…Abs. 5 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe von € 2.000,00 (in Worten: Euro zweitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einer Woche verhängt werden. Überdies hat Dr.A pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs…
… 41 FinStrG vorliegt, wodurch sich gegebenenfalls der Strafrahmen für die Ausmessung der Geldstrafe auf bis zu € 78.346,50 (verbleibend € 29.391,00) erhöhen hätte können. Übersehen wurde aber, dass diese Ausdehnung der Strafe lediglich fakultativ ist: Es ist lediglich die Möglichkeit eingeräumt…
… 49 (1) a FinStrG mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages betragt. Nach § 21 (1) (2) FinStrG ist beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen auf eine einheitliche Geldstrafe zu erkennen. Der Beschuldigte ist zwar mehrfach wegen Finanzvergehen…
…so ist auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu erkennen. Neben diesen Strafen ist auf Verfall oder Wertersatz zu erkennen, wenn eine solche Strafe auch nur für eines der zusammentreffenden Finanzvergehen angedroht ist. § 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe…
… 49 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages geahndet, wobei nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen ist, die nach der Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen ist. Der vom Gesetzgeber im…
…§ 21 Abs. 1 erster Satz FinStrG auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu erkennen. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist gem. § 21 Abs. 2 zweiter Satz FinStrG für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Gem. § 23 Abs…
…mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (Kleinverkaufspreis; diesfalls € 27.300,00) geahndet. Hängen - wie hier – die zusammentreffenden Strafdrohungen der beiden durch eine Tat begangenen zwei Finanzvergehen von Wertbeträgen ab, so ist gem. § 21 Abs. 2 FinStrG 3. Satz für die einheitliche Geldstrafe …
…mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (Kleinverkaufspreis; diesfalls € 27.300,00) geahndet. Hängen - wie hier – die zusammentreffenden Strafdrohungen der beiden durch eine Tat begangenen zwei Finanzvergehen von Wertbeträgen ab, so ist gem. § 21 Abs. 2 FinStrG 3. Satz für die einheitliche Geldstrafe …
…mit Geldstrafen bis zum Zweifachen der verkürzten Abgaben geahndet. Dabei ist nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen, die nach der Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen ist. Gem. § 20 Abs. 1 FinStrG ist in den Fällen, in denen auf eine Geldstrafe…
…Strafdrohungen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse…
…im Falle einer gewerbsmäßigen Tatbegehung erhöhte sich die Geldstrafe gemäß § 38 Abs. 1 FinStrG idFd BGBl I 2015/163 auf einen Betrag bis zum Dreifachen der Verkürzungsbeträge. Gemäß § 21 Abs. 1 FinStrG ist im Falle begangener mehrerer Finanzstraftaten auf eine einzige (einheitliche) Geldstrafe zu erkennen…
… 15 Abs. 1, erster Fall WiEREG iV. § 21 Abs. 2 FinStrG wird eine Geldstrafe in Höhe von € 110.000,00 verhängt. Gemäß § 20 Abs. 2 FinStrG wird die Ersatzfreiheitsstrafe mit 88 Tagen bestimmt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG betragen die Kosten des…
…aus den Akten nicht zu erkennen. Hinsichtlich der Geldstrafe ist nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen, die nach der Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen ist. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die konkrete Geldstrafe auszumessen ist…
…für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Ist in einer der zusammentreffenden Strafdrohungen Geldstrafe, in einer anderen Freiheitsstrafe oder sind auch nur in einer von ihnen Geld- und Freiheitsstrafen nebeneinander angedroht, so ist, wenn beide Strafen zwingend vorgeschrieben sind, auf eine Geldstrafe und…
…gem § 21 Abs 1 erster Satz FinStrG auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu erkennen. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen - wie gegenständlich - von Wertbeträgen ab, so ist gem § 21 Abs 2 dritter Satz FinStrG für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend…
…so ist auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu erkennen. Neben diesen Strafen ist auf Verfall oder Wertersatz zu erkennen, wenn eine solche Strafe auch nur für eines der zusammentreffenden Finanzvergehen angedroht ist. § 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe…
…so ist auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu erkennen. Neben diesen Strafen ist auf Verfall oder Wertersatz zu erkennen, wenn eine solche Strafe auch nur für eines der zusammentreffenden Finanzvergehen angedroht ist. § 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe…
…so ist auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu erkennen. Neben diesen Strafen ist auf Verfall oder Wertersatz zu erkennen, wenn eine solche Strafe auch nur für eines der zusammentreffenden Finanzvergehen angedroht ist. Abs. 2: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe ist jeweils…
…Akt und Vorlagebericht dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Ergänzend führte die belangte Behörde darin aus, aufgrund des Einheitsstrafensystems im FinStrG würden schriftliche Vorüberlegungen dazu, wie sich die einheitliche Geldstrafe zusammensetzt, nur als Erledigungsentwurf qualifiziert werden können; der Umstand, dass nur mithilfe des Notizzettels ein Anspruch…
…der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 21 Abs. 2, 1. und 2. Satz FinStrG: Die einheitliche Geld…