IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Senatsmitglieder A, B und C, im Beisein der Schriftführerin D, in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 25.07.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde…
…der Verdächtigen bei der Sicherheitsbehörde - jedenfalls nicht alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um durch deliktische Handlungen verursachte Minderungen seines Betriebsvermögens zu verhindern. Wenn der steuerliche Vertreter im Vorlageantrag bemängelt, dass nach Freisetzung der betreffenden Mitarbeiterin keine Kalkulationsdifferenzen mehr aufgetreten seien und dies von der…
…und andererseits, dass er zum Zeitpunkt der Tathandlung plant, durch diese (und allenfalls weitere deliktische Handlungen) auf Dauer die Versteuerung bzw. die Entrichtung der Abgabenschuld zu verhindern. Weder das Streben nach nur vorübergehender oder nach dauerhafter Abgabenvermeidung auf Seite des Finanzstraftäters muss jedoch zwingend vorliegen…
…Verrechnung eines Preisaufschlages von 1 Euro pro Stange Zigaretten an E. verkauft. Durch diese deliktische Handlungsweise hat er über einen längeren Zeitraum fortlaufend Einnahmen in Höhe von insgesamt 682 Euro erlangt, die erheblich über der Bagatellgrenze von 72,67 Euro liegen. Die Tatbegehung des Bf…
…der Sachverhalt den Tatbestand des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG. Nach der Rechtsprechung des EuGH sei der Begriff des "Entziehens" so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führe, dass die zuständige Zollbehörde, und zwar auch nur zeitweise…
…keine Einkommenssteuererklärungen ab. Wenn man jene Beträge unbeachtet lässt, die der Angeklagte durch seine betrügerischen Handlungen erlangt hat, so belaufe sich die Summe aus verkürzter Einkommenssteuer sowie Umsatzsteuer auf höchstens € 49.382,36. Mit demselben Urteil hat das Landesgericht Salzburg A gemäß § 214 FinStrG…
…mehrerer Vergehen sowie die Berücksichtigung, dass die Strafe eine spezial- als auch generalpräventive Strafwirkung entfalten sollte. Im Umfeld der Dolmetscherszene ist die Setzung einer generalpräventiven Handlung notwendig, da wissentlich (aus der Praxis) Dolmetscher sehr oft im Zusammenhang mit finanzstrafrechtlichen Prüfungen nach § 99 FinStrG und daraus…
…Gem § 23 Abs 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Das Maß und Gewicht des Mangels des Täters an Verbundenheit mit den rechtlich geschützten Werten und damit der Vorwerfbarkeit seines deliktischen Verhaltens ergibt sich aus der Schwere der Schuld, aus dem…
…gegenüber der Firma4 GmbH aufgerechnet wurden [Anm. BFG: Betrifft Tz 11 im Bericht]. Mit diesen durch den Geschäftsführer Q.Q. veranlassten Handlungen kam es bei der Bf. zu nicht betrieblich veranlassten Vermögensminderungen und wurde damit die Bf. am Vermögen geschädigt. Weiters wurde im Urteil festgestellt…
…einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt (vgl zB VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; 27.11.2020, Ra 2018/16/0210…
…Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Gemäß § 15 Abs. 3 FinStrG darf bei Finanzvergehen, deren Ahndung nicht dem Gericht vorbehalten ist, eine Freiheitsstrafe nur in…
…der Tatausführung unmittelbar vorangehende Handlung gewesen, womit zum damaligen Zeitpunkt der Versuch - wenn es zur Herbeiführung des deliktischen Erfolges (die Zustellung des zu niedrigen Einkommensteuerbescheides) nach der zu diesem Zeitpunkt bestehenden konkreten Vorstellung des abgabepflichtigen Täters danach von seiner Seite keiner weiteren Handlungen mehr bedurfte …
…sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er die unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung mit den nicht zustehenden Vorsteuern per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersenden hat lassen) - hier betreffend die Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2014. Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung…
…Organisation seiner steuerlichen Angelegenheiten überfordert gewesen, was auch schließlich zur Insolvenz geführt habe. Er habe die ihm vorgeworfenen Handlungen daher weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen. Trotz dieser psychischen Ausnahmesituation fühle er sich hinsichtlich des Tatzeitraumes 2015 schuldig, ein Vergehen nach § 51 FinStrG begangen zu…
…trotz Andrängen der Abgabenbehörde auch die Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung an die Abgabenbehörde unterlassen hat, damit diese - in irriger Annahme einer vollständigen oder fast vollständigen Aufgabe der unternehmerischen Betätigung - die erhofften unzutreffenden Bescheide erlassen möge, und dieser deliktische Erfolg auch eingetreten wäre (§ 33 Abs. 3 lit…
…trotz Andrängen der Abgabenbehörde auch die Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung an die Abgabenbehörde unterlassen hat, damit diese - in irriger Annahme einer vollständigen oder fast vollständigen Aufgabe seiner unternehmerischen Betätigung - die erhofften unzutreffenden Bescheide erlassen möge, und dieser deliktische Erfolg auch eingetreten wäre (§ 33 Abs. 3 lit…
…sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er auch nicht zum Fälligkeitszeitpunkt die von ihm geforderte Umsatzsteuerjahreserklärung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet hat) - hier betreffend die Umsatzsteuer für 2010, 2011 und 2012. Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen zumindest versuchten…
…nicht mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festsetzen hätte können. Ist hingegen dieser angestrebte deliktische Erfolg nicht eingetreten, sondern hat der Finanzstraftäter seinen Tatentschluss lediglich durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung (hier: das Unterlassen der Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung auch am letzten Tag der gesetzlichen…
…nicht mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festsetzen hätte können. Ist hingegen dieser angestrebte deliktische Erfolg nicht eingetreten, sondern hat der Finanzstraftäter seinen Tatentschluss lediglich durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung (hier: das Unterlassen der Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung auch am letzten Tag der gesetzlichen…
…zu haften. Aus diesem Grund verwirklicht in der Einheitstäterregelung des österreichischen Strafrechtes auch jeder selbst das deliktische Unrecht der Tat und haftet ausschließlich für eigenes Verschulden. Der strafrechtliche Schuldprinzip wird aus dem Gleichheitssatz und dem diesen innewohnenden Sachlichkeitsgebot sowie auf dem Artikel 91 Abs. 2…