…1988 in der für den Berufungszeitraum maßgebenden Fassung eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit der er mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. § 299 BAO lautete: § 299. (1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf…
…liege aufgrund der obigen Ausführungen doch eine eheähnliche Gemeinschaft im steuerlichen Sinn vor. Mit Schreiben vom 2.03.2016 wurde die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht beantragt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Beweis wurde aufgenommen durch Einsichtnahme in die von der belangten Behörde laut…
…gemeinsam ein. Es wird davon ausgegangen, dass die Bf. mit Herrn G seit Februar 2017 in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben. Das Zusammenleben an einem gemeinsamen Wohnsitz in einer eheähnlichen Gemeinschaft ergibt sich insbesondere aus den meldeamtlichen Unterlagen der Bf. und des G, dem o.a…
…einer Wohnung wohnt. Familienwohnsitz ist nach der hg. Rechtsprechung jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (vgl. schon das hg…
…zuständig. II. Familienwohnsitz in Ort Ausgehend von der Beweiswürdigung – auf die Ausführungen zu Punkt B wird verwiesen –, hat zwischen dem Beschwerdeführer und A als seine Lebenspartnerin im Jahr 2007 eine dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens bestehende eheähnliche Gemeinschaft, sowie eine gemeinsame Haushaltsführung bzw. eine…
"5. Aufgrund des eheähnlichen Verhältnisses der Vermieter Friedrich E*** und Heike K*** sind die von beiden Partnern erbrachten Gegenleistungen bei der Ermittlung einer allfälligen Nutzungszuwendung zu berücksichtigen. 6. Das von Friedrich E*** gewährte Darlehen an die Beschwerdeführerin ist eindeutig zur Finanzierung des Bauaufwandes gewährt. Der…
- Dem Zentralen Melderegister ist nicht zu entnehmen, dass die Freundin einen Wohnsitz in der Wohnung in ***B*** gemeldet hat. - Eine ab 01.05.2011 bestehende eheähnliche Gemeinschaft hat der Bf. nicht in der Einkommensteuer-Ersterklärung 2011, sondern in der mit der Beschwerde vorgelegten berichtigte Einkommensteuererklärung…
Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sei keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der Partner) des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus…
…konnte der Familienbonus Plus nicht berücksichtigt werden. Den Alleinverdienerabsetzbetrag haben wir nicht berücksichtigt. Der Grund: Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht Personen in eheähnlicher Gemeinschaft nur unter diesen Voraussetzungen zu: Die Partnerschaft besteht im Kalenderjahr länger als 6 Monate Einer der Partner bezieht für ein Kind länger als…
…da dieser Personen in eheähnlicher Gemeinschaft nur unter den im Gesetz aufgezählten Voraussetzungen zustehe. Die Zustellung des Bescheides am 19.2.2025 erfolgte elektronisch in die Databox der Bf. Am 20.2.2025 langte beim Finanzamt über FinanzOnline eine in der Überschrift als "Änderung gem…
…der belangten Behörde nicht anerkannt, da eine Wohnsitzverlegung zugemutet werden könne und eine Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung bei verheirateten/ in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen bereits seit 2018 bis einschließlich 10/2020 erfolgt ist. Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben und erklärt, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes…
…Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde nicht berücksichtigt, weil er Personen in eheähnlicher Gemeinschaft nur unter folgenden Voraussetzungen zustehen würde: - Die Partnerschaft besteht im Kalenderjahr mehr als 6 Monate - Einer der Partner bezieht für ein Kind länger als 6 Monate den Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt…
…darauf hin, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt worden sei. Dieser stehe Personen in eheähnlicher Gemeinschaft nur unter den Voraussetzungen zu, dass die Partnerschaft im Kalenderjahr länger als sechs Monate bestehe und einer der Partner für ein Kind länger als sechs Monate den Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam…
…31.10.2021 in einer eheähnlichen Partnerschaft mit CN und unseren beiden gemeinsamen Kindern in B, B-Straße 23 gelebt. Die Trennung erfolgte am 31.10.2021. Dieser Umstand, kann dem bereits übermittelten Gerichtsbeschluss über den Kindesunterhalt, entnommen werden. Die eheähnliche Lebensgemeinschaft hat daher länger…
…Beschwerdeführer die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages mit der Begründung, dieser stünde nur Personen zu, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, wenn diese Partnerschaft im Kalenderjahr mehr als sechs Monate bestünde. Seine dagegen erhobene Beschwerde begründete der Beschwerdeführer im Wesentlichen damit, dass der Bescheid insofern unrichtig sei…
…Finanzamt aus, dass die Verlegung des Wohnsitzes zugemutet werden könne. Bei verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen gebe es eine zeitliche Begrenzung von 2 Jahren für die Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf Beschwerde. Sie führte darin aus, dass sie…
…Im Einkommensteuerbescheid 2016 vom 06.11.2017 berücksichtigte das Finanzamt den Alleinverdienerabsetzbetrag mit der Begründung nicht, dass ein Alleinverdienerabsetzbetrag bei Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, nur dann zusteht, wenn diese Partnerschaft länger als sechs Monate im Kalenderjahr besteht und wenn einer der Partner…
…zum Familienwohnsitz nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Folgende Gründe sind ausschlaggebend: • Eine Wohnsitzverlegung kann zugemutet werden. • Bei verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen gibt es eine zeitliche Begrenzung von 2 Jahren für die Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung". Gegen diesen Bescheid brachte die Bfin Beschwerde datiert…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Frage, ob eine den Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag ausschließende Lebensgemeinschaft (eheähnliche Gemeinschaft) vorgelegen ist, handelt es sich nicht um eine Rechtsfrage, sondern…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Das Bundesfinanzgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt. Die Beschwerdeführerin lebte im Jahr 2011 mit dem Vater ihrer dritten Tochter mehr als sechs Monate in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Die Beschwerdeführerin ist Mutter von zwei weiteren Kindern, die…