…weil die Kunden der bfP offenbar gerade nicht wollen, dass ihre verstorbenen Haustiere wie Sachen behandelt werden. Für die Beurteilung eines Leistungsbündels als einheitliche Leistung nicht von Bedeutung ist grundsätzlich, ob die Leistungen zusammen (in einem Pauschalentgelt) abgerechnet werden. Allerdings geht das Vorbringen der bfP…
…der Mehrwertsteuer getrennt zu beurteilende Leistungen anzusehen ist. Denn aus der Rechtsprechung des EuGH geht hervor, dass unter bestimmten Umständen mehrere formal unterschiedliche Einzelumsätze, die getrennt erbracht werden und damit jeder für sich zu einer Besteuerung oder Befreiung führen könnten, als einheitlicher Umsatz anzusehen sind…
…der Berufung vom 28.3.2012 online zwei Mal erstreckt und endigte am 30.3.2012. Die Bf (Berufung vom 28. 3.2012) bringt vor, es liege eine einheitliche Leistung vor, die zur Gänze in Deutschland zu versteuern sei . Die Bf brachte vor: Nur der…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Ob eine Leistungseinheit vorliegt und ob bei einem Vertragsverhältnis die selb- oder unselbständigen Merkmale überwiegen, ist im Einzelfall im Rahmen…
…sondern auf die einheitliche Leistung abzustellen, wodurch die Aufteilung auf einzelne Belege unter der Grenze der Beurteilung einer einheitlichen Gesamtleistung nicht im Wege steht. Der Subunternehmer ***8*** erbrachte für das Bauvorhaben "***9*** 7" Bauleistungen in Höhe von € 12.524,- und für das Bauvorhaben "***10…
…Würde man entgegen der in diesem Erkenntnis vertretenen Ansicht die Lieferung des Bootes und die Übertragung der Zulassung als wirtschaftliche Einheit ansehen, wäre damit für die Bf nichts gewonnen, da diesfalls zwar eine einheitliche Leistung vorläge, die aus zwei Aspekten (Bootslieferung, Übertragung der Zulassung) bestünde…
…Würde man entgegen der in diesem Erkenntnis vertretenen Ansicht die Lieferung des Bootes und die Übertragung der Zulassung als wirtschaftliche Einheit ansehen, wäre damit für die Bf nichts gewonnen, da diesfalls zwar eine einheitliche Leistung vorläge, die aus zwei Aspekten (Bootslieferung, Übertragung der Zulassung) bestünde…
…Würde man entgegen der in diesem Erkenntnis vertretenen Ansicht die Lieferung des Bootes und die Übertragung der Zulassung als wirtschaftliche Einheit ansehen, wäre damit für die Bf nichts gewonnen, da diesfalls zwar eine einheitliche Leistung vorläge, die aus zwei Aspekten (Bootslieferung, Übertragung der Zulassung) bestünde…
…Würde man entgegen der in diesem Erkenntnis vertretenen Ansicht die Lieferung des Bootes und die Übertragung der Zulassung als wirtschaftliche Einheit ansehen, wäre damit für die Bf nichts gewonnen, da diesfalls zwar eine einheitliche Leistung vorläge, die aus zwei Aspekten (Bootslieferung, Übertragung der Zulassung) bestünde…
…Würde man entgegen der in diesem Erkenntnis vertretenen Ansicht die Lieferung des Bootes und die Übertragung der Zulassung als wirtschaftliche Einheit ansehen, wäre damit für die Bf nichts gewonnen, da diesfalls zwar eine einheitliche Leistung vorläge, die aus zwei Aspekten (Bootslieferung, Übertragung der Zulassung) bestünde…
…Die Kunden der Bf. sind bis auf wenige Ausnahmen Unternehmer (Reiseveranstalter). Die Bf. behandelt die Beförderung und Verpflegung der Passagiere auf dem österreichischen Streckenabschnitt sowie Landausflüge in Österreich ins Stift Melk und Schloss Schönbrunn als einheitliche, echt steuerfreie Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 Z 3…
…einem aufrechten Ö-Cert-Zertifikat vor. Ausgehend davon kam die Beschwerde zum Ergebnis, dass es sich bei dem von der ***X GmbH*** im Rahmen der schulischen Nachmittagsbetreuung erbrachten Leistungsbündel um eine einheitliche Leistung handle, die aus den nachfolgend genannten Gründen als "Schul- und Hochschulunterricht" iSd…
…Auftreten der beiden Personen, in unterschiedlichen Funktionen, auch tatsächlich ausgeübt haben. Für das Bundesfinanzgericht steht somit fest das in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben.…
… 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1993 fällt, sondern eine einheitliche steuerpflichtige Leistung darstelle. 10. Der VwGH nahm im Erkenntnis vom 21.7.1998, 98/14/0100, in der die Aufteilung der Entgelte auf den Normalsteuersatz für die Benützung der Solariumanlage samt Liege einerseits und…
…Auftreten der beiden Personen, in unterschiedlichen Funktionen, auch tatsächlich ausgeübt haben. Für das Bundesfinanzgericht steht somit fest das in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben.…
…Auftreten der beiden Personen, in unterschiedlichen Funktionen, auch tatsächlich ausgeübt haben. Für das Bundesfinanzgericht steht somit fest das in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben.…
…sondern an eine vom Spieler verschiedene Person. In der Regel kommt es daher im Zusammenhang mit dem angebotenen Automatenglücksspiel zu keinem unmittelbaren Leistungsaustausch zwischen dem Lokalinhaber und Spieler. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise erbringt der Lokalinhaber dabei eine einheitliche sonstige Leistung, welche weder eine Vermittlungsleistung (Vermittlung von…
…Vorliegen einer einheitlichen Hauptleistung in Form der Vermittlungsleistung In der Folge ist zu untersuchen, ob eine einheitliche Hauptleistung vorliegt, die der Vermittler gegenüber dem Veranstalter erbringt. Die Abgrenzung von selbständiger Hauptleistung und unselbständiger Nebenleistung ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung und nach dem…
…der Leistung der wirtschaftliche Gehalt maßgeblich sei. Die Hauptleistung der Bf. bestünde dem Dienstleistungsanbieter Spielkunden zu vermitteln. Auch lasse die Entgeltbemessung, die eine holdabhängige Vermittlungsprovision vorsehe, diesen Rückschluss zu, ansonsten wohl bei der zur Verfügungstellung der Räumlichkeiten an die b. Es liege eine einheitliche Hauptleistung…
…den Spieler selbst, sondern an eine vom Spieler verschiedene Person. In der Regel kommt es daher im Zusammenhang mit dem angebotenen Automatenglückspiel zu keinem unmittelbaren Leistungsaustausch zwischen dem Lokalinhaber und Spieler. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise erbringt der Lokalinhaber dabei eine einheitliche sonstige Leistung, welche weder eine…