…Dazu zählt, wie in gegenständlichen Fällen, die Gestellungsvergütung an ausländische Arbeitskräfteüberlassungen, soweit die Arbeitskräfte im Inland tätig sind. Bis zum 15. des Folgemonats muss die Abzugssteuer an das Betriebs- bzw Wohnsitzfinanzamt abgeführt und eine Mitteilung auf dem Formular "E19" übermittelt werden. Außerdem sind Aufzeichnungen nach §…
…Vertreter im Inland bestellt ist. Vergütungen an ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen unterliegen als Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften gem. § 98 Abs. 1 Z 3 iVm § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem Steuerabzug. Mit dieser Abzugssteuer gilt die inländische Steuerpflicht der überlassenen Arbeitskräfte als abgegolten…
…ESt | 2000 | 17.01.2000 | 20.680,36 | Umsatzsteuer | 1999 | 15.02.2000 | 111.208,91 | Summe | | | 145.873.34 (*Bei der beschränkten Einkommensteuer handelte es sich um die Abzugssteuer für ausländische Künstler gem…
…die Bf. grundsätzlich anmerken, ob das Honorar auf ein inländisches oder ausländisches Konto überwiesen werde, bilde nicht die Tatbestandsvoraussetzung des § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988. Für die Frage, ob die Honorare des G.H. der Abzugssteuer unterliegen, sei ausschließlich zu prüfen, ob die…
…60 | 153.326,65 | 91.996,29 Den Anträgen wurden Nachweise zur rechtlichen Stellung der Antragstellerin als ein in den USA ansässiges Steuerrechtssubjekt sowie zu den zurückzuzahlenden Abzugssteuern angeschlossen und in einem Begleitschreiben folgender Sachverhalt dargelegt: Zur rechtlichen Stellung der Antragstellerin: Der Bf…
…Abs. 1 BAO statt, die die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag, den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie die Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1, Z 4 und Z 5 zweiter Fall EStG 1988 jeweils für den Zeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2016 betroffen hat. Im…
…Abs. 1 BAO statt, die die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag, den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie die Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1, Z 4 und Z 5 zweiter Fall EStG 1988 jeweils für den Zeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2016 betroffen hat. Im…
…die Frage der Rückerstattung der Abzugssteuer nach § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG an die ausländische Arbeitskräftegestellerin, bei der eine inländische Betriebsstätte nicht vorliegt, bzw. von der Abgabenbehörde nicht festgestellt worden ist, drei Lösungsmöglichkeiten: 1. Vertretbar wäre die Rechtsauffassung, dass eine Rückerstattung der Abzugssteuer nach …
…zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln - Betonierarbeiten durchzuführen; dies ua mit einer ebenfalls von der Bf. angemieteten Betonpumpe, auf die die ausländischen Mitarbeiter gesondert eingeschult wurden. Die Bf. hatte im Verhältnis zur Salzburg AG am zu sanierenden Stollen jedoch nicht nur Betonarbeiten durchzuführen, sondern etwa auch Ausbruch-…
…fallende Teil der Gestellungsvergütung (insbesondere Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Gewinnaufschlag) des ausländischen Gestellers aus der Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 ausgeschieden werden kann. Eine Rückerstattung der Abzugssteuer kommt aber insofern nicht in Betracht, als die steuerliche Erfassung der Arbeitslöhne…
…52 | 332.975,38 | 199.785,23 Den Anträgen wurden Nachweise zur rechtlichen Stellung der Antragstellerin als ein in den USA ansässiges Steuerrechtssubjekt sowie zu den zurückzuzahlenden Abzugssteuern angeschlossen und in einem Begleitschreiben folgender Sachverhalt dargelegt: Zur rechtlichen Stellung der Antragstellerin: Der Bf…
…Antrag Nr. X2 iHv € 58.151,79). Dem Antrag wurden Nachweise zur rechtlichen Stellung der Antragstellerin als ein in den USA ansässiges Steuerrechtssubjekt sowie zu den zurückzuzahlenden Abzugssteuern angeschlossen und in einem Begleitschreiben folgender Sachverhalt dargelegt: Zur rechtlichen Stellung der Antragstellerin Der Bf.., (Antragstellerin…
…eines österreichischen Investmentfonds eine österreichische Kapitalgesellschaft, steht ihr für die bezogenen Dividenden die Beteiligungsertragsbefreiung und damit die Entlastung von der Kapitalertragsteuer zu. Ist eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige ausländische Kapitalgesellschaft an dem inländischen Fonds beteiligt, ist sie ebenfalls berechtigt, eine Vollentlastung von der österreichischen…
…nur dann von der inländischen Abzugssteuer zu entlasten sind, wenn eine durch eine ausländische Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung des Vordruckes "ZS-QU1" vorgelegt wird. Da eine solche Bescheinigung nicht vorgelegt wurde, ist von den Lizenzgebühren gemäß § 100 EStG 1988 20% Abzugssteuer einzubehalten. Ausgehend von…
…Vertreter im Inland bestellt ist. Vergütungen an ausländische Arbeitkräfteüberlassungsunternehmen unterliegen als Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften gem. § 98 Abs 1 Z 3 iVm § 99 Abs 1 Z 5 EStG 1988 dem Steuerabzug. Mit dieser Abzugsteuer gilt die inländische Steuerpflicht der überlassenen Arbeitskräfte als abgegolten…
…April 2010 ergangenen „Haftungs- und Abgabenbescheiden“ wurde die X zur Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr der Abzugssteuer für den Zeitraum 2009 in Höhe von 4.464,75 € (= 25 % von 17.859 €) und für den Zeitraum Jänner/2010 in Höhe von 1…
…gewesen ist, zurückgeführt werden kann, wobei diese dazu ausführt: "Contractually I don't have to do this, but I value you as clients and want success ahead for everyone." B) Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 Die Beschwerdeführerin hat, seit sie begonnen hat Seminare anzubieten, wobei…
…späteren Verkaufs der noch vorhandene Wert im Anlageverzeichnis dem Verkaufserlös gegenüberzustellen wäre und dadurch allenfalls vorhandene stille Reserven aufgedeckt würden. Bei ungünstigem Verkauf wäre dadurch sogar eine Verringerung des Gewinnes im Jahr des Verkaufes denkbar. B) Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 Wie in allen Fällen…
…Verkehrsteuern). Daher hätte sie wissen müssen, dass die österreichische mit Endbesteuerungswirkung verbundene Kapitalertragsteuer, welche ebenso als Abzugssteuer konzipiert ist, 25% beträgt. Bei der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte könne nicht automatisch von einer länderübergreifenden Endbesteuerungswirkung in Österreich ausgegangen werden. Die Bf. hätte vielmehr rechtskundiger Beratung einholen müssen…
…Fall einer Anrechnung inländischer Abzugssteuern findet bei der Anrechnung von Auslandssteuern daher keine "Vollanrechnung", sondern nur eine "Proportionalanrechnung" statt (Loukota/Jirousek, Int Steuerrecht, Art. 23, TZ 82). Aus der Regelung ergibt sich aber auch, dass auf die Einkommensteuer 2011 keine ausländische Quellensteuer angerechnet werden darf…