25. Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994) Randzahlen 3421 bis 3430: derzeit frei. 25a. Sonderregelung für Drittlandsunternehmer, die sonstige Leistungen (bis 31.12.202030.6.2021 nur anwendbar auf sonstige Leistungen gemäß § 3a Abs. 13 UStG 1994) an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen (§ 25a UStG 1994) 25a…
…von Pokerturnieren gemäß § 57 Abs. 1 GSpG, werde ersichtlich, dass beide Besteuerungsformen nicht grundlegend voneinander abweichen. Die zur Gebührenpflicht von Pokerturnieren bestehende Rechtsprechung sei daher auch für die Frage der Abgabepflicht gemäß § 57 Abs. 1 GSpG maßgebend. Zudem werde darauf hingewiesen, dass die für die…
…von Pokerturnieren gemäß § 57 Abs. 1 GSpG, werde ersichtlich, dass beide Besteuerungsformen nicht grundlegend voneinander abweichen. Die zur Gebührenpflicht von Pokerturnieren bestehende Rechtsprechung sei daher auch für die Frage der Abgabepflicht gemäß § 57 Abs. 1 GSpG maßgebend. Zudem werde darauf hingewiesen, dass die für die…
…von Pokerturnieren gemäß § 57 Abs. 1 GSpG, wird ersichtlich, dass beide Besteuerungsformen nicht grundlegend voneinander abweichen. Die zur Gebührenpflicht von Pokerturnieren bestehende Rechtsprechung ist daher auch für die Frage der Abgabenpflicht gemäß § 57 Abs. 1 GSpG maßgebend. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die für die…
… 29 BAO) hat. Zur Abfuhr verpflichtet sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie (in- und ausländische) Unternehmer, und zwar unabhängig davon, ob sie nach § 6 UStG 1994 steuerbefreit sind, besonderen Besteuerungsformen (§§ 23 und 24 UStG 1994) unterliegen oder pauschaliert (§§ 14, 22 oder 25 UStG 1994…
…an den kein Eintrittsgeld kassiert wurde, um die Aufnahme des Geschäftsbetriebes, daher sei davon auszugehen, dass an diesen Tagen besonders hohe Umsätze erzielt worden seien. BV hält fest, dass Pauschsteuer nur dann anfällt, wenn keine Versteuerung nach Eintrittsgeldern vorzunehmen ist, aus dem Gesetzestext ergibt sich…
…2) zu berücksichtigen und mit einem besonderen Steuersatz von 25% zu versteuern. Im Falle einer Veranlagung gemäß § 97 Abs 4 EStG 1988 ermäßigt sich die Steuer auf jenen Betrag, der sich nach dem allgemeinen Steuertarif ergibt. Die Einkommensteuer gilt durch diese besondere Besteuerungsform als abgegolten. …
…liegen Umsätze vor, für die keine besondere Besteuerungsform zur Anwendung gelangt und die somit auch unter die Kleinunternehmerbefreiung fallen können. Für die Berechnung der für die Kleinunternehmergrenze maßgeblichen Umsatzgrenze ist grundsätzlich jeder Umsatz gesondert zu beurteilen und die sich so ergebende Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Bei Umsätzen…
… Die Differenzbesteuerung im Sinne des § 24 UStG 1994 schlägt als besondere Besteuerungsform nicht auf die Ermittlung der Buchführungsgrenzen durch. Nicht der Differenzbetrag ist für den Eintritt der Buchführungspflicht anzusetzen, sondern die Umsätze nach der allgemeinen Regelung des Umsatzsteuergesetzes. Die für das Erreichen der Buchführungsgrenze im…
…werden nur dann nach § 23 UStG 1994 besteuert, die er im eigenen Namen, an Nichtunternehmer unter Beanspruchung von Reisevorleistungen ausführt. Die besondere Besteuerungsform des § 23 UStG gilt nicht, soweit der Unternehmer im eigenen Namen Reiseleistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen erbringt, also keine Reisevorleistungen in…
…Betrag, der sich nach dem allgemeinen Steuertarif ergibt. § 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist sinngemäß anzuwenden. Die Einkommensteuer gilt durch diese besondere Besteuerungsform als abgegolten. § 97 Abs. 4 EStG 1988 lautet: "Ist die nach dem Steuertarif für Kapitalerträge im Sinne des Abs. 1…
…der sich nach dem allgemeinen Steuertarif ergibt. § 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 in der im Veranlagungszeitraum geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. Die Einkommensteuer gilt durch diese besondere Besteuerungsform als abgegolten. § 97 Abs. 4 EStG 1988 lautet wie folgt: Ist die nach dem Steuertarif…
… 24 Abs. 7 UStG in der Rechnung darauf hinzuweisen, dass die Differenzbesteuerung angewendet wurde. Die Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG stellt eine besondere Besteuerungsform dar, weshalb der Katalog der Befreiungsvorschriften des § 6 UStG (wie die Kleinunternehmerregelung) grundsätzlich nicht zur Anwendung kommt. Dies lässt sich aus der…
…§ 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist sinngemäß anzuwenden. Die Einkommensteuer gilt durch diese besondere Besteuerungsform als abgegolten. Gemäß § 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 in der in den Streitjahren geltenden Fassung ist die Anrechnung (der Kapitalertragsteuer) betraglich insoweit ausgeschlossen, als der Steuerpflichtige…
…gab das Finanzamt der Berufung betreffend die Vermittlung von Fähreüberfahrten statt, im Übrigen wies sie sie als unbegründet ab. Zur Begründung führte es zusammengefasst aus: Die besondere Besteuerungsform des § 23 UStG 1994 gelte nicht, wenn der Unternehmer im eigenen Namen Reiseleistungen mit eigenen Mitteln und…
…Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2005, § 23, Tz 10). Die besondere Besteuerungsform des § 23 gilt nicht, soweit der Unternehmer im eigenen Namen Reiseleistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen erbringt, also keine Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Das ist der Fall bei Beförderungsleistungen mit eigenen Beförderungsmitteln, bei Unterbringungs- und…
…27a EStG 1988 nur auf dem neuen Besteuerungsregime unterliegendes Neuvermögen anzuwenden. Davon bestehen folgende Ausnahmen: Auf betrieblich gehaltenes Kapitalvermögen ist der besondere Steuersatz von 27,5% (bis 31.12.2015 von 25%) auch auf Altvermögen anzuwenden, sofern die Veräußerung (Realisierung) nach dem 31.3.2012…
22.1.424.1.4 Die einzelnen Einkunftsarten 22.1.4.124.1.4.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 3 Z 1 EStG 1988) Rz 1316: Der Steuerpflicht unterliegen die Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft. Zu den Einkünften zählen auch die…
4.1.2 Arten der Gewinnermittlung Rz 420: Folgende Gewinnermittlungsarten sind nach dem KStG 1988 möglich (siehe EStR 2000 Rz 414): Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG 1988 Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen…
…ob Kapitaleinkünfte, bei denen Kapitalertragsteuer abgezogen wurde, in die Veranlagung (zum besonderen Steuersatz) aufzunehmen sind (siehe Abschnitt 20.5.1). Die Formulierung wurde insoweit präzisiert, als nun im Falle der Regelbesteuerung ausdrücklich auch die an sich endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge zum Gesamtbetrag der Einkünfte und zum Einkommen…