…des Beschwerdeführers in Österreich vorliege und die geforderten Nachweise betreffend den Aufenthalt in Deutschland nicht vorgelegt worden seien. Da im gegenständlichen Fall Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland (Deutschland) hätten, treffe den Beschwerdeführer - unter Verweis auf die einschlägige Rechtsprechung des VwGH - eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht…
…der Behauptungs- und Mitwirkungspflicht auch dann in den Hintergrund, wenn die Behörde nur auf Antrag - wie es auf den vorliegenden Beschwerdefall zutreffe - tätig werde (Verweis auf VwGH 20.6.1990, 89/13/0107). Für antragsgebundene Verfahren bestehe somit eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei…
…Ermittlungspflicht gegenüber der Behauptungs- und Mitwirkungspflicht auch dann in den Hintergrund, wenn die Behörde nur auf Antrag - wie es auf den vorliegenden Beschwerdefall zutrifft - tätig wird (VwGH 20.6.1990, 89/13/0107). Für antragsgebundene Verfahren besteht somit eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei…
…wird durch eine erhöhte Mitwirkung des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Nach der Rspr liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei ist…
…von sich aus erneut ein Anbringen mit zweckdienlichen Unterlagen einzubringen, um nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, er sei seiner Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht nicht nachgekommen. Im BFG-Verfahren hat der Bf schließlich zahlreiche Unterlagen vorgelegt; soweit aussagekräftige Unterlagen bzw Belege für vom Bf angesetzte Werbungskosten…
…eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua. dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und…
…Tz 16). 4) Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten; freie Beweiswürdigung: Nach der Rechtsprechung liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (bzw. eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua. dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher…
…ist zunächst auf die bei Auslandssachverhalten erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen hinzuweisen (vgl. VwGH 26.07.2000, 95/14/0145). Gerade bei Sachverhalten mit Auslandsbezug trifft den Steuerpflichtigen eine besondere Verantwortung, die für die Abgabenbehörde maßgeblichen Umstände vollständig offenzulegen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen…
…bzw. glaubhaft und nachvollziehbar darzustellen. Der Bf gibt in seiner Beschwerde an, dass er die erforderlichen Unterlagen nicht nachreichen kann, da zu viel Zeit verstrichen sei. Dabei besteht für antragsgebundene Verfahren wie es in concreto der Fall ist, eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Bf…
…BFG folgt zwar nicht der Ansicht des Finanzamtes, dass die Pauschalierung eine Begünstigungsvorschrift ist und der Bf somit von vornherein beweispflichtig für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Pauschalierung ist. Vielmehr trifft den Bf aber eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht, der er keinesfalls nachgekommen ist. …
…eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) auch dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und…
…Ermittlungspflicht gegenüber der Behauptungs-und Mitwirkungspflicht auch dann in den Hintergrund, wenn die Behörde nur auf Antrag - wie es auf den vorliegenden Beschwerdefall zutrifft - tätig wird (VwGH 20.6.1990, 89/13/0107). Für antragsgebundene Verfahren besteht somit eine erhöhte Mitwirkungs-und Offenlegungspflicht der Partei.…
…15.7.2021, RV/1100450/2018). Ihn trifft diesbezüglich auch eine Beweisvorsorgepflicht. Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei dann gegeben, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben. Die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maß höher, als die behördlichen…
…kann (VwGH 25.10.1995, 94/15/0131, 94/15/0181). Für antragsgebundene Verfahren besteht eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei. Liegt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor, so hat die Behörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung festzustellen. Dieser Grundsatz der freien…
…besteht eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei. Liegt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor, so hat die Behörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung festzustellen. Gemäß § 6 Abs. 5 leg.cit. haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich…
…Tagen, an denen der Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitgeberstaates für den Arbeitgeber tätig sei, stehe dem Ansässigkeitsstaat zu. Hätten Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland, treffe den Abgabepflichtigen eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht, um die eingeschränkten behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten zu kompensieren. Sachverhaltsmäßig stehe fest, dass der Bf. lt…
…gemäß § 10 Abs. 1 FLAG auch hinsichtlich der Familienbeihilfe - eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei. Es wäre demnach an der Bf. gelegen, im Rahmen einer Beantwortung des Vorhalts den darin enthaltenen Ausführungen substantiiert entgegenzutreten und auch die darin geforderten Nachweise nachzureichen, bzw. eine Erklärung…
…). Insbesondere gilt für antragsgebundene Verfahren - somit gemäß § 10 Abs. 1 FLAG auch für die Gewährung einer Familienbeihilfe - eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei. Es wäre demnach an der Bf. gelegen, sofern die Tochter einen nach der Aktenlage nicht erkennbaren Tatbestand nach den Bestimmungen des…
…EStG 1988 ausgenommen. Die pflegebedingten Aufwendungen für den Sohn hätten daher nicht berücksichtigt werden können. Bei Sachverhalten die ihre Wurzel im Ausland hätten, bestehe eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen (VwGH 23.2.1994/92/15/0159). Aus den vom Bf. vorgelegten fremdsprachlichen Unterlagen…
…eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und ein…