…Aufteilung bleibt. Anders verhält es sich allerdings, wenn etwa ein landwirtschaftlicher Betrieb eingestellt und die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen verpachtet worden sind; diese fallen als eheliche Ersparnisse – ungeachtet ihrer früheren Widmung – in die Aufteilung (OGH 6 Ob. 576/87 EFSlg. 57.337). siehe Hopf/Kathrein, Eherecht3…
…Einschränkung der oa Begünstigung ergab sich aus § 95 EheG in zeitlicher Hinsicht. Gem dieser Bestimmung erlischt der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn dieser nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder…
…wegen Zerrüttung der Ehe, anzusehen ist, so würde mit dieser Übertragung weder eheliches Gebrauchsvermögen noch eheliche Ersparnisse aufgeteilt. In einem solchen Fall wird gemäß den o.a. Erläuterungen die Freigiebigkeit der Zuwendung grundsätzlich für möglich gehalten und kann gemäß der ständigen Rechtsprechung des VwGH aus…
…75, grundsätzlich unverändert festzuhalten. Auch wenn seit dem FamRÄG 2009 - anders als nach der bis dahin geltenden Rechtslage - Vorausverfügungen über eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse und zwar insbesondere betreffend die Ehewohnung generell zulässig und zum Teil auch für das Gericht bindend sind (vgl. zum Hintergrund…
…und es werden auf sämtliche denkbaren vermögensrechtlichen Ansprüche zwischen den Parteien aus welchen Rechtsgrund auch immer (insbesondere auch auf Aufteilung von Ehewohnungen, von ehelichem Gebrauchsvermögen oder ehelichen Ersparnissen, sowie auf Abgeltung der Mitwirkung am Erwerb der anderen Partei oder sonstigen Ansprüchen welcher Art auch immer…
…9): "… halten beide Antragsteller … fest, dass durch diesen Vergleich sämtliche wechselseitigen Ansprüche der beiden Antragsteller, insbesondere auf Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens bereinigt und verglichen sind." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Auf Basis des oben dargestellten Verwaltungsgeschehens und…
…Auflösung oder Nichtigkeitserklärung ihrer Ehe die in seinem Eigentum stehenden Vermögenswerte, auch solche die eheliche Ersparnisse oder eheliches Gebrauchsvermögen darstellen, in seinem Eigentum verbleiben Beide Parteien verzichten demnach auf die Einbeziehung der unter Punkt erstens angeführten Liegenschaften einschließlich des erst anzuschaffenden Grundstückes und zu errichtenden…
…ist, kann nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Steuer vom Wert des Grundstückes erhoben werden (vgl. VwGH 09.05.1968, 1310/67). Beim Erwerb im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Falle der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe iSd §…
…ist, kann nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Steuer vom Wert des Grundstückes erhoben werden (vgl. VwGH 09.05.1968, 1310/67). Beim Erwerb im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Falle der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe iSd §…
…II, Grunderwerbsteuer Rz 4 zu § 5 GrEStG). Nach § 7 Z 2 GrEStG 1987 beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H…
…je landw. genutzt im alleinigen Eigentum der Frau EHEFRAU verbleiben. Sechstens: Sämtliche zum Zeitpunkt des Ausspruches der Scheidung im Haus ADRESSE noch befindlichen Einrichtungs- und Hausratsgegenstände verbleiben im Alleineigentum der Frau EHEFRAU beziehungsweise gehen in deren Alleineigentum über. Siebentens: Die ehelichen Ersparnisse im Sinne des §…
…H., 2. a) durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe………………………………………………………
…umfasst. In Punkt IV. werden eheliche Ersparnisse und Verbindlichkeiten geregelt: Das auf den Ehegatten der Bf zugelassene Fahrzeug Skoda Octavia Baujahr 2012 sowie das Motorrad der Marke Kawasaki 1000 sind in seinem Alleineigentum. Er überträgt das auf ihn zugelassene 2. Kfz mit dem behördlichen…
…die beabsichtigte Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft festgehalten und die Konsequenzen einer allfälligen Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe vorab geregelt. Für den Fall der Auflösung der Ehe wurden Regelungen über Unterhalt, Ehewohnung, Unternehmensvermögen, Eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse getroffen. In dieser Vereinbarung wurde keine Gütergemeinschaft…
…zu halten. 5. Sämtliche andere Wertgegenstände sind bereits einvernehmlich aufgeteilt worden. 6. Die Ehegatten erklären unwiderruflich, auf weitere Ansprüche gegeneinander hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, sowie hinsichtlich der Abgeltung eines Ehegatten im Erwerb des anderen, sofern solche bestehen, mit Ausnahme der unter…
…die Ehegatten im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe geschlossen haben." Die im Notariatsakt für den Fall der Scheidung der Ehe getroffenen Regelungen über die Ehewohnung und die ehelichen Ersparnisse sind zu den Vereinbarungen zu zählen, welche im Schrifttum zu …
…Beide Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ1. Im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse überträgt die Antragstellerin … ihren Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ1 an den Antragsteller … Der Antragsteller nimmt diese Eigentumsübertragung an. Sohin erteilt die Antragstellerin ……
…32 ff), ändert dies nichts daran, dass bei Fehlen derartiger Vereinbarungen die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß § 83 Abs. 1 EheG nach Billigkeit vorzunehmen ist. Die Ehewohnung, die gemäß § 81 Abs. 2 EheG zum ehelichen Gebrauchsvermögen gehört, ist gemäß § 82 Abs…
…Vertrages), Wechsel der Ehewohnung (Punkt 3. des Vertrages), sonstiges Liegenschaftsvermögen (Punkt 4. des Vertrages), Schulden (Punkt 5. des Vertrages), eheliche Ersparnisse-eheliches Gebrauchsvermögen (Punkt 6. des Vertrages), Gesellschaftsvermögen (Punkt 7. des Vertrages), Ausgleichszahlungen (Punkt 9. des Vertrages) und Kindesunterhalt (Punkt 10. des Vertrages), auch den…
…01.2046 einen Betrag von € 50.000,00. Die Punkte 5. bis 8. regelten die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, die Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten und den Unterhalt. Hier werde vereinbart, dass keine Übertragungen stattfänden und keine Leistungen aus…