…kann der Abzug von Vorsteuern nur bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung erfolgen. Eine solche zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung liegt nicht vor, wenn einzelne im § 11 UStG 1994 aufgezählten Rechnungsmerkmale gänzlich fehlen (vgl. VwGH 2.9.2009, Zl. 2008/15/0065). Der Name und die Anschrift…
…Weiters wird in dem Schreiben Schinnerl (ÖStZ 2014, 617) zitiert, nach dem aufgrund der zuletzt ergangenen EuGH Erkenntnisse mangelhafte Rechnungsmerkmale nicht mit der Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug sanktioniert werden dürften, sofern kein Betrug vorliege. Zum selben Ergebnis wären auch Aigner/Tumpel in SWK 2012…
…des Umsatzsteuergesetzes behandelt. Die Abrechnung erfolgte mit Rechnungen auf Basis der im § 11 USTG vorgesehenen Rechnungsmerkmale. Für die Abrechnung aus dem Pflichtbereich der Abteilung Soziales (dort wo das Land OÖ als Auftraggeber aufscheint) ist das Land OÖ vorsteuerabzugsberechtigt. Für die Abrechnungen der Schulbusbegleitpersonen, welche in…
…1 UStG anzusehen, zumal die laut § 11 Abs. 3 UStG angeführten erforderlichen Rechnungsmerkmale allesamt vorliegen würden. Die inhaltliche Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Umsatzsteuerbescheides 2015 ergebe sich daraus, dass eine Rechnung in der Umsatzsteuererklärung unberücksichtigt geblieben wäre. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schreiben vom 7. November 2017 unter…
…Rechnungsempfänger falsch, € 2.192,50 3. Andere Rechnungsmerkmale falsch (zweite UID), € 46.708,-- Laut TZ 4 des Berichtes sei bei einer Rechnung laut Beilage wegen durchgeführter Bauleistungen bei Reverse Charge (auf Rechnung angeführt) nur Vorsteuern geltend gemacht worden. Die USt für diese Bauleistung…
…Auf Grund der Tatsache, dass in der Rechnung lediglich 12% Umsatzsteuer ausgewiesen wurden, hätte auffallen müssen, dass hier besondere Verhältnisse vorlagen, denn die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf Arbeitsmaschinen ist die Ausnahme, denn das UStG 1994 kennt abweichend vom Normalsteuersatz von 20%, die ermäßigten Steuersätze…
…Wohngebäudes“ – ist umsatzsteuerrechtlich als Werklieferung zu qualifizieren, deren (Teil)Lieferungszeitpunkt im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht über das beauftragte Werk begründet ist. Besondere Umstände, die den leistenden Bauunternehmer daran gehindert hätten den konkreten Leistungszeitpunkt in der Rechnung anzugeben, werden nicht ins Treffen geführt und sind…
…2023 stellte die Beschwerdeführerin Vorlageantrag gem. § 264 BAO. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen unverzollter und unversteuerter Ware stelle auch für mit den umsatzsteuerlichen Vorschriften vertraute Personen eine besondere Herausforderung dar. Auch der österreichische Gesetzgeber behandle derartige Lieferungen nicht einheitlich, indem er teils Steuerbefreiungen (§ 1 Abs…
…tatsächlich tätigen Arbeiter. Es ist aus keinen Aufzeichnungen ersichtlich, von wem tatsächlich die Leistungen erbracht worden wären. Vor Auftragsvergabe wurde keine besondere Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des späteren Auftragnehmers durchgeführt. Weitere Unterlagen, die die tatsächliche Leistungserbringung der ***1*** belegen würden, wurden nicht beigebracht…
…diesbezüglich Maßnahmen zu setzen (Laudacher, Briefkasten und Karussellbetrug. Strenge Trennung zwischen "Wissen" und "Wissenmüssen" SWK 2008, 32). Besonders beim Beginn von Geschäftsbeziehungen wie z.B. jener mit Fa. B1-GmbH ist eine erhöhte Aufmerksamkeit notwendig. Über die bloße Einholung von Bankauskünften und Handelsregisterauszügen hinaus müssen…
…sondern auch der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer (vgl. VwGH 01.06.2006, 2004/15/0069). Auf den "guten Glauben" des Rechnungsempfängers in Bezug auf die Rechnungsmerkmale kommt es nicht an (vgl. etwa VwGH 13.09.2006, 2003/13/0004). Eine "Ungreifbarkeit des Leistungserbringers…
…sondern auch der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer (vgl. VwGH 1.6.2006, 2004/15/0069). Auf den "guten Glauben" des Rechnungsempfängers in Bezug auf die Rechnungsmerkmale kommt es nicht an (vgl. etwa VwGH 13.9.2006, 2003/13/0004). Eine "Ungreifbarkeit des Leistungserbringers…
…Wir ersuchen um antragsmäßige Erledigung." 6. Das Finanzamt hat die Beschwerde vom 14.04.2023 mit Beschwerdevorentscheidung vom 15.06.2023 unter Hinweis auf die mangelnden Rechnungsmerkmale im Sinne des § 11 UStG 1994 als unbegründet abgewiesen (hinsichtlich der Begründung wird auf die gesondert ergangene Bescheidbegründung…
…Betrugsfirma sei, der Leistungserbringer auf den Cent genau alle Erlöse gegengleich gebucht und erklärt habe, eine gültige UID des Leistungserbringers vorliege und auch sonst alle Rechnungsmerkmale erfüllt worden seien. Stattdessen "stützte" sich die belangte Behörde wiederum auf eine Reihe von - teilweise -Banalitäten: Die Verwendung von…
…Leistungsbeschreibung und fehlender Angabe der UID-Nummer des Leistungsempfängers (bei Nichtvorliegen von Liebhaberei) nicht zu. Dazu genügt der Hinweis, dass selbst für den Fall der Richtigkeit der Annahme, dass diese Rechnungsmerkmale fehlen, es der ständigen - neueren - Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird…
…Zahlungsflüssen am Bankkonto ist unschwer zu erkennen, dass es keine betrieblichen Investitionsvorhaben gab, die einer besonderen Eigen- oder Fremdkapitalzufuhr bedurften. Zudem hat der Abgabepflichtige in beiliegendem Antwortschreiben die weitere Auskunftsmöglichkeit gewährt. Die Abgabenbehörde erläutert in der Niederschrift nicht, warum die Auskunft nicht geeignet war die…
…2000/14/0152; 1.6.2006, Zl. 2002/15/0174). Fehlende oder unrichtige Rechnungsmerkmale berechtigen die Behörde nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des EuGH und jüngerer Rechtsprechung des VwGH nicht, den Vorsteuerabzug zu versagen. Es muss aber zumindest eine berichtigbare Rechnung vorliegen (vgl. EuGH 15.9…
…10/2016, 11/2016 und 12/2016 wurde innerhalb der verlängerten Rechtsmittelfrist mit nachstehender Begründung Beschwerde eingebracht: "Im Betriebs Prüfungsbericht hat sich die Finanzverwaltung bemüht gleich mehrere scheinbare Argumente für die Versagung des Vorsteuerabzuges anzuführen (Betrugsszenario, Rechnungsmerkmale, Sorgfaltspflicht). Offensichtlich um alle denkbaren Argumente aufzuzählen und…
…und Kontrollintensität seien umso umfangreicher, je ungewöhnlicher sich die Geschäftsverhältnisse im Einzelfall darstellen oder je höher das Auftragsvolumen sei. Da in den konkreten Fällen keine außergewöhnlichen Konstellationen vorlagen, seien besondere Verdachtsmomente jedenfalls auszuschließen und demnach würden einfach durchführbare, nicht den Wirtschaftsverkehr beeinträchtigende, branchenübliche Kontrollen genügen …
…von seinen Einkünften aus Vermietung. Es gebe für Vermieter weder im Steuerrecht noch in einem anderen Rechtsgebiet eine gesetzliche Norm, wonach besondere Überprüfungspflichten bei der Auftragsvergabe/-abwicklung bestehen. Maßstab für umsatzsteuerliche Zwecke sei nur die übliche (fremdübliche) Vorgangsweise. Weiters seien keine Auffälligkeiten in der Auftragsabwicklung…