…von Pokerturnieren gemäß § 57 Abs. 1 GSpG, werde ersichtlich, dass beide Besteuerungsformen nicht grundlegend voneinander abweichen. Die zur Gebührenpflicht von Pokerturnieren bestehende Rechtsprechung sei daher auch für die Frage der Abgabepflicht gemäß § 57 Abs. 1 GSpG maßgebend. Zudem werde darauf hingewiesen, dass die für die…
…von Pokerturnieren gemäß § 57 Abs. 1 GSpG, werde ersichtlich, dass beide Besteuerungsformen nicht grundlegend voneinander abweichen. Die zur Gebührenpflicht von Pokerturnieren bestehende Rechtsprechung sei daher auch für die Frage der Abgabepflicht gemäß § 57 Abs. 1 GSpG maßgebend. Zudem werde darauf hingewiesen, dass die für die…
…von Pokerturnieren gemäß § 57 Abs. 1 GSpG, wird ersichtlich, dass beide Besteuerungsformen nicht grundlegend voneinander abweichen. Die zur Gebührenpflicht von Pokerturnieren bestehende Rechtsprechung ist daher auch für die Frage der Abgabenpflicht gemäß § 57 Abs. 1 GSpG maßgebend. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die für die…
…an den kein Eintrittsgeld kassiert wurde, um die Aufnahme des Geschäftsbetriebes, daher sei davon auszugehen, dass an diesen Tagen besonders hohe Umsätze erzielt worden seien. BV hält fest, dass Pauschsteuer nur dann anfällt, wenn keine Versteuerung nach Eintrittsgeldern vorzunehmen ist, aus dem Gesetzestext ergibt sich…
…2) zu berücksichtigen und mit einem besonderen Steuersatz von 25% zu versteuern. Im Falle einer Veranlagung gemäß § 97 Abs 4 EStG 1988 ermäßigt sich die Steuer auf jenen Betrag, der sich nach dem allgemeinen Steuertarif ergibt. Die Einkommensteuer gilt durch diese besondere Besteuerungsform als abgegolten. …
…werden nur dann nach § 23 UStG 1994 besteuert, die er im eigenen Namen, an Nichtunternehmer unter Beanspruchung von Reisevorleistungen ausführt. Die besondere Besteuerungsform des § 23 UStG gilt nicht, soweit der Unternehmer im eigenen Namen Reiseleistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen erbringt, also keine Reisevorleistungen in…
…Betrag, der sich nach dem allgemeinen Steuertarif ergibt. § 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist sinngemäß anzuwenden. Die Einkommensteuer gilt durch diese besondere Besteuerungsform als abgegolten. § 97 Abs. 4 EStG 1988 lautet: "Ist die nach dem Steuertarif für Kapitalerträge im Sinne des Abs. 1…
…der sich nach dem allgemeinen Steuertarif ergibt. § 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 in der im Veranlagungszeitraum geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. Die Einkommensteuer gilt durch diese besondere Besteuerungsform als abgegolten. § 97 Abs. 4 EStG 1988 lautet wie folgt: Ist die nach dem Steuertarif…
…des Gesetzeswortlautes des § 27a Abs 2 Z 7 EStG iVm § 27 Abs 8 Z 3 EStG Verluste aus nicht verbrieften Derivaten nicht mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs 1 EStG anwendbar ist, ausgeglichen werden dürfen. Aus Sicht der…
…des Gesetzeswortlautes des § 27a Abs 2 Z 7 EStG iVm § 27 Abs 8 Z 3 EStG Verluste aus nicht verbrieften Derivaten nicht mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs 1 EStG anwendbar ist, ausgeglichen werden dürfen. Gemäß § 27a Abs…
…ziehen: Sowohl auf Ebene der ausschüttenden Körperschaft als auch auf Ebene der Anteilsinhaber. Die Besteuerungsfolgen einer verdeckten Ausschüttung sind dabei auf Ebene des Anteilsinhabers grundsätzlich unabhängig von der Ebene der Körperschaft zu beurteilen. Zwar ist faktisch von einem starken Zusammenhang zwischen den Konsequenzen einer verdeckten…
…Vorteile lukriert werden möchten. Ein Treuhandschaftsverhältnis ist demnach erhöht beweisdürftig wie sonstige an sich irreguläre Phänomene auch, sollen sie mit besonderen Besteuerungsfolgen verknüpft werden. Nach durchgeführter Verhandlung konnte sich auch das BFG ein klares Bild von den Verhältnissen im Jahr 2010 machen (vgl. Niederschrift, S…
…österreichischen Betriebsvermögen der Bf) werde nicht eingeschränkt. Nach Einbringung der Anteile an der öKG in die deutsche Kapitalgesellschaft bestehe das Besteuerungsrecht Österreichs fort. Demgegenüber würden die Besteuerungsfolgen bei Einschränkung des Besteuerungsrechtes auf der Ebene der Gegenleistungsanteile in § 16 Abs, 2 UmgrStG geregelt. Aufgrund des Verweises…
…welches auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit auch nur hindeute, sei von der Behörde weder ermittelt noch festgestellt worden und von ihr auch zu keinem Zeitpunkt gesetzt worden. Umgekehrt behindere es aber ihr Bestreben, an der EU-weiten Ausschreibung der Konzessionsvergabe nach dem GSpG in der…
…diesen Eingriff in einem berechtigten Vertrauen auf die bestehende Rechtslage enttäuscht werden und - nicht besondere Umstände eine Rückwirkung verlangen (z.B.: um Gleichheitswidrigkeit zu vermeiden). 3.3.1. nachträglich belastende Besteuerungsfolgen für bereits verwirklichte Sachverhalte Zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Sachverhaltes (Grundstücksveräußerung am 10.1…
…sonstige an sich irreguläre Phänomene auch, sollen sie mit besonderen Besteuerungsfolgen verknüpft werden. Bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gegeben ist, ist daher ein strenger Maßstab anzulegen. Besonders an den Nachweis von Treuhandschaften zwischen Angehörigen werden strenge Anforderungen gestellt. Sollen zwischen nahen Angehörigen steuerliche…
…steuerliche Rechtsfolgen abhängen, wird eine entsprechende Beweisführung verlangt. Die Treuhandschaft ist ebenso erhöht beweisdürftig wie sonstige an sich irreguläre Phänomene auch, sollen sie mit besonderen Besteuerungsfolgen verknüpft werden." Es ist nicht plausibel, weshalb der Ehegattin, der unentgeltlich der landwirtschaftliche Betrieb von rd. 23 ha Anbaufläche…
…von dem maßgebliche steuerliche Rechtsfolgen abhängen, wird eine entsprechende Beweisführung verlangt. Die Treuhandschaft ist ebenso erhöht beweisdürftig wie sonstige an sich irreguläre Phänomene auch, sollen sie mit besonderen Besteuerungsfolgen verknüpft werden. § 24 der BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von…
…von dem maßgebliche steuerliche Rechtsfolgen abhängen, wird eine entsprechende Beweisführung verlangt. Die Treuhandschaft ist ebenso erhöht beweisdürftig wie sonstige an sich irreguläre Phänomene auch, sollen sie mit besonderen Besteuerungsfolgen verknüpft werden. § 24 der BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…