…in ***U*** zu erhalten. Unter Berücksichtigung all der genannten Tatsachen gelangt der erkennende Senat zur Auffassung, dass die erfolgreiche Absolvierung dieses Lehrgangs gemeinsam mit der nachfolgenden Ausbildung an der Universität ***U*** als eine einheitliche, stufenweise Berufsausbildung anzusehen ist. Die Absolvierung des Pflichtpraktikums stellt ebenso eine…
…eingebrachte Antrag auf Erstattung nach Art 120 ZK wurde als unbegründet abgewiesen; dieser Bescheid sowie auch die darauffolgende Beschwerdevorentscheidung ergingen nicht nur an die Bf., sondern auch an den zweiten Erstattungswerber als einheitlicher Bescheid. Dagegen richtet sich die Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da es eine klare Rechtsprechung in Bezug auf das Vorliegen einer einheitlichen Leistung im Zusammenhang mit Gebäudeteilen noch nicht gibt, ist eine ordentliche…
…Verwirklichung eines grundsteuerrechtlich (Anm., richtig: grunderwerbsteuerrechtlich) begünstigten Zweckes unter Beachtung des § 2 Abs 3 GrEStG nur auf einzelnen Teilflächen in einheitlicher Beurteilung des ganzen Erwerbsvorganges zu untersuchen sei, ob der begünstigte Zweck als aufgegeben oder noch aufrechterhalten anzusehen sei. Hierbei werde auf das wertmäßige Überwiegen…
…nicht dem Kaufvertrag. Der Kaufpreis wurde nicht nach tatsächlichem Ausmaß abgerechnet, sondern es war ein Fixpreis vereinbart. Aus oben erwähnten Gründen sehen wir den Erwerb der Familie ***1*** als einen einheitlichen Rechtsvorgang an, der grunderwerbsteuerpflichtig und nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Wir beantragen daher, die aufgrund der…
…Die Grunderwerbsteuer musste von den Erwerbern entrichtet werden. Da der Begriff "Bauherr" für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer einheitlich auszulegen ist, die Grunderwerbsteuer vom zuständigen Finanzamt von einer Bemessungsgrundlage von € 104.000,-- bescheidmäßig vorgeschrieben wurde (nachdem zunächst ein Kaufpreis vom € 118.000,-- als…
…10% ersparte Stromkosten). Der produzierte Strom wird also zu einem weit überwiegenden Anteil verkauft. Die Beurteilung, ob mehrere Betriebe oder ein einheitlicher Betrieb vorliegt, ist nach objektiven Grundsätzen iSd Verkehrsauffassung vorzunehmen. Dabei spielen die wirtschaftliche Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben und die Hilfsfunktion eines…
…der TV nach, dass die Beschilderung so wie oben beschrieben einheitlich erfolgt ist und schränkte das Begehren auf Anerkennung der Vorsteuern in Höhe von 50% ein. Über die Beschwerden wurde erwogen: Wie vom steuerlichen Vertreter zutreffend dargelegt dienen die fraglichen Leistungen der Werbung, sie stellen…
… 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1993 fällt, sondern eine einheitliche steuerpflichtige Leistung darstelle. 10. Der VwGH nahm im Erkenntnis vom 21.7.1998, 98/14/0100, in der die Aufteilung der Entgelte auf den Normalsteuersatz für die Benützung der Solariumanlage samt Liege einerseits und…
…des Finanzamtes vom 16. Jänner 2012 erfolgte nur gegenüber Herrn M.A. und Frau H.A., nicht jedoch gegenüber allen in der Erklärung genannnten Rechtssubjekten einheitlich. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 92 Abs. 1 BAO sind Erledigungen einer Abgabenbehörde als Bescheide zu erlassen, wenn sie für einzelne…
…Festzuhalten ist, dass es sich um zwei eindeutig getrennte Gebäudekomplexe handelt, die für sich parifizierbar wären und voneinander getrennt genutzt werden können. 2. Ergänzende Beschwerdegründe: Die steuerliche Außenprüfung argumentiert, dass im vorliegenden Fall von einer einheitlichen, der Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 16 UStG…
…in Bezug auf die Komplementäre. Damit wurde betreffend den Zeitraum 1998-2001 gegen das bei Grundlagenbescheiden im Sinne des § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen, weil für die Komplementäre und die übrigen Gesellschafter (Kommanditisten und als atypisch Stille bezeichnete Gesellschafter) getrennte behördliche Erledigungen ergangen…
…seinen Standpunkt wie folgt zum Ausdruck: "In Anbetracht des Gesamtbildes der konkreten Verhältnisse ist daher von einem einheitlichen Betrieb auszugehen. Den gewerblichen (unternehmerischen) Tätigkeiten kommt dabei gegenüber den freiberuflichen (selbständigen) keinesfalls nur untergeordnete Bedeutung zu. Damit ist aber von einem einheitlichen gewerblichen Betrieb auszugehen […..]…
…die Mädchen keinen Anteil an den Bf. abzuliefern. Tz. 10 Umsatzsteuerliche Einheitlichkeit des Entgelts Der Beschwerdeführer habe lediglich den sogenannten "Agenturanteil" der Umsatzsteuer unterworfen, der vom jeweiligen Mädchen einbehaltene Anteil am Gesamtentgelt sei dagegen als "Durchläufer" behandelt worden. Hierbei habe es sich um eine in…
…sich gar nicht die Frage einer allfälligen Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Mädchen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig, da die Entscheidung in der Frage des einheitlichen Entgelts nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes abweicht (vgl. hinsichtlich eines Bordellbetriebes das VwGH – Erkenntnis vom 22…
…gegen diesen späteren Bescheid. Strittig im Verfahren ist, ob der beschwerdeführenden GmbH (Bf) aus einer Vielzahl an Kleinbetragsrechnungen der Vorsteuerabzug zusteht, oder ob eine einheitliche Leistung vorliegt, für die eine ordnungsgemäße Rechnung über die Gesamtsumme auszustellen wäre; weiters ist durch auf den Rechnungen ausgewiesenen Kundennummern…
…wie von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführten bloß engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Zielgesellschaft und dem restlichen Konzern kann nach dem festgestellten Sachverhalt gerade keine Rede sein. Dass im Beschwerdefall kein die einheitliche Leitung ausübendes "Mutterunternehmen" im engeren Sinne bestand…
…und ***Y*** (mittelbar) über die von ihnen errichteten Stiftungen sowohl auf Erwerber- als auch Verkäuferseite tatsächlich eine einheitlichen Leitung ausgeübt wurde. Eine solche das Vorliegen eines Konzerns begründende einheitliche Leitung lag nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt jedenfalls im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges vor…
…und ***Y*** (mittelbar) über die von ihnen errichteten Stiftungen sowohl auf Erwerber- als auch Verkäuferseite tatsächlich eine einheitlichen Leitung ausgeübt wurde. Eine solche das Vorliegen eines Konzerns begründende einheitliche Leitung lag nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt jedenfalls im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges vor…
… 9 Abs 7 zweiter Fall KStG 1988 abzustellen sei, sondern auf die einheitliche Leitung des ersten Tatbestandes nach § 9 Abs 7 erster Fall KStG 1988. Da das Bundesfinanzgericht die einheitliche Leitung des ersten Tatbestandes nach § 9 Abs 7 erster Fall KStG 1988 als erwiesen sieht…