…seien. Untermauert werde dies dadurch, dass die Auszahlung der Wertsteigerung nach der Wertentwicklung des D-Index erfolgt sei. Vom Finanzamt werde ein darlehensähnliches Geschäft zwischen dem Beschwerdeführer und A unterstellt. Bei der Auszahlung der Wertsteigerungen des D-Genussscheines soll es sich um Zinsen handeln, welche…
…steuerlich unbeachtlich. Nach dem BFH gelten Zinszahlungen auf ein Sperrkonto im Zeitpunkt der Gutschrift als zugeflossen. In einem solchen Modell sei zumindest ein darlehensähnliches Geschäft zu erblicken und wären diese Gelder daher zum Tarif zu versteuern gewesen. Ob ein Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen erziele, sei…
…Oktober 2008 benannt worden. Das sei der Zeitpunkt, in dem Gutschriften erstmals nicht mehr zu Geld gemacht werden konnten. In einem solchen Modell sei zumindest ein darlehensähnliches Geschäft zu erblicken. Zinsen aus Privatdarlehen seien keine steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge iSd § 93 EStG 1988. Da im Zuge der…
…Oktober 2008 benannt worden. Das sei der Zeitpunkt, in dem Gutschriften erstmals nicht mehr zu Geld gemacht werden konnten. In einem solchen Modell sei zumindest ein darlehensähnliches Geschäft zu erblicken. Zinsen aus Privatdarlehen seien keine steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge iSd § 93 EStG 1988. Da im Zuge der…
…wieder reinvestieren habe können. Die Anlage ist auch jederzeit kündbar gewesen. In einem solchen Modell ist ein darlehensähnliches Geschäft zu erblicken. Bei diesem Anlagemodell haben sich ein Teil der Anleger die "Dividenden" auszahlen lassen, ein anderer Teil hat in die Reinvestition optiert. Die Auszahlungen der…
…2014; siehe dazu bereits oben). Der VwGH (vgl VwGH 7.7.2011, 2007/15/0156, mwN) hat zum Zufluss von Einnahmen aus einem darlehensähnlichen Geschäft zu Recht erkannt, dass Einnahmen dann als zugeflossen anzusehen sind, wenn der Empfänger rechtlich und wirtschaftlich über sie verfügen kann…
…führte, nach Darstellung des Verfahrensganges und der rechtlichen Beurteilung der belangten Behörde, zur Begründung aus: Die Abgabenbehörde ignoriere den Treuhandauftrag und den darin formulierten Willen der Vertragsparteien und erblicke in der Veranlagung ein darlehensähnliches Geschäft. Auf Seite 1 der Beilage zum BP Bericht vom 26…
…davon ausgehen habe können in Substanzgewinnscheine der ZZ Invest AG zu investieren. Es habe sich bei der Investition keinesfalls um eine Direktveranlagung bei XY/XYF und schon gar nicht um ein darlehensähnliches Geschäft gehandelt. Tatsächlich hätte es sich um einen treuhändigen Erwerb von ZZ Index…
…seien. XY habe sogar über so hohe Geldmittel verfügt, dass er sich - laut Gerichtsakt - Lebenshaltungskosten in beträchtlicher Höhe leisten habe können. In einem solchen Anlagemodell sei ein darlehensähnliches Geschäft zu sehen. Da XY nicht über eine Banklizenz verfügt habe, habe es sich um Privatdarlehen gehandelt…
…zu einem "Beweisverwertungsverbot" "überholt" seien, der Verwaltungsgerichtshof "das Vorliegen eines Darlehens bzw. eines darlehensähnlichen Geschäftes dem Grund nach bestätigt" habe, es sich daher nur die Frage stelle, wann und in welcher Höhe die Zinsen zugeflossen seien und - wenn man im vorliegenden Fall nicht von monatlich…
…zu einem "Beweisverwertungsverbot" "überholt" seien, der Verwaltungsgerichtshof "das Vorliegen eines Darlehens bzw. eines darlehensähnlichen Geschäftes dem Grund nach bestätigt" habe, es sich daher nur die Frage stelle, wann und in welcher Höhe die Zinsen zugeflossen seien und - wenn man im vorliegenden Fall nicht von monatlich…
…Marschner). Nach dem BFH würden Zinszahlungen auf ein Sperrkonto im Zeitpunkt der Gutschrift als zugeflossen gelten (BFH 28.9.2011, VIII R 10/08). In einem solchen Modell sei zumindest ein darlehensähnliches Geschäft zu erblicken. Da diese Gelder wie ein Privatdarlehen veranlagt worden seien, würden…
…Die Anlage ist auch jederzeit kündbar gewesen. In einem solchen Modell ist ein darlehensähnliches Geschäft zu erblicken. Bei diesem Anlagemodell haben sich ein Teil der Anleger die "Dividenden" (gemeint sind damit die Zinsen) auszahlen lassen, ein anderer Teil hat in die Reinvestition optiert. Die Auszahlungen…
…Abhebungen in diesem Zusammenhang erfolgt seien. Bei der Veranlagung der vom Bf. und seiner Ehegattin an X übergebenen Geldbeträge habe es sich nach Ansicht der Prüferin um ein darlehensähnliches Geschäft gehandelt, bei dem die Anleger jederzeit frei wählbare Beträge einzahlen oder sich haben auszahlen lassen…
…in diesem Zusammenhang erfolgt seien. Bei der Veranlagung der von der Bf. und ihrem Ehegatten an B übergebenen Geldbeträge habe es sich nach Ansicht der Prüferin um ein darlehensähnliches Geschäft gehandelt, bei dem die Anleger jederzeit frei wählbare Beträge einzahlen oder sich haben auszahlen lassen…
…oder thesaurierbare Verzinsung versprochen worden, wobei die Anlage jederzeit kündbar gewesen sei. Ein derartiges Modell sei als darlehensähnliches Geschäft zu qualifizieren. Die Auszahlung der "Dividenden" (gemeint seien die Zinsen) bzw. der allfälligen Kapitalrückzahlungen seien ohne jede Beanstandung über zehn Jahre lang, bis zum Oktober 2008…
…Indexzertifikaten bei XY bzw. der XYF erworben bzw. sich am ZZZ-Anteilsbestand des Herrn XY beteiligt habe und es sich nicht um ein Privatdarlehen an Herrn XY oder um ein darlehnsähnliches Geschäft, aber auch nicht um eine Direktveranlagung bei Herrn XY handle, da dieser bis…
…Indexzertifikaten bei XY bzw. der XYF erworben bzw. sich am ZZZ-Anteilsbestand des Herrn XY beteiligt habe und es sich nicht um ein Privatdarlehen an Herrn XY oder um ein darlehnsähnliches Geschäft, aber auch nicht um eine Direktveranlagung bei Herrn XY handle, da dieser bis…
…bei XY bzw. der XYF GmbH erworben bzw. sich am ZZ-Anteilsbestand des Herrn XY beteiligt habe und es sich nicht um ein Privatdarlehen an Herrn XY oder um ein darlehnsähnliches Geschäft, aber auch nicht um eine Direktveranlagung bei Herrn XY handle, da dieser bis…
…auf die Begründung im BP-Bericht und in der Beschwerdevorentscheidung verwiesen und zusätzlich ausgeführt, dass es sich aus der Sicht des Finanzamtes bei den Veranlagungen in Form der sog. "Barschiene" um dahrlehensähnliche Geschäfte die Zinsen abwerfen, handeln würde. Die monatlichen Barauszahlungen könnten keine Wertsteigerungen darstellen…