…fehlende Befugnis des Unternehmens erteilte. Eine Überprüfung der Firmenbuchdaten ist von einem Bauherrn auch dann zu erwarten, wenn er nicht hauptberuflich in der Baubranche tätig ist. Verfügt er selbst nicht über die dafür erforderlichen Kenntnisse, hat er geeignete Fachleute mit dieser Überprüfung zu beauftragen. Ein…
…zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Laut Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien sind Sie Inhaber der ***3*** e.U. und als solche*r zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin nach außen berufen. …
…Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Laut Firmenbuchauszug - und von Ihnen unbestritten - waren Sie zum Zeitpunkt der Zustellung der Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers der eingetragene Unternehmer der Firma e.U. und somit Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges…
…behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Als im Firmenbuch eingetragener handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin des gegenständlichen Fahrzeuges sind Sie für die die Einhaltung der Auskunftspflicht gemäß § 2 Parkometergesetz verantwortlich und folglich bei Nichterteilung der…
…behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Als im Firmenbuch eingetragener handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin des gegenständlichen Fahrzeuges sind Sie für die die Einhaltung der Auskunftspflicht gemäß § 2 Parkometergesetz verantwortlich und folglich bei Nichterteilung der…
…zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenker*innenanfrage Zulassungsbesitzer*in (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugte*r oder verantwortliche*r Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) sei. Laut Firmenbuchauszug - und von der Bf. unbestritten - sei sie zum Zeitpunkt der Zustellung der jeweiligen Aufforderung zur Bekanntgabe des…
…die zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Wurde kein verantwortlicher Beauftragter bestellt, so haftet der zur Vertretung nach außen Berufene für die von ihm vertretene juristische Person. Laut Firmenbuchauszug…
…die Beantwortung einer bestimmten behördlichen Lenkeranfrage sei diejenige Person verantwortlich, die zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) sei. Laut Firmenbuch - und vom Bf. unbestritten - sei er zum Zeitpunkt der Zustellung…
…bestimmten behördlichen Lenkeranfrage sei diejenige Person verantwortlich, die zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) sei. Laut Firmenbuchauszug sei der Bf. zum Zeitpunkt der Zustellung (31. März 2022) der Lenkererhebung handelsrechtlicher…
…Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Laut Firmenbuchauszug - und von Ihnen unbestritten - waren Sie zum Zeitpunkt der Zustellung der Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers handelsrechtlicher Geschäftsführer der ***1*** und als solcher zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin nach außen berufen. Zweck einer Lenkerauskunft…
…Lenkeranfrage ist diejenige Person verantwortlich, die zum Zeitpunkt der Zustellung der behördlichen Lenkeranfrage Zulassungsbesitzer (bei natürlichen Personen) bzw. Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Zweck einer Lenkerauskunft besteht darin, den Lenker zur Tatzeit ohne Umstände rauschest festzustellen, somit ohne weitere Ermittlungen…
…Vertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter (bei Unternehmern und juristischen Personen) ist. Laut Firmenbuch - und von Ihnen unbestritten - waren Sie zum Zeitpunkt der Zustellung der Lenkererhebung handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma1 und als solcher zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin nach außen berufen. Die Zulassungsbesitzerin und Sie als Beschuldigter wurden…
…Adaptierung, die Einrichtung und den Betrieb entfallenden Umsatzsteuerbeträge in Höhe von 45.012,39 € wurden bisher als Vorsteuern geltend gemacht. Die Miete einer Immobilie als fortlaufende Duldungsleistung bzw. die Vermietung als gastgewerbliche Beherbergung kommt nur dann als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs…
…ab 2000 auf die Umgestaltung des Wohnhauses HNr 111 konzentriert habe. Bei diesem Bauvorhaben sei die Bautätigkeit in eine erste Phase von Sommer 2000 - Sommer 2001 (beendet durch Konkurse von zwei beauftragten Unternehmen) und in einer zweiten Phase von Herbst 2007 - Winter 2008/2009 erfolgt…
…für innergemeinschaftliche Lieferung“ folgenden Inhalts: „Der Abnehmer bzw. dessen Beauftragter bestätigt hiermit, dass der o.g. Liefergegenstand von ihm in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert wird sowie für unternehmerische Zwecke an dem oben benannten Bestimmungsort/Land verwendet wird. Eine Verwendung zu privaten Zwecken ist nicht zulässig…
…der Unternehmer den Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG 1994), 2. durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt, insbesondere Lieferschein, und 3. durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten oder…
das Bild eines Fachmanns, der neben theoretischen Wissen über eine kompetente Anwendung desselben, also praktisches Handlungswissen, verfügt hat. Die behördliche Anerkennung der Unternehmereigenschaft der L2-GmbH während der Zeit der Geschäftsführung durch M.S. sprach dafür, dass es sich bei M.S. um eine Person…
…Überprüfungen seien bereits vor der Aushändigung der Waren vorzunehmen. Die Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten über die beabsichtigte innergemeinschaftliche Warenbeförderung sind dem liefernden Unternehmer bereits bei der Abholung auszuhändigen und können nicht nachträglich nachgereicht werden. Darüber hinaus müsse in dieser Erklärung das Bestimmungsland sowie…
…zugelassen. Wenn nach den Beschwerdeausführungen diese Wohnung durch den Beauftragten des Bf., ***5***, besichtigt worden sei, kann dies im vorliegenden Fall nur so verstanden werden, dass ***5*** seinerseits eine bloße Briefkasten- oder Zustelladresse aufgesucht hat, an der nicht die tatsächliche Unternehmenstätigkeit dieser Gesellschaft entfaltet wurde…
…und wieviel in den Automaten verblieben sei. Erschwerend komme hinzu, dass Geldspielautomaten Aufzeichnungen über diese Vorgänge führten. Normalerweise liege es im Interesse der Unternehmerin, diese auszuwerten und aufzubewahren. Eine Vernichtung von Grundaufzeichnungen spreche im Regelfall gegen eine ordnungsgemäße Handhabung. Bei welchen Unterlagen die Behörde von…