…mag eine Fahrlässigkeit begründen, rechtfertigt aber nicht die Annahme eines (bedingten) Vorsatzes. Mit den nach der Selbstanzeige verwirklichten objektiven Tathandlungen lässt sich keinesfalls ein (bedingter) Tatvorsatz für vor der Selbstanzeige verwirklichte objektive Tathandlungen begründen. 3.3.4. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung hätte die belangte Behörde…
…unvollständigen Einkommensteuererklärung vor. Selbst wenn man aber – entgegen der genannten Hinweise – dem Bf. dennoch eine entsprechende objektive Erklärungspflicht bzw. diesbezügliche Verletzungshandlungen unterstellen würde, läge keinesfalls ein (zumindest bedingter) Tatvorsatz vor, da der Bf. stets davon ausgegangen sei bzw. frei von Zweifeln auch davon ausgehen durfte…
…vor, wenn eine Person eine rechtswidrige Handlung verwirklichen will, wenn auch bereits bedingter Tatvorsatz ausreicht. Ein grob fahrlässiges Verhalten hingegen liegt jedoch insbesondere dann vor, wenn der Fehler einer ordentlichen und sorgfältigen Person in derselben Situation wie der Täter/in auf keinen Fall unterlaufen würde…
…KfzSt-pflicht ergebe, seien die genannten Abgaben vorzuschreiben gewesen, wobei jedoch im Laufe des (eingeleiteten) Finanzstrafverfahrens aufgrund geänderter Gesetzesbestimmungen eine auch für das weitere Strafverfahren maßgebliche Neufestsetzung der NoVA zu berücksichtigen gewesen sei. Ein entsprechender (bedingter) Tatvorsatz des Bf. wurde daraus abgeleitet, dass diesem zwar…
…des objektiv dem Tatbild des § 33 Abs. 1 FinStrG entsprechenden Teilfaktums des falsch bzw. zu Unrecht verbuchten Lohnaufwandes ergibt sich ein zumindest bedingter Tatvorsatz des Geschäftsführers alleine schon daraus, dass aus den aktenkundigen Beilagen zum Jahresabschluss 2009 (vgl. dazu Bl. 27 des Strafaktes zur StrNr…
…der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Bezogen auf § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist ein bedingter Tatvorsatz (iSd. letzten Halbsatzes der vorzitierten Bestimmung) bereits dann gegeben, wenn der (objektiv) tatbildlich Handelnde die Versäumung des genannten Entrichtungstermins, d…
…gehalten und billigend in Kauf genommen worden und seien dadurch Abgaben hinterzogen worden; im Hinblick auf den vorliegenden (bedingten) Vorsatz sei eine Abgabenhinterziehung als erwiesen anzunehmen und sei die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren anzuwenden [vgl. die diesbezüglichen Ausführungen des Finanzamtes in der (zusätzlichen) Bescheidbegründung …
…alle einzelnen, dem Abgabepflichtigen zur Last gelegten Tathandlungen gegeben sein (vgl. VwGH 22.11.1963, 22/62). Bedingter Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter die Verwirklichung des Unrechtes des Sachverhaltes zwar nicht anstrebt, nicht einmal mit Bestimmtheit mit dem Eintritt des verpönten Erfolges rechnet, dies…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…
… dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält. Für die Annahme des Vorsatzes reicht somit bedingter Vorsatz aus, er stellt die Untergrenze für den Vorsatz dar. Der Tatvorsatz besteht aus zwei Komponenten, der Wissenskomponente und der Wollenskomponente. Obwohl in der Legaldefinition…
…die zu einer Abgabenverkürzung führe, ein Tatvorsatz notwendig. Aus der - erst in der Beschwerdevorentscheidung angeführten - Verletzung der Offenlegungspflicht könne nicht ohne weiteres auf das Vorliegen eines Vorsatzes geschlossen werden. Aus der Begründung der Abgabenbehörde müsse sich ergeben, "auf Grund welcher Überlegungen zur Beweiswürdigung und zur…
…alle einzelnen, dem Abgabepflichtigen zur Last gelegten Tathandlungen hervorgehen (vgl. VwGH 22.11.1963, 227/62). Bedingter Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter die Verwirklichung des Unrechtes des Sachverhaltes zwar nicht anstrebt, nicht einmal mit Bestimmtheit mit dem Eintritt des verpönten Erfolges rechnet, dies jedoch…
…nach § 33 FinStrG zu beurteilen. Der Abgabenhinterziehung macht sich gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wer - zumindest bedingt - vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 leg.cit. ist nach § 33 Abs. 3 lit…
…genommen worden, dass dadurch Abgaben hinterzogen wurden. Im Hinblick auf den vorliegenden (bedingten) Vorsatz war eine Abgabenhinterziehung als erwiesen anzunehmen und die verlängerte Verjährungsfrist von 10 Jahren anzuwenden. Gegen die Wiederaufnahme- und Einkommensteuerbescheide erhob der Bf. mit Schriftsatz vom 28.5.2021 fristgerecht Beschwerde. Zusammengefasst…
… dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält. Für die Annahme des Vorsatzes reicht somit bedingter Vorsatz aus, er stellt die Untergrenze für den Vorsatz dar. Der Tatvorsatz besteht aus zwei Komponenten, der Wissenskomponente und der Wollenskomponente. Obwohl in der Legaldefinition…
… dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält. Für die Annahme des Vorsatzes reicht somit bedingter Vorsatz aus, er stellt die Untergrenze für den Vorsatz dar. Der Tatvorsatz besteht aus zwei Komponenten, der Wissenskomponente und der Wollenskomponente. Obwohl in der Legaldefinition…
…Gericht habe daher auch zu beurteilen, ob die beschwerdeführende Partei vorsätzlich oder bloß fahrlässig gehandelt habe und ob ihr ein Tatvorsatz auf Förderung einer Abgabenhinterziehung nachweisbar sei. Darüber hinaus bekämpft die beschwerdeführende Partei die Beweiswürdigung und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Sie wendet sich insbesondere gegen…
…belasten, nicht berücksichtigen. Andererseits müssen zweifelhafte Tatsachen, die den Beschuldigten entlasten zu Gunsten des Beschuldigten berücksichtigt werden. Bestehen zum Beispiel Zweifel am Tatvorsatz, so kommt eine Bestrafung wegen eines Vorsatzdeliktes - in dubio pro reo - nicht in Betracht (Fußnote 4: Leitner/Prandl/Kert, Handbuch Finanzstrafrecht4, Rz…
… 33 Abs. 1 FinStrG auch das Vorliegen einer subjektiven Tatseite, des Vorsatzes. Hierbei genügt bedingter Vorsatz, nämlich dass der Täter die Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbestand entspricht, ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Im Betriebsprüfungsbericht vom 28.05.2019 wurde…
…Festsetzung von Anspruchszinsen 2011 und 2012 da diese Veranlagungsjahre bereits verjährt seien (BFG-Akt AS 69-72). Mit Beschwerdevorentscheidung vom 13. Mai 2019 wies das Finanzamt die Beschwerde des Bf. als unbegründet ab. "… Das Vorbringen verkennt die Natur des bedingten Vorsatzes. Gemäß § 8 Abs…