…volle Schadensgutmachung und dass es teilweise (betreffend Einkommensteuer 2016) beim Versuch geblieben ist. Auch ist eine teilweise eigenständige Offenlegung der Einkünfte (insbesondere betreffend 2016) im Rahmen der Selbstanzeige als mildernd zugunsten des Bf. ins Kalkül zu ziehen. Demgegenüber sind als erschwerend drei Tatentschlüsse in drei…
…der Spruchsenat zu Recht von den Milderungsgründen einer geständigen Rechtfertigung und der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit der Beschuldigten ausgegangen. Als weitere Milderungsgründe waren seitens des erkennenden Senates auch noch die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der (nicht strafbefreienden) Selbstanzeige sowie eine mittlerweile erfolgte teilweise Schadensgutmachung (67%)…
…der Strafneubemessung als mildernd die bisherige finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, die volle Schadensgutmachung, seine inhaltlich geständige Rechtfertigung und auch die eigenständige Offenlegung der angeschuldigten Umsatzsteuervorauszahlungen sowie auch der Umstand, dass eine wirtschaftliche Notsituation des belangten Verbandes Ursache und Motiv für die Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…bei der Strafbemessung berücksichtigt worden wäre, kann aus dem angefochtenen Erkenntnis nicht abgeleitet werden. Bei der Strafneubemessung wurden der bisherige ordentliche Lebenswandel des Bf., die 100%ige Schadensgutmachung und die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen durch den Bf. als mildernd, als erschwerend hingegen die oftmaligen Tatentschlüsse…
…beträgt. Als mildernd sind bei der Strafbemessung die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bf., die eigenständige Offenlegung der gegenständlichen Verkürzungsbeträge im Rahmen der (nicht strafbefreienden) Selbstanzeige sowie die Deliktsbegehung resultierend aus der wirtschaftlichen Notlage der Gesellschaft, als erschwerend hingegen kein Umstand zu werten. Die im Zuge der…
…Dies lässt sich zugunsten der Bf1 daraus schließen, dass die zugrundeliegenden Verkürzungsbeträge von den Beschwerdeführern im Rahmen von Selbstanzeigen eigenständig offen gelegt wurden. Diese eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen und auch der weitere mildernde Umstand, dass die Bf1 und der Verband (Bf2) bei der Ermittlung der…
…dass der Verband durch eigenständige Offenlegung dieser Lohnabgaben wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat und er Folgen der Tat durch zeitnahe Zahlung auch vollständig gutgemacht hat. Diese gravierend zu Gunsten des belangten Verbandes zu berücksichtigenden Milderungsgründe und seine nunmehr äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Situation rechtfertigen nach Ansicht…
…als eingeschränkt anzusehen ist. Als mildernd ist die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit der Bf., die erfolgte teilweise Schadensgutmachung, sowie die eigenständige Offenlegung der gegenständlichen Verkürzungsbeträge durch die Bf. im Rahmen einer (nicht strafbefreienden) Selbstanzeige, als erschwerend dabei kein Umstand zu werten. Ausgehend von einer sehr eingeschränkten wirtschaftlichen…
…in die Buchhaltung der Bf. im Zuge einer Prüfung unschwer zu erkennen gewesen wäre, daher war die Prüfungsbekanntgabe der Anlass für die eigenständige Offenlegungen sämtlicher Behebungen als Verrechnungsforderungen. Die Bemessungsgrundlage für die Abgabenerhöhung stellt nach der Textierung des § 29 Abs. 6 FinStrG nicht die Summe…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe einer Umsatz- und einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2017 € 16.599,36 und Einkommensteuer 2017 € 7.746,00 sowie durch die Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung für 2018 eine Verkürzung von € 39.018,79…
…erwogen: Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 bewirkt mit Bekanntgabe des Bescheides…
…Schlussfolgerungen des Finanzamts für den gegenständlichen Fall Charakteristisch für eine Iiechtensteinische Stiftung ist die rechtliche Verselbständigung des vom Stifter gewidmeten Vermögens. Das Vermögen wird von seinem ursprünglichen Inhaber getrennt und als eigenständige Rechtsperson grundsätzlich ewig abstrahiert — ein personifiziertes Zweckvermögen also, ohne Eigentümer und ohne Mitglieder…
…Steuererklärungen geführt hätten. Der Pflichtige habe daher keineswegs Abgaben hinterzogen oder gegen Offenlegungsverpflichtungen verstoßen. Die übrigen von der Betriebsprüfung erfassten Feststellungen seien im Rahmen einer normalen Außenprüfung getroffen worden und entkoppelten sich daher von einer finanzstrafrechtlichen Überprüfung. Aus diesem Grund sei nicht einsehbar, warum hinsichtlich…
…mit zahlreichen Judikatzitaten; wie auch viele andere). Eine Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den…
…daher wurden für die Zeiträume Jänner bis Juni 2012 keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingebracht. Mit Schreiben vom 29.7.2012 wurden im Sinne einer Offenlegung die Umsätze der bisherigen drei Betriebe bekanntgeben. Ausgehend von diesen Werten hat das Finanzamt die Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Juni…
…Auch der Gesetzgeber ging bei Erlass des § 29 Abs. 6 FinStrG in der Fassung FinStrG-Nov 2010 (BGBl 12010/104) selbstverständlich davon aus, dass etwa Vorauszahlungen einen eigenständigen Abgabenanspruch darstellen, wie die Textierung der Bestimmung zeigt: Wurde bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruches, ausgenommen Vorauszahlungen, [...] Die…
…betreffen. Finanz- und Zollbehörden sowie das Bundesfinanzgericht hätten diese Feststellungen allein aufgrund der Rechtskraft des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde zu legen, ohne eine eigenständige Überprüfung vorzunehmen - selbst dann, wenn das Strafurteil fehlerhaft sein sollte oder zentrale umsatzsteuerliche Fragen im Finanzstrafverfahren nicht behandelt worden wären. Beispiele…
…im Ausland haben, zu beurteilen sind (siehe Ritz, Rz. 10 zu § 115 BAO). Die Missachtung der ihn treffenden Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht lässt sich u.a. auch daran besonders deutlich erkennen, dass der Bf. nun der Abgabenbehörde die Beschaffung genau jener Unterlagen auftragen möchte, die vorzulegen…
…unserer oben genannten Mandantin erstatten wir hiermit Selbstanzeige nach § 29 FinStrG betreffend Einkommensteuer der Jahre 2011, 2012 und 2013. In Wahrnehmung der gebotenen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht geben wir folgenden Sachverhalt bekannt: Frau M ermittelt den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 durch Einnahmen- Ausgabenrechnung…
…Abs. 2 zweiter Satz BAO zur Anwendung gelange. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG mache sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirke. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG sei eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben…