…wie sie nach der nF möglich ist. 3.6. Rechtsfolgen der Anwendung der neuen Fassung Nach der hier relevanten nF des § 13 Abs. 2 KStG 1988 sind "eigennützige" Privatstiftungen mit ausländischen Beteiligungserträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 KStG 1988 befreit, wenn kein Anwendungsfall des …
…einem wesentlich späteren Zeitpunkt ausgeschütteten Kapitalerträgen konnten somit bei eigennützigen Privatstiftungen beachtliche Steuerstundungseffekte erzielt werden (vgl. Achatz/Kirchmayr, a.a.O., § 13, Rz. 149). Die Einführung der Zwischensteuer mit 12,5% mit BBG 2001 diente somit dem Zweck, die für eigennützige Privatstiftungen bestehenden steuerlichen Begünstigungen…
…sei die einjährige Behaltefrist zur Vermittlung der (Körperschaft- und Gewerbe)Steuerfreiheit in Luxemburg nicht eingehalten worden. Die "Ausschüttung" an die Bf. sei am 27. Februar 2009 erfolgt. Diese eigennützige Stiftung sei nach § 13 Abs. 2 KStG 1988 mit ausländischen Beteiligungserträgen jeder Art, die den in …
…Tag beantragte das Finanzamt Klagenfurt die Abweisung der Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine eigennützige Privatstiftung, die ihre Stiftungsurkunde und ihre Stiftungszusatzurkunde der belangten Behörde offen gelegt hat. Die Beschwerdeführerin erklärte im Jahr 2013 inländische Einkünfte gemäß § 13 Abs…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) handelt es sich um eine im Firmenbuch zu FN ***FN1*** eingetragene eigennützige Privatstiftung. Sie wurde mit Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde vom 13.08.2003 errichtet. Ihr Stiftungszweck ist laut § 7…
Sämtliche Zuwendungen einer eigennützigen österreichischen Privatstiftung stellen nach § 27 Abs. 5 Z. 7 EStG 1988 Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. (Vgl. Marschner in Jakom, EStG 2017, Rz 289 zu § 27). Bei Zuwendungen von eigennützigen österreichischen Privatstiftungen an in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige in ihr Privatvermögen unterliegen die…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, eine eigennützige Privatstiftung, wurde mit Stiftungsurkunde vom 22.10.1993 von G gegründet. Im Rahmen einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfung (Zeitraum 2004 bis 2006) und Nachschau (Zeitraum 1/2007 bis 4/2008) wurde…
…Deutschland, keine Quellensteuer einbehalten worden sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen 1. Entscheidungsrelevanter Sachverhalt Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine eigennützige Privatstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland; Abschriften ihrer Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils geltenden Fassung sind dem zuständigen Finanzamt vorliegend. Im…
…Deutschland, keine Quellensteuer einbehalten worden sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen 1. Entscheidungsrelevanter Sachverhalt Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine eigennützige Privatstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland; Abschriften ihrer Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils geltenden Fassung sind dem zuständigen Finanzamt vorliegend. Im…
…Konsequenz. Die Schlussfolgerung, wonach die Privatstiftung aufgrund der "Personenbezogenheit" eine "mehr oder weniger ausgeprägte Ähnlichkeit mit einer Beteiligungsstruktur" aufweise berücksichtige nicht, dass die PS bereits eine außerbetriebliche eigennützige Privatstiftung nach dem PSG sei. Eine Privatstiftung weise eo ipso eine außerbetriebliche Sphäre auf (§ 13 KStG). Diese…
…2015/16/0069, VwGH 02.07.2015, Ro 2015/16/0009). Die Bf, bei der es sich unstrittig um eine eigennützige inländische Privatstiftung handelt, beantragte mit Schriftsatz vom 27.03.2017 die Erlassung eines Feststellungsbescheides nach § 92 BAO zur Klärung der Frage, ob aus der…
…und damit der Kapitalertragsteuer unterliegen oder ob Sponsorleistungen vorliegen, die als Entgelte für Werbeleistungen zu beurteilen sind und daher keine Steuervorschreibung zu erfolgen hat. Zuwendungen jeder Art von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen stellen beim Empfänger insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Empfänger einer Zuwendung ist jeder…
…Abs. 1 des Steuerabkommens Österreich-Liechtenstein beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt geht aufgrund des dargelegten Sachverhaltes davon aus, dass die ***16*** Familienstiftung als steuerlich intransparent anzusehen ist. Zuwendungen jeder Art von eigennützigen Privatstiftungen stellen gem. § 27 Abs. 1 Z 7 EStG- Einkünfte aus Kapitalvermögen dar…
…Dies deshalb, weil Körperschaften an der Endbesteuerung im Bereich der Beteiligungserträge nach § 93 Abs 2 Z 1 EStG, wozu auch (Letzt-)Zuwendungen aus außerbetrieblich-eigennützigen Privatstiftungen zählen, nicht teilnehmen (arg § 97 Abs 1 zweiter Satz EStG)." Zutreffend führt die Bf. in Übereinstimmung mit RZ 256…
…anfällt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung) Gem. § 13 Abs. 3 KStG 1988 sind bestimmte Einkünfte von eigennützigen Privatstiftungen (darunter auch Einkünfte aus der Überlassung von Kapital i.S.d. § 27 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988: § 13 Abs. 3 Z…
…Richtigkeit ihrer Angaben erforderlich wären. Als Betreff wurde "Zuwendung von Stiftung 2007" angeführt. Das Finanzamt führte folgende "Ergänzungspunkte" an: "Zuwendungen jeder Art (in offener oder verdeckter Form) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach dem Subsidiaritätsprinzip…
…iVm § 213 Abs 1 AktG frühestens ein Jahr nach Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs erfolgen darf (vgl Ludwig in Arnold/Ludwig [Hrsg], Stiftungshandbuch2 [2014] Rz 15/21; Bertl/Kofler, Steuerliche Folgen der Auflösung einer eigennützigen Privatstiftung [Teil 2], ZFS 2024, 49 [51]; Marschner in Jakom EStG 2025 …
…6 KStG fallenden Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen, die jeweils mit einer Privatstiftung vergleichbar sind. Erfasst sind damit Zuwendungen von eigennützigen in- und ausländischen Privatstiftungen an Begünstigte. § 27 Abs. 5 Z 7 setzt jedenfalls voraus, dass die ausländische Privatstiftung Zurechnungssubjekt für das…
…Interpretation (1971) 61 f; _______________________________________________________ Stifterfreiheit"29. Sowohl bei der liechtensteinischen Stiftung, als auch bei der österreichischen Privatstiftung habe das eigentümerlose Vermögen Rechtspersönlichkeit. Dessen Verselbständigung mit Fokussierung auf den allein maßgeblichen Stifterwillen lt. Stiftungsstatut (Stiftungserklärung) sei aber nur in jenen Fällen verwirklicht, in denen der „wirtschaftliche…
…B-Gesellschaft.m.b.H.. 94 Anteile hiervon (dies entspricht 16,37631 Prozent) entfallen auf die (eigennützige) B-Privatstiftung. Die übrigen Anteile halten natürliche Personen. In den Streitjahren erfolgten Ausschüttungen an die Anteilsinhaber in Höhe von € 147.863,85 (2009), € 136.496,23 …