2.11 Privatstiftungen (§ 5 Z 11 und § 13 KStG 1988) Rz 278: Zur Teilsteuerbefreiung von eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 43 bis Rz 47.
…wie sie nach der nF möglich ist. 3.6. Rechtsfolgen der Anwendung der neuen Fassung Nach der hier relevanten nF des § 13 Abs. 2 KStG 1988 sind "eigennützige" Privatstiftungen mit ausländischen Beteiligungserträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 KStG 1988 befreit, wenn kein Anwendungsfall des …
3.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen 3.5.1 Allgemeines Rz 129: Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen sind eigennützige Privatstiftungen, auf die daher die vorstehenden Ausführungen anzuwenden sind. 3.5.2 Folgen der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988…
…unterteilen: 1.2.1.1 Eigennützige Privatstiftungen Rz 4: Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie nicht gemäß § 5 Z 11 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen sind (Rz 140 bis Rz 182). 1.2.1.2 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Privatstiftungen Rz 5: Sie…
…KStG 1988 nur teilweise von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit ist und somit teilweise weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig ist (siehe dazu näher Rz 167), unterliegt diese insoweit im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht auch der Zinsschranke. Eine solche Teilsteuerpflicht besteht etwa für eigennützige Privatstiftungen, weil die Steuerbefreiung gemäß …
…einem wesentlich späteren Zeitpunkt ausgeschütteten Kapitalerträgen konnten somit bei eigennützigen Privatstiftungen beachtliche Steuerstundungseffekte erzielt werden (vgl. Achatz/Kirchmayr, a.a.O., § 13, Rz. 149). Die Einführung der Zwischensteuer mit 12,5% mit BBG 2001 diente somit dem Zweck, die für eigennützige Privatstiftungen bestehenden steuerlichen Begünstigungen…
…der Privatstiftung Zuwendungen getätigt, kommt es aber nach Maßgabe der näheren gesetzlichen Regelung des § 24 Abs. 5 KStG 1988 zu einer Gutschrift (zur Reihenfolge der gutzuschreibenden Zwischensteuer ab der Veranlagung 2012 siehe Rz 1574). 29.4.1 Betroffene Privatstiftungen Rz 1571: Diese Regelung betrifft eigennützige…
3.2 Einkünfte und Einkunftsermittlung 3.2.1 Allgemeines Rz 33: Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die der Offenlegungsverpflichtung entsprochen haben, können nach § 7 Abs. 2 KStG 1988 sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Einkunftsarten haben. Die Einkünfte können steuerpflichtig (siehe Rz 35 bis Rz 38 bzw…
…idF COVID-19-StMG; siehe Rz 94 bis Rz 97) Betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988, soweit sie nicht von der Körperschaftsteuer befreit sind (siehe StiftR 2009 Rz 140 bis Rz 145) Eigennützige oder gemischtnützige Privatstiftungen nach § 13 Abs…
…1988 idF COVID-19-StMG; siehe Rz 95 ff). Betrieblich veranlasste Privatstiftungen, die unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 fallen (StiftR 2009 Rz 140 bis Rz 182). Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen fallen nur dann und so lange unter den Geltungsbereich des § 7 Abs…
…EStG 1988 verpflichtet: Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, wenn die Privatstiftung selbst Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, wie zB aus einer geschäftsmäßigen Häuserverwaltung, erzielt. Siehe weiters StiftR 2009 Rz 51. Hinsichtlich der Gewinnermittlung einer Privatstiftung bei Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft…
…BGBl. II Nr. 475168/19902015). 4.3.2.2.4 Privatstiftungen Rz 453: Für eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die ihrer Offenlegungspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 nachkommen, und für begünstigte Zwecke im Sinn der §§ 34 ff BAO verfolgende Privatstiftungen gilt § 7 Abs…
…gemäß § 308 BAO in Betracht kommen. Für die steuerliche Behandlung der Privatstiftung ist dem Grunde nach von einer Einheitsbetrachtung im jeweiligen Veranlagungszeitraum auszugehen, dh. dass für jene Veranlagungszeiträume, in denen die Offenlegung ganzjährig gegeben ist, die Eigenschaft einer eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftung im Sinne des …
…KStG 1988 zurück und verwirklicht in diesem Jahr den Entnahmetatbestand. Rz 32: Sollte die Frage der Rechtzeitigkeit der Vorlage strittig sein, bestehen keine Bedenken, bis zur Klärung vom Fortbestehen einer eigennützigen Privatstiftung im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 auszugehen und entsprechende Veranlagungsbescheide gemäß …
Transferiert ein US-Staatsbürger sein Vermögen nach Österreich, um es hier in eine (eigennützige) Privatstiftung einzubringen, wobei er selbst auch Begünstigter dieser Privatstiftung ist, dann unterliegen die von der Privatstiftung bezogenen Kapitalerträge nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 KStG 1988 keiner Besteuerung; erst bei Zuwendung…
…sei die einjährige Behaltefrist zur Vermittlung der (Körperschaft- und Gewerbe)Steuerfreiheit in Luxemburg nicht eingehalten worden. Die "Ausschüttung" an die Bf. sei am 27. Februar 2009 erfolgt. Diese eigennützige Stiftung sei nach § 13 Abs. 2 KStG 1988 mit ausländischen Beteiligungserträgen jeder Art, die den in …
…Tag beantragte das Finanzamt Klagenfurt die Abweisung der Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine eigennützige Privatstiftung, die ihre Stiftungsurkunde und ihre Stiftungszusatzurkunde der belangten Behörde offen gelegt hat. Die Beschwerdeführerin erklärte im Jahr 2013 inländische Einkünfte gemäß § 13 Abs…
…Siehe auch KStR 2001 Rz 342. Rz 145: Entspricht die Privatstiftung von der Errichtung an nicht den gesetzlichen Voraussetzungen des § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988, ist sie bei Vorliegen der in § 13 Abs. 1 KStG 1988 genannten Voraussetzungen als eigennützige Privatstiftung zu behandeln…
…11 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit. 3.2.3.3 Ausländische Beteiligungserträge 3.2.3.3.1 Rechtslage bis zum BBG 2009 Rz 42: Für Zuflüsse von ausländischen Beteiligungserträgen bis zum 17.06.2009 (Inkrafttreten des BBG 2009) gilt: Die eigennützige Privatstiftung ist nach …
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) handelt es sich um eine im Firmenbuch zu FN ***FN1*** eingetragene eigennützige Privatstiftung. Sie wurde mit Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde vom 13.08.2003 errichtet. Ihr Stiftungszweck ist laut § 7…