weitere GZ. RM/5300001/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Personalvermittler und Geschäftsführer, whft. XXX, vertreten durch die Dkfm. Martin Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Linzer Straße 36, 4320 Perg, wegen…
…1 B-VG bzw. § 152 Abs. 1 FinStrG zu behandeln. Dabei schadet es auch nicht, wenn zwischenzeitlich aufgrund einer Konkretisierung der Verdachtslage zur Führung des Finanzstrafverfahrens gerichtliche Zuständigkeit eingetreten ist. § 53 Abs. 8 FinStrG führt dazu aus, dass dann, wenn (aufgrund der sich erst verdichtenen…
…2012, 2010/16/0073; etc.). Ob ein solcher begründeter Verdacht eines Finanzvergehens besteht, entscheidet sich somit nach der Beweislage im Einzelfall. Dabei könnte theoretisch auch eine lediglich anonyme Anzeige eine ausreichende Verdachtslage begründen, wenn ihr Inhalt glaubwürdig und plausibel erscheint (vgl. z.B. Seiler/Seiler…
…war keine Rechtsfrage, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage, ob eine ausreichende Verdachtslage für die Anordnung einer Hausdurchsuchung gegeben war. Auf Basis bejahten Verdachtslage weicht das gegenständliche Erkenntnis nicht von der ständigen einheitlichen Rechtsprechung des VwGH ab. Da die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG…
…sollte die Auswertung der allenfalls aufgefundenen Dokumente zu Tage fördern. Eine ausreichende Aufklärung der Verdachtslage durch anderweitige Ermittlungsmaßnahmen ist ohne Zugriff auf die verbleibend rechtmäßig zu suchenden Beweismittel gefährdet oder wohl überhaupt unmöglich gewesen, weshalb die Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenates im spruchgemäß reduzierten Ausmaß auch nicht…
…die Auswertung der allenfalls aufgefundenen Datenspuren in den zur Einsicht umschriebenen Konten und der Angaben der Auskunftspersonen zu Tage fördern. Eine ausreichende Aufklärung der Verdachtslage durch anderweitige Ermittlungsmaßnahmen ist ohne Zugriff auf die verfahrensgegenständlichen, grundsätzlich dem Bankgeheimnis unterliegenden Informationen gefährdet oder wohl überhaupt unmöglich gewesen…
…FinStrG erstattet wird, obwohl monatelang das Recht auf Akteneinsicht verwehrt wurde, um den Kenntnisstand des Abgabenverfahrens in Erfahrung zu bringen. -) keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Eine Bescheidbegründung ist nicht Selbstzweck, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung. Erst die Begründung…
…Bf. der Bescheid sei rechtswidrig, weil keine ausreichende Begründung der Verdachtslage vorliege und keine Begründung vorliege, die über die Wiederholung des Gesetzestextes hinausgehe. Die Verdachtslage sei zudem Teil des Spruchs des Prüfungsbescheides, weil die Überschrift "Verdachtslage" vor der Überschrift "Begründung" liege. Hierzu ergibt sich, dass…
…die gegenständliche Bescheidbeschwerde richtet, sowohl die de facto nicht existente Sachverhaltsdarstellung, die Ergebnisse der Beweiswürdigung als auch die rechtliche Würdigung. keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Eine Bescheidbegründung ist nicht Selbstzweck, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung. Erst die Begründung…
…FinStrG erstattet wird, obwohl monatelang das Recht auf Akteneinsicht verwehrt wurde, um den Kenntnisstand des Abgabenverfahrens in Erfahrung zu bringen. -) keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Eine Bescheidbegründung ist nicht Selbstzweck, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung. Erst die Begründung…
…kontrollierten Unternehmen zu Tage fördern. Begründet wurden diese Anordnungen zu Recht mit der Feststellung, dass eine ausreichende Aufklärung der Verdachtslage durch anderweitige Ermittlungsmaßnahmen ohne Zugriff auf die verfahrensgegenständlichen, grundsätzlich dem Bankgeheimnis unterliegenden Informationen gefährdet oder wohl überhaupt unmöglich gewesen sind, da in diesem Falle zumal…
…Einsicht umschriebenen Konten und der Angaben der Auskunftspersonen über sämtliche bekannte Geschäftsfälle der von A kontrollierten Unternehmen zu Tage fördern. Eine ausreichende Aufklärung der Verdachtslage durch anderweitige Ermittlungsmaßnahmen ist ohne Zugriff auf die verfahrensgegenständlichen, grundsätzlich dem Bankgeheimnis unterliegenden Informationen gefährdet oder wohl überhaupt unmöglich gewesen…
…sollte die Auswertung der allenfalls aufgefundenen Dokumente zu Tage fördern. Eine ausreichende Aufklärung der Verdachtslage durch anderweitige Ermittlungsmaßnahmen ist ohne Zugriff auf die verbleibend rechtmäßig zu suchenden Beweismittel gefährdet oder wohl überhaupt unmöglich gewesen, weshalb die Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenates im spruchgemäß reduzierten Ausmaß auch nicht…
…sollte die Auswertung der allenfalls aufgefundenen Dokumente zu Tage fördern. Eine ausreichende Aufklärung der Verdachtslage durch anderweitige Ermittlungsmaßnahmen ist ohne Zugriff auf die verbleibend rechtmäßig zu suchenden Beweismittel gefährdet oder wohl überhaupt unmöglich gewesen, weshalb die Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenates im spruchgemäß reduzierten Ausmaß auch nicht…
…sollte die Auswertung der allenfalls aufgefundenen Dokumente zu Tage fördern. Eine ausreichende Aufklärung der Verdachtslage durch anderweitige Ermittlungsmaßnahmen ist ohne Zugriff auf die verbleibend rechtmäßig zu suchenden Beweismittel gefährdet oder wohl überhaupt unmöglich gewesen, weshalb die Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenates im spruchgemäß reduzierten Ausmaß auch nicht…
…für die Frage der rechtswirksamen Erlassung des Prüfungsauftrages unerheblich. - keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Rechtsgrundlage des verfahrensgegenständlichen Prüfungsauftrages vom 28.06.2017 ist neben § 147 BAO auch § 99 Abs. 2 FinStrG. Zur Verdachtslage wird im Prüfungsauftrag ausgeführt: „Es besteht der Verdacht der Abgabenhinterziehung für die…
…N2 - am Prüfungsauftrag anzukreuzen, dass bis zum Beginn der Amtshandlung keine Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG erstattet wird. -) keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Eine Bescheidbegründung ist nicht Selbstzweck, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung. Erst die Begründung macht…
…FinStrG erstattet wird, obwohl monatelang das Recht auf Akteneinsicht verwehrt wurde, um den Kenntnisstand des Abgabenverfahrens in Erfahrung zu bringen. -) keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Eine Bescheidbegründung ist nicht Selbstzweck, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung. Erst die Begründung…
…FinStrG erstattet wird, obwohl monatelang das Recht auf Akteneinsicht verwehrt wurde, um den Kenntnisstand des Abgabenverfahrens in Erfahrung zu bringen. -) keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Eine Bescheidbegründung ist nicht Selbstzweck, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung. Erst die Begründung…
…B - am Prüfungsauftrag anzukreuzen, dass bis zum Beginn der Amtshandlung keine Selbstanzeige iS des § 29 FinStrG erstattet wird. -) keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Eine Bescheidbegründung ist nicht Selbstzweck, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung. Erst die Begründung macht den…