…ist arbeitszeitungebunden und ist weisungsfrei! Koordinationsarbeiten bei einem etwaigen Hochwasserereignis sind von ***X*** als ehrenamtlicher Funktionär des Clubs zu leisten." In der am 4.10.2011 abgehaltenen Sitzung des Vereinsvorstandes wurde die zwischen dem Bf und Herrn ***X*** am 4.4.2011 abgeschlossene, als "Werkvertrag"…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer war in den Jahren 2004-2007 L der x x. Dafür erhielt er von der AG x Leistungen als Funktionär gemäß § 109a EStG. Mit Vorhalt vom 18. Juni 2009…
…ist keine Leistung, sich durch den Bf auf ein Getränk einladen zu lassen. Dass der Bf die lokalen, ehrenamtlichen Funktionäre seiner Partei auch deshalb eingeladen haben mag, weil er sich von ihnen Mithilfe im Wahlkampf erhofft haben könnte, erzeugt ebenso keinen Leistungsaustausch, sondern erweist die…
…nicht um eine ehrenamtliche Funktion, sondern er sei vom Landesschulrat mit dieser Aufgabe ausdrücklich betraut worden. Dazu komme eine weitere Tätigkeit für das Kustodiat der Schule, die weitere Arbeitsstunden erfordere (Vorbereiten von Lehrfilmen, Materialauswahl, Bestellungen, ...). Diese Tätigkeit werde finanziell abgegolten und sei daher nicht ehrenamtlich. …
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…der allenfalls im Schätzungsweg zu ermittelnden Betriebsausgaben als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 zu erfassen. Ein Dienstverhältnis wird bei einem ehrenamtlichen Funktionär nur bei Vorliegen einer Leistungsverpflichtung und Vereinbarung einer festen Arbeitszeit gegeben sein. Aus den angeführten Beispielen (Masseure, Ärzte, Rechtsanwälte…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…23 der Abzug von Bewirtungskosten von bestimmten genannten Personen bzw. von namentlich nicht genannten Funktionären sowie ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Personen aus der Kollegenschaft anlässlich der Beendigung des Studiums und Kosten der Anmeldung zur Promotion, des Weiteren von Geschenken und Aufmerksamkeiten für die Betreuer der…
…BFG (Beleg Nr. 087) 4,30 €…….Beleg 091 10.10.Jahr2 Gasthausrechnung ("Stadt16 Wahlw.") Der Bf hat mit einem ………………lokalen ehrenamtlichen Funktionär Haus- und Betriebsbesuche im Wahlkampf ………………gemacht. Im Gegenzug…
…die ausgewiesenen Betriebseinnahmen (mit Ausnahme des Jahres 2013) jeweils höher waren als die von Herrn ***X*** vom Bf bezogenen Honorare. Die Feststellungen zur ehrenamtlichen Funktionärstätigkeit von Herrn ***X*** für den Bf stützen sich auf die Aussagen von Herrn ***X*** im Rahmen der aktenkundigen Befragung durch…
…eine derartige Pflicht anzunehmen ist. Das Höchstgericht hat deshalb die einem ehrenamtlichen Funktionär (Kassier) eines Vereines aufgrund einer schlagend gewordenen Bürgschaft für einen vom Verein aufgenommenen Kredit erwachsenen Aufwendungen nicht als zwangsläufig aus sittlichen Gründen erachtet. Für das BFG ist nachvollziehbar, dass sich der Bf…
…eine derartige Pflicht anzunehmen ist. Das Höchstgericht hat deshalb die einem ehrenamtlichen Funktionär (Kassier) eines Vereines aufgrund einer schlagend gewordenen Bürgschaft für einen vom Verein aufgenommenen Kredit erwachsenen Aufwendungen nicht als zwangsläufig aus sittlichen Gründen erachtet. Für das BFG ist nachvollziehbar, dass sich der Bf…
…enthalten worin weitere 18 Personen genannt waren. Zu diesen war für jedes Jahr angeführt, ob es sich um ehrenamtlich tätige Funktionäre (7 Personen) oder Dienstnehmer (11 Personen) handelte, wie hoch der jeweilige Lohn war und in welchen Bereichen, in welchem Ausmaß die Personen tätig waren…
…von Spirituosen als Dankeschön für die Gastredner von der Partei Pro Mittelstand, für eine Einladung einiger Funktionäre der Partei Freistadt bei einem Informellen Gedankenaustausch, für zwei Geschenke als Dankeschön für die organisatorische und ehrenamtliche Mitarbeit zur Vorbereitung von diversen Bezirksveranstaltungen (Info-Stammtischen, Erstellen von Infoblättern…