…unterschrieben am 15.12.2017 an das FA retourniert) eine nach Außen erkennbare Amtshandlung gesetzt hat. Es stand somit dem angefochtenen Rückforderungsbescheid v..05.02.2018 eine "Feststetzungsverjährung " ="negativer Anspruch in Rückforderungsfällen" nicht entgegen. Absolute Verjährung für einen Teil des Rückforderungszeitraumes (alle Zeiträume von…
…ist (vgl. dazu Pkt. II.3.3.) - zu den jeweiligen Veräußerungszeitpunkten noch vorhanden. Der Sachverhalt ist dem Grunde nach - abgesehen von den unterschiedlichen Objekten und Maßnahmen - ident mit jenem im Parallelverfahren betreffend der im selben Konzern agierenden ***Firma2*** (vgl. BFG 8.1.2024, RV/4100285…
…Kurs***" bei ***Name Bildungseinrichtung*** auch in qualitativer Hinsicht eine Berufsausbildung darstellt, liegt im vorliegenden Fall dem Grunde nach eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 vor. b. Ad ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen Damit eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 und damit ein Anspruch auf…
…am 19. September 2012, also innerhalb einer Woche, mit der Schlussbesprechung beendet werden. Aus diesen Gründen kann dem Beschuldigten weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit angelastet werden. Der Beschuldigte durfte nämlich auf die inhaltliche Richtigkeit seiner Steuererklärungen vertrauen, zumal er diese nicht selbst verfasst und eingereicht hat;…
…in keinster Weise nachvollziehbar wären, weshalb diese sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bestritten würden. Bezüglich der Höhe des in den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden 2010 bis 2015 angesetzten Sachbezuges ist festzuhalten, dass das Finanzamt im Vorlagebericht eine detaillierte Darstellung der Ermittlung des jeweils angesetzten…
…aller Interessen sei nicht einmal ansatzweise erkennbar. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 21.3.96 (GZ 94/15/0085) sei bei einer zu Ungunsten der Partei sich auswirkenden Wiederaufnahme nach § 303 BAO in der "Begründung...darzutun, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessensabwägung den…
…Verjährungsfrist durch die Bescheiderlassung vom 17.2.2003 um ein Jahr (nach außen erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs). Dies bedeutet, dass eine Verjährung erst mit 31.12.2008 eingetreten wäre. Aus den dargelegten Gründen war die Beschwerde daher abzuweisen. Im Übrigen wird auf das…
…müssen. Im Falle eines Schuldspruchs werde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis der abgabenrechtlichen Verfehlung dem Grunde nach und die vollständige Schadensgutmachung, als erschwerend jedoch der lange Tatzeitraum zu werten sein. Dieser Stellungnahme des Amtsbeauftragten waren als 3 Beilagen eine Aufstellung der Ereignisse (Umzug…
…eingetreten sei, da dem Grunde nach der Familienleistungsanspruch bestanden habe und lediglich die Höhe der Familienleistung falsch berechnet worden war. Beweismittel: siehe vorgelegte Aktenteile Stellungnahme: Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 10 FLAG Rz 9 schreibt zur Thematik rückwirkende Antragstellung und Verjährung folgendes: "Nach § 10…
…ein Verein auch sofort gegenüber der Finanzbehörde anzuzeigen sei. Ein solcher von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführter Irrtum über die Anzeigepflicht dem Grunde nach erscheint insbesondere vor dem Hintergrund der von der Finanzverwaltung selbst in den VereinsR 2001 Rz 12 vertretenen Ansicht als glaubhaft…
…Maturaschule dem Grunde nach als Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit b FLAG anzusehen. Der laufende Besuch einer Maturaschule für sich allein reicht jedoch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare…
…Pkt.3. betreffend Schätzung Erlöse 2006 und 2007 wird verwiesen. Darin wurde den Verfahrensparteien mit ausführlicher die Begründung dargelegt, dass das BFG die Auffassung des FA dem Grunde nach teilt, dass wegen sachlicher Unrichtigkeit der Aufzeichnungen gemäß § 184 BA0 die Erlöse griffweise zu schätzen seien…
…St.Nr. z1 des Finanzamtes Zalt. Diese Zusammensetzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb entsprach dem Grunde nach der Einkommensteuererklärung des Bf. für 1997 samt Beilagen, wobei der Höhe nach eine Abweichung beim Einkünfteanteil aus der St.Nr. z1 gegenüber der Steuererklärungsbeilage (109.623 öS) aufgrund der…
…§ 14 Tz 11). Von wesentlicher Bedeutung ist dabei, dass es sich um eine nach außen erkennbare Amtshandlung handelt, die daher aus dem Bereich der Finanzstrafbehörde oder des Gerichtes hinausgehen müssen (Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, Finanzstrafgesetz 4 , § 14 Tz 14). Im gegenständlichen Fall wurde eine Anordnung…
…Ausbildung in einem anerkannten Lehrberuf dem Grunde nach einen Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 zu begründen vermag, ergibt sich aus der obig zitierten Rechtsprechung des VwGH. Fraglich ist lediglich, ob die Dauer des Familienbeihilfebezuges mit dem Ende des Lehrverhältnisses …
…am 9. April 2013 und für die FH Salzburg am 25. März 2013 s tatt. Da sowohl dem Grunde nach, als auch in qualitativer Hinsicht die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufsausbildung erfüllt sind, besteht auch aus diesem Grund gem. § 2 Abs 1 lit. d…
…der Gesellschaftssteuerbefreiung. Die Bestimmung der Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß Art.27 § 1 des Steuerreformgesetzes 1993 verweist auf § 5 Z 14 KStG und knüpft dem Grunde nach an die gemäß § 6b Abs.1 KStG vorgenommene Definition einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an. Somit sei die Befreiung des § 1…
…anzusehen sein (Ausnahme: allgemeinbildende Schulausbildung; hier besteht zumindest nicht zwingend ein Konnex zu einem späteren konkreten Beruf) und überdies die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen. Der Besuch einer HAK stellt demnach dem Grunde nach eine Berufsausbildung dar, wenn diese Ausbildung ernsthaft und zielstrebig…
…FinStrG 4 § 33 Rz 39). Es genügt, dass die Verkürzung als solche (dem Grunde nach) vorsätzlich bewirkt wurde. Ein Zurückbleiben des Tatvorsatzes hinter der objektiven Höhe des Verkürzungsbetrages ist nur bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (OGH 4.10.1988, 15 Os 88/88; 15.12…
…die abgabenrechtlich relevanten Wirtschaftsvorgänge von Bedeutung. Die Annahme des Schätzungsgrundes muss zutreffend und berechtigt sein, die Gedanken und Folgerungen schlüssig begründet und rational nachvollziehbar. Ist eine Schätzung dem Grunde nach zulässig, steht der Abgabenbehörde die Wahl der Schätzungsmethode grundsätzlich frei. Das gewählte Verfahren muss stets…