…der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 32 Tagen festgesetzt. Die Kosten werden in unveränderter Höhe von € 500,00 festgesetzt. Der Antrag auf bedingte Nachsicht der Strafen wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…zu (vgl. VwGH 28.10.1992, 91/13/0130). Zum Antrag auf bedingte Strafnachsicht Gemäß § 26 Abs. 1 FinStrG gelten für die bedingte Nachsicht der durch die Gerichte für Finanzvergehen verhängten Geldstrafen, Wertersätze und Freiheitsstrafen sowie für die bedingte Entlassung aus einer solchen Freiheitsstrafe die §§…
…ersichtliche Ausmaß zu reduzieren. Zum in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag auf bedingte Strafnachsicht: Gemäß § 26 Abs. 1 FinStrG gelten für die bedingte Nachsicht der durch die Gerichte für Finanzvergehen verhängten Geldstrafen, Wertersätze und Freiheitsstrafen sowie für die bedingte Entlassung aus einer solchen Freiheitsstrafe die …
…Abgabenhinterziehung unterstellt, dies in voller Kenntnis des Umstands, dass die Finanzbehörde eine bedingte Nachsicht in Höhe von € 12.000,00 gewährt habe und dieses widersprüchliche Vorgehen zweier Behörden eines Rechtsstaates sei unverständlich, unlogisch und stehe nicht im Einklang mit dem Ordnungsgefüge eines solchen, so…
…dass das bestehende Spannungsverhältnis, das sich ergibt, weil im verwaltungsbehördlichen Verfahren im Gegensatz zum gerichtlichen Finanzstrafverfahren eine bedingte Nachsicht nicht möglich ist, nicht gemildert wird. Außerdem - und auch das wurde nicht angesprochen, wiewohl es einen Unterschied machen sollte - hat mein Mandant "nur" ein grob fahrlässiges…
…als u.a. am 3. Juni 2014 durch das Strafgericht Bozen die bedingte Nachsicht der - nunmehr schon dritten - Freiheitsstrafe wegen Urkundenfälschung widerrufen worden war (Abfrage Strafregister) und am 8. November 2014 gegen ihn in Italien zuletzt ein nationaler Haftbefehl ergangen ist, mit welchem er wegen…
…Voraussetzungen für die Anwendung des § 25 FinStrG nicht vorliegen. Zum Eventualantrag auf bedingte Strafnachsicht Gemäß § 26 Abs. 1 FinStrG gelten für die bedingte Nachsicht der durch die Gerichte für Finanzvergehen verhängten Geldstrafen, Wertersätze und Freiheitsstrafen sowie für die bedingte Entlassung aus einer solchen Freiheitsstrafe die §…
…Die Bestimmung des § 26 Abs. 1 FinStrG sehe jedoch die Möglichkeit einer bedingten Nachsicht - auch für Geldstrafen nur für Finanzvergehen vor, die von den Gerichten verhängt werden. Eine derartige Differenzierung widerspreche dem Wertungsgrundsatz des Finanzstrafgesetzes und behandle Gleiches ungleich. Da die gegenständliche Bestimmung dem Gleichheitsgrundsatz…
…welches zu einer anomalen Belastungswirkung führen würde. Vielmehr liege eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor. Des Weiteren sei seitens des Finanzamtes eine bedingte teilweise Nachsicht in Betracht gezogen worden, und zwar in Höhe des Nachteils, welcher sich aus der Verteilung auf 7 Jahre ergeben könne…
… 236 Abs. 1 BAO vor, weswegen sich der abweichende Bescheid als materiell rechtswidrig erweise. Die sachlich bedingte Unbilligkeit könne grundsätzlich nicht dadurch begründet werden, dass die Abgabenfestsetzung zu Unrecht erfolgt sei. Die Nachsicht diene daher grundsätzlich nicht dazu, inhaltliche Unrichtigkeiten eines Abgabenbescheides, die mit Hilfe…
…VwGH 27.06.2013, 2013/15/0173). Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet, wofür es genügt, wenn etwa die…
…Beträge keine Unbilligkeit begründet. Zusammenfassend gelangte das Verwaltungsgericht zur Ansicht, dass auch eine sachlich bedingte Unbilligkeit in der Einhebung des nachsichtsgegenständlichen Betrages nicht vorliegt. Da im vorliegenden Fall weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 236 BAO vorliegt…
…werden. Im Antrag auf Nachsicht vom 27.08.2024, in der Beschwerde vom 28.10.2024 und im Vorlageantrag vom 24.02.2025 machte der Beschwerdeführer ausschließlich Gründe der persönlichen Unbilligkeit geltend. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH setzt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung…
…werden. Im Antrag auf Nachsicht vom 22.02.2023, in der Beschwerde vom 22.08.2023 und im Vorlageantrag vom 29.11.2023 machte der Beschwerdeführer ausschließlich Gründe der persönlichen Unbilligkeit geltend. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH setzt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung…
…0151; 26.5.2014, 2013/17/0498). Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten iSd § 236 (Stoll, BAO, 2421). Sind alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liegt die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 25.11.2002, 97/14/0013; 30.9.2004, 2004…
…2013/17/0498). Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten iSd § 236 (Stoll, BAO, 2421). Zu beachten ist dabei jedenfalls, dass die Nachsicht nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Bescheidbeschwerden) oder nicht ausgenützte materiell- und verfahrensrechtliche Wahlmöglichkeiten nachzuholen (VwGH 17.10…
…wurde die Verlassenschaft nach Maßgabe des Erbteilungsübereinkommens vom 28.3.2013 unter Abgabe von bedingten Erbantrittserklärungen am 13.5.2013 an ihre Mutter ***Bf1*** und ihre minderjährige Schwester ***Bf2*** je zur Hälfte des Nachlasses eingeantwortet. Der nunmehrige nachsichtsgegenständliche Abgabenrückstand ***V*** in Höhe von € 45…
…Gestaltung folgende Abgabenvorschreibung im Hinblick auf eine für die Nachsichtswerberin vorteilhaftere Alternative (sohin materielles Abgabenrecht durch Abgabenverzichte) zu korrigieren. Vorliegend kann daher keine zur Nachsicht der USt 2008 führende, sachlich bedingte Unbilligkeit erkannt werden." Zur begehrten Nachsicht von Aussetzungszinsen habe der VwGH schon wiederholt ausgesprochen…
…bzw. im Antrag auf Gewährung einer Nachsicht die Meinung vertritt, die sachlich bedingte Unbilligkeit sei bereits in der Abgabenvorschreibung augenscheinlich, ist im Prinzip schon klar, dass dem Antrag kein Erfolg beschieden sein kann, zumal eine Nachsicht eben nicht das geeignete Rechtsinstrument ist, um allfällige Unbilligkeiten…
…legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten iSd § 236 ( Stoll, BAO 2421). (Ritz BAO6, § 236 Tz 13) Aus der Einführung des § 295 Abs 4 BAO ergibt sich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage. Es liegt daher keine Unbilligkeit bezogen auf den gegenständlichen Einzelfall vor. Die Nachsicht…