, ohne dies näher zu erläutern…
…Vermögen" dargestellt habe. Im Gegensatz dazu habe die Stifterin G.F. (FL-StiftungA, das Vermögen stammte von ihrer originären deutschen Familie) einen strengen und erzieherischen Zweck verfolgt, der darauf abgezielt habe, ihren Enkelkindern den Vermögenszugriff und jegliche Verfügungsmacht über das Vermögen bis zur Vollendung ihres…
…technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6 %, höchstens jedoch 13.200 €, - sonst 12%, höchstens jedoch 26.400 €, der Umsätze im Sinne des § 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung. Daneben dürfen…
…auch REHA Aufenthalt), sie konnte sich nicht um die Kinder kümmern, weswegen ich alle pflegerischen und erzieherischen Aufgaben übernahm. Zusätzlich möchte ich auch erwähnen, dass es seit 12. Juni 2015 keinen Kontakt mehr mit der Kindesmutter gibt (ungefähr im März 2016 informierte sie sich nur…
…wohne ich mit meinen Kindern im Haus in der Straße1 und versorge sie dort. Es ist aus erzieherischen Gründen (Schulbesuch und Berufsausbildung etc.) nicht anders möglich, weil bereits vor der Trennung von meiner Lebensgefährtin die Kinder in der Stadt Salzburg die Schule besucht haben und…
…In der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 führte der Bf. aus, als Sozialpädagoge im Bereich der Familienintensivbetreuung Familien mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, die mit erzieherischen, materiellen, psychischen und/oder sozialen Problemen belastet seien. Im Rahmen dieser Tätigkeit würden Aufgaben wie psychologische und pädagogische…
…Es handle sich um ein klares Konzept: Ihr Mann lebe mit seinen 4 Kindern in einer Wohnung, sie komme dorthin nur als Gast. Sie übernehme keine erzieherischen Aufgaben für seine Kinder, ihr Mann führe seinen Haushalt alleine. Genauso halten sie es umgekehrt in ihrer Wohnung…
…einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6%, höchstens jedoch 13.200 Euro, - sonst 12%, höchstens jedoch 26.400 Euro, der Umsätze im Sinne des § 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung. Daneben dürfen nur folgende…
…jusline.at/paragraphs/history/11461) gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit "Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. Dazu zählen auch Einkünfte aus Stipendien für eine der genannten Tätigkeiten, wenn diese wirtschaftlich einen Einkommensersatz darstellen". Im Gegensatz hierzu stellen jedoch "Stipendien…
…diesen Einkünften gehören nur a) Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. Dazu zählen auch Einkünfte aus Stipendien für eine der genannten Tätigkeiten, wenn diese wirtschaftlich einen Einkommensersatz darstellen und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind. Stipendien stellen keinen wirtschaftlichen Einkommensersatz dar…
…technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6 %, höchstens jedoch 13.200 €, - sonst 12 %, höchstens jedoch 26.400 €, der Umsätze im Sinne des § 125 Abs 1 der Bundesabgabenordnung. (...) Gemäß § 10…
…technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6 %, höchstens jedoch 13.200 €, - sonst 12 %, höchstens jedoch 26.400 €, der Umsätze im Sinne des § 125 Abs 1 der Bundesabgabenordnung. (...) Gemäß § 10…
…technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6%, höchstens jedoch 13 200 €, sonst 12%, höchstens jedoch 26 400 €, der Umsätze im Sinne des § 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung. Daneben dürfen…
…oder technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6%, höchstens jedoch 13 200 €, sonst 12%, höchstens jedoch 26 400 €, der Umsätze im Sinne des § 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung. [……
…gehören nur a) Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, - Unternehmensberater…